65-Übertragung von Betriebsvermögen: BVerfG prüft Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Alexander Graf
- 18. Nov. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 1. Dez. 2025
Die Übertragung von Betriebsvermögen im Rahmen der Unternehmensnachfolge gewinnt aktuell an Brisanz: Im Verfahren Az. 1 BvR 804/22 prüft das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts in Bezug auf Unternehmensvermögen.

Für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren Nachfolger bedeutet das: Unsicherheit über die künftige Steuerbelastung, insbesondere im Hinblick auf die Regelungen zu begünstigtem Betriebsvermögen nach §§ 13a–13c, 28a ErbStG.
Während bislang viele Übertragungen von Betriebsvermögen steuerlich begünstigt wurden, könnte eine Entscheidung des BVerfG wegweisend sein — entweder durch Aufhebung einer Einzelfallentscheidung oder gar Erklärung des Gesetzes für nichtig mit Rückwirkung. Das erschwert Planungssicherheit:
Unternehmer sollten nicht darauf vertrauen, dass aktuelle Begünstigungen dauerhaft bestehen bleiben. Vielmehr empfiehlt sich eine frühzeitige Nachfolgeplanung mit Blick auf Verlagerung,
Umstrukturierung oder vorweggenommene Schenkung.
Konkrete Handlungsschritte könnten sein:
Prüfung, ob das übertragene Vermögen noch als begünstigtes Betriebsvermögen gilt (z. B. Anteil an Verwaltungsvermögen, Fristen, Arbeitsplätze)
ggf. schrittweise Übertragung unter Ausnutzung aktueller Reglungen
frühzeitige Beratung und Gestaltung, bevor gesetzliche Änderungen eintreten.
Fazit: Wer die Nachfolge eines Unternehmens strukturiert, rechtzeitig und mit professioneller Begleitung angeht, verringert das Risiko unangenehmer steuerlicher Überraschungen. Wenn Ihr Betrieb vor einer Übergabe steht oder eine Generationenfolge ansteht, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich proaktiv zu positionieren.
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