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2025–60: Schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt – Bedeutung für die Besteuerung bei anschließender Weiterveräußerung

  • Autorenbild: Alexander Graf
    Alexander Graf
  • 1. Nov. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Feb.

Schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt

Die schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt ist komplex. Es hat steuerliche und rechtliche Auswirkungen. Besonders die Weitergabe dieser Anteile wirft Fragen auf, die viele beschäftigen.


Das Urteil des FG Düsseldorf vom 4.9.2025 – 9 K 2034/24 E hat Aufmerksamkeit erlangt. Es beleuchtet rechtliche und steuerliche Aspekte. Es zeigt, wie solche Gestaltungen in Zukunft behandelt werden könnten.


Wichtige Erkenntnisse


  • Die schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt ist steuerlich komplex.

  • Das Urteil des FG Düsseldorf hat weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung von Schenkungen.

  • Unternehmer und Steuerberater müssen sich auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen einstellen.

  • Die anschließende Weitergabe der Anteile erfordert sorgfältige Planung.

  • Steuerliche Optimierung ist bei solchen Transaktionen von entscheidender Bedeutung.


Der Sachverhalt: Schenkung von Gesellschaftsanteilen mit Nießbrauchsvorbehalt

Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen mit Nießbrauchsvorbehalt ist komplex. Es geht um Steuern und Recht. Der Schenker behält Kontrolle, der Beschenkte wird Eigentümer.


Hintergrund und beteiligte Parteien

Meistens sind es Familienmitglieder oder enge Freunde. Der Schenker hält den Nießbrauch, um Einfluss zu behalten. Prof. Dr. Jens Schönfeld sagt, der Nießbrauchsvorbehalt hilft bei Unternehmensnachfolgen.


Rechtliche Konstruktion des Nießbrauchsvorbehalts

Der Nießbrauchsvorbehalt wird durch Vertrag festgelegt. Rechte und Pflichten der Beteiligten werden klar. Der Schenker erhält Erträge, der Beschenkte verwaltet.


Wie der Nießbrauchsvorbehalt ausgestaltet ist, beeinflusst die Steuer.


Steuerliche Ausgangssituation

Die Schenkung unter Nießbrauch hat große steuerliche Auswirkungen. Die Finanzverwaltung prüft solche Transaktionen genau.

"Die steuerliche Anerkennung des Nießbrauchsvorbehalts hängt von der konkreten Ausgestaltung der Vereinbarungen ab," so das BMF-Schreiben vom 26.11.2013.

Es ist wichtig, die Steuern genau zu prüfen. So vermeidet man Überraschungen.


Urteil des FG Düsseldorf v. 4.9.2025 – 9 K 2034/24 E

Das FG Düsseldorf hat am 4.9.2025 ein wichtiges Urteil gefällt. Es betrifft die Steuer auf Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt. Dieses Urteil bringt Klarheit in rechtliche und steuerliche Fragen.


Kernpunkte der gerichtlichen Entscheidung

Das FG Düsseldorf hat wichtige Punkte festgelegt. Erstens wurde der Nießbrauchsvorbehalt genau untersucht. Es ging darum, ob er eine Nutzungsüberlassung oder Teil der Schenkung ist.


Zweitens hat das Gericht die Steuern auf solche Schenkungen geprüft. Es wurde diskutiert, ob sie als steuerlich anerkannte Übertragung oder verdeckte Einlage betrachtet werden.


Bewertung der Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt

Die Bewertung der Schenkung war ein weiterer wichtiger Punkt. Das Gericht hat verschiedene Bewertungsmethoden diskutiert. Es wurde betont, dass die Bewertung des Nießbrauchs für die Steuer notwendig ist.


Das FG Düsseldorf hat erklärt, dass Vermögen und Nießbrauch nach den Steuerregeln bewertet werden müssen. Besonders wichtig sind §§ 11 und 12 BewG.


Beurteilung der anschließenden Weitergabe

Schließlich hat das Gericht die Weitergabe der Gesellschaftsanteile beurteilt. Es wurde diskutiert, ob sie als Schenkung oder als entgeltliche Übertragung gilt.


Das Urteil gibt wichtige Handlungsempfehlungen. Es klärt die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen. Dies hilft Unternehmern und Steuerberatern bei Unternehmensübertragungen.


Praktische Auswirkungen für Unternehmer und Steuerberater

Das FG Düsseldorf hat wichtige Entscheidungen getroffen. Diese bringen Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken mit sich. Unternehmer und Steuerberater müssen ihre Strategien für Schenkungen neu überdenken.


Neue Gestaltungsmöglichkeiten

Das Urteil eröffnet neue Wege für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Unternehmer können ihre Nachfolgeplanung nun besser gestalten. Es ist wichtig, die Nießbrauchsvorbehalte genau zu analysieren.


  • Optimierung der Schenkungsteuerlast durch entsprechende Gestaltung des Nießbrauchs

  • Flexibilisierung der Übertragungsmodelle unter Berücksichtigung der gerichtlichen Vorgaben

  • Langfristige Planung der Unternehmensnachfolge unter Einbeziehung steuerlicher Aspekte


Risiken bei ähnlichen Übertragungsmodellen

Die Umsetzung von Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt birgt Risiken. Die steuerliche Anerkennung kann schwierig sein, wenn sie nicht den Anforderungen entspricht.

Risiken

Beschreibung

Steuerliche Anerkennung

Unsicherheit hinsichtlich der steuerlichen Behandlung durch das Finanzamt

Rechtliche Unsicherheiten

Mögliche rechtliche Auseinandersetzungen aufgrund unklarer Gesetzesauslegung

Handlungsempfehlungen für die Beratungspraxis

Steuerberater sollten Unternehmer bei Schenkungen unterstützen. Sie müssen auf die Einhaltung der Vorgaben achten. Eine enge Zusammenarbeit ist wichtig, um die Anforderungen zu meistern.

"Die Zukunft der Unternehmensnachfolgeplanung hängt von der Fähigkeit ab, sich an neue rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen."

Unternehmer und Steuerberater sollten gemeinsam auf die Herausforderungen reagieren. So können sie sicherstellen, dass ihre Strategien rechtssicher und steuerlich optimiert sind.


Fazit

Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt ist steuerlich komplex. Das Urteil des FG Düsseldorf vom 4.9.2025 – 9 K 2034/24 E gibt wichtige Einblicke. Es zeigt, wie solche Übertragungen steuerlich behandelt werden können.


In diesem Fazit werden die Hauptpunkte zusammengefasst. Die steuerlichen Folgen hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen der Nießbrauchsvorbehalt und die steuerliche Lage der Beteiligten.


Eine genaue Zusammenfassung des Urteils zeigt, dass die Steuerung von Schenkungen und Gesellschaftsanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt unterschiedlich ist. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden.


Unternehmer und Steuerberater sollten diese Erkenntnisse beachten. So können sie steuerliche Risiken vermeiden und die beste Gestaltung wählen.


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