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Lohnbuchhaltung
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Steuerberater aus Leidenschaft – engagiert, zuverlässig und mit dem Blick fürs Detail. Ihr Partner für klare Lösungen und nachhaltigen Erfolg.

  • Persönliche und individuelle Beratung

  • Digitale Lösungen für mehr Effizienz

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  • Proaktive Informationen und Updates

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Inhaltsverzeichnis

Die Gestaltung des Geschäftsführergehalts ist ein zentraler Baustein der steuerlichen Planung bei GmbH und UG. Die Entscheidung zwischen Gehalt, Gewinnausschüttung oder Mischformen beeinflusst die Steuerbelastung auf Ebene der Gesellschaft und des Gesellschafters erheblich.

 

Ein zu niedriges oder unangemessen hohes Geschäftsführergehalt kann steuerliche Nachteile verursachen. Insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist die Angemessenheit der Vergütung entscheidend, um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden. Gleichzeitig sind sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, etwa bei beherrschenden oder nicht beherrschenden Geschäftsführern.

Im Rahmen einer strategischen Lohnberatung analysieren wir:

  • die optimale Höhe des Geschäftsführergehalts,

  • die steuerlichen Auswirkungen auf Körperschaftsteuer und Einkommensteuer,

  • die Kombination aus Fixgehalt, Tantieme und Gewinnausschüttung,

  • die Auswirkungen auf Liquidität und Eigenkapitalstruktur,

  • sozialversicherungsrechtliche Risiken.

 

Ziel ist eine rechtssichere und steuerlich sinnvolle Gestaltung, die sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die des Geschäftsführers berücksichtigt. Die Abstimmung mit Jahresabschluss, Gewinnausschüttung und langfristiger Unternehmensplanung ist dabei entscheidend.

Eine vorausschauende Optimierung des Geschäftsführergehalts kann die Gesamtsteuerbelastung deutlich reduzieren und gleichzeitig Haftungsrisiken vermeiden.

Nettolohnoptimierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Nettolohnoptimierung bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern mehr Netto vom Brutto zu verschaffen – ohne dass die Lohnkosten im gleichen Umfang steigen. Durch die gezielte Nutzung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich Vergütungsmodelle effizienter und attraktiver gestalten.

Im Rahmen einer professionellen Lohnberatung prüfen wir, welche Bausteine sinnvoll eingesetzt werden können, zum Beispiel:

  • steuerfreie oder pauschalversteuerte Sachbezüge

  • Zuschüsse zu Fahrtkosten oder ÖPNV

  • betriebliche Altersvorsorge (bAV)

  • Essenszuschüsse und Gutscheinsysteme

  • Gesundheitsförderung

  • Internet- und Mobilfunkzuschüsse

 

Beispiel: Liquiditätsvorteil durch Nettolohnoptimierung

Ein Arbeitnehmer soll monatlich 100 € zusätzlich erhalten.

Variante 1: Klassische Gehaltserhöhung
Um dem Arbeitnehmer netto ca. 100 € auszuzahlen, muss der Arbeitgeber – abhängig von Steuerklasse und Sozialversicherung – häufig rund 180 € bis 200 € Bruttogehalt aufwenden. Neben der Lohnsteuer fallen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung an.

Variante 2: Steuerbegünstigter Sachbezug
Erfolgt die Vergütung über einen steuerfreien oder pauschal besteuerten Sachbezug (z. B. Gutscheinmodell oder Zuschuss), kann der Arbeitnehmer nahezu die vollen 100 € netto erhalten, während die Arbeitgeberbelastung deutlich geringer ausfällt.

👉 Ergebnis:
Der Arbeitnehmer erhält denselben oder sogar höheren Nettoeffekt,
während der Arbeitgeber seine Lohnnebenkosten reduziert und Liquidität schont.

Wichtig ist dabei eine rechtssichere Gestaltung. Fehler bei der Nettolohnoptimierung können zu Nachforderungen von Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen führen – insbesondere im Rahmen von Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfungen.

Durch eine strukturierte Analyse der bestehenden Vergütungsmodelle entwickeln wir individuelle Konzepte zur Nettolohnoptimierung, abgestimmt auf Unternehmensgröße, Branche und Personalstruktur.

Eine strategisch geplante Nettolohnoptimierung steigert die Arbeitgeberattraktivität, stärkt die Mitarbeiterbindung und optimiert gleichzeitig die Liquiditätsbelastung des Unternehmens.

Variable Vergütungsmodelle rechtssicher umsetzen

Variable Vergütungsbestandteile wie Tantiemen oder erfolgsabhängige Boni sind ein zentrales Instrument zur leistungsorientierten Vergütung von Geschäftsführern. Gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist jedoch eine sorgfältige Gestaltung erforderlich, um steuerliche Risiken – insbesondere eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) – zu vermeiden.

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die Vergütung nicht dem Fremdvergleich standhält oder gesellschaftlich veranlasst ist. Die Folge sind erhebliche steuerliche Nachteile auf Ebene der Gesellschaft und des Gesellschafters.

Angemessenheit und Fremdvergleich

Die Gesamtvergütung eines Geschäftsführers muss angemessen sein. Maßgeblich ist, ob ein fremder Dritter unter vergleichbaren Umständen eine entsprechende Vergütung erhalten hätte. Dabei ist nicht nur das Fixgehalt, sondern die Gesamtvergütung einschließlich Tantieme zu berücksichtigen.

Wird die Angemessenheitsgrenze überschritten, droht die Einstufung des überhöhten Teils als verdeckte Gewinnausschüttung mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen.

Beschränkung der Gesamtvergütung

Variable Vergütungsbestandteile dürfen nicht dazu führen, dass die Gesamtvergütung unangemessen hoch wird. In der Praxis wird häufig eine Obergrenze für die Tantieme vereinbart, um das Risiko einer vGA zu vermeiden.

Eine fehlende oder unklare Begrenzung kann steuerlich problematisch sein – vornehmlich bei stark schwankenden oder außergewöhnlich hohen Gewinnen.

Umsatztantieme – regelmäßig problematisch

Besondere Vorsicht ist bei sogenannten Umsatztantiemen geboten. Eine Vergütung, die ausschließlich oder überwiegend an den Umsatz anknüpft, wird in der steuerlichen Praxis regelmäßig kritisch beurteilt und häufig als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft.

Der Grund: Eine reine Umsatzbeteiligung berücksichtigt nicht die Ertragslage und kann selbst bei Verlusten zu hohen Vergütungsansprüchen führen. Dies widerspricht dem Fremdvergleich.

Formelle Anforderungen

Neben der inhaltlichen Angemessenheit müssen auch formelle Voraussetzungen erfüllt sein:

  • klare und eindeutige Vereinbarung im Anstellungsvertrag

  • schriftliche Fixierung vor Beginn des Wirtschaftsjahres

  • eindeutige Berechnungsgrundlage

  • keine rückwirkenden Änderungen

Fehlen diese Voraussetzungen, besteht ein erhebliches vGA-Risiko.

Strategische Gestaltung statt Risiko

Im Rahmen unserer Lohn- und Vergütungsberatung analysieren wir:

  • die Angemessenheit der Gesamtvergütung,

  • die steuerlichen Auswirkungen von Fixgehalt und Tantieme,

  • alternative Modelle wie gewinnabhängige Tantiemen mit Obergrenze,

  • die Abgrenzung zwischen Gehalt und Gewinnausschüttung.

 

Ziel ist eine rechtssichere, fremdvergleichskonforme und steuerlich optimierte Vergütungsstruktur, die Haftungsrisiken vermeidet und gleichzeitig unternehmerische Anreize sinnvoll setzt.

Gewinnausschüttung oder Gehalt – was ist sinnvoller?

Die Frage, ob Gewinne einer GmbH als Geschäftsführergehalt oder als Gewinnausschüttung bezogen werden, hat erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtsteuerbelastung von Gesellschaft und Gesellschafter.

Während das Geschäftsführergehalt den Gewinn der GmbH mindert und als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, erfolgt die Gewinnausschüttung aus dem bereits versteuerten Gewinn der GmbH. Dadurch entsteht eine zweistufige Besteuerung.

Beispiel 1: Ausschüttung ohne Gehaltserhöhung

Die GmbH erzielt einen Gewinn vor Geschäftsführervergütung von 100.000 €.

Variante A: Gewinnausschüttung

  1. Körperschaftsteuer (15 %) = 15.000 €

  2. Solidaritätszuschlag (5,5 % auf KSt) ≈ 825 €

  3. Gewerbesteuer (ca. 15 %) ≈ 15.000 €

 

Verbleibender Gewinn nach Steuern: ca. 69.175 €

Wird dieser Betrag ausgeschüttet, fällt beim Gesellschafter zusätzlich Kapitalertragsteuer (25 % zzgl. SolZ) an:

Kapitalertragsteuer ≈ 17.294 €

Netto beim Gesellschafter: ca. 51.881 €

👉 Gesamtsteuerbelastung (GmbH + Gesellschafter) liegt damit grob bei rund 48 %.

Variante B: Auszahlung als Geschäftsführergehalt

Zahlt die GmbH die 100.000 € als Gehalt aus:

  • Das Gehalt mindert den Gewinn der GmbH.

  • Körperschaft- und Gewerbesteuer fallen insoweit nicht an.

Der Geschäftsführer versteuert das Gehalt mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz (z. B. 42 % Spitzensteuersatz).

Einkommensteuer ≈ 42.000 €
Netto ≈ 58.000 €

👉 Gesamtsteuerbelastung hier ca. 42 %.

In diesem vereinfachten Beispiel ist das Gehalt steuerlich günstiger.

Beispiel 2: Änderung der Parameter

Angenommen, der Gesellschafter hat bereits andere Einkünfte und unterliegt mit dem zusätzlichen Gehalt dem Spitzensteuersatz von 45 %.

Dann ergibt sich:

Einkommensteuer auf 100.000 € ≈ 45.000 €
Netto ≈ 55.000 €

 

Hier nähert sich die Gesamtbelastung der Ausschüttungsvariante an.

Umgekehrt kann bei Anwendung des Teileinkünfteverfahrens (z. B. Beteiligung im Betriebsvermögen) die Ausschüttung steuerlich günstiger sein.

Fazit: Keine Standardlösung

Ob Gehalt oder Gewinnausschüttung günstiger ist, hängt ab von:

  • persönlichem Steuersatz

  • Beteiligungsstruktur

  • Sozialversicherungssituation

  • Liquiditätsbedarf der GmbH

  • Angemessenheit der Geschäftsführervergütung

  • Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung

 

Eine isolierte Betrachtung führt oft zu Fehlentscheidungen. Entscheidend ist die Gesamtsteuerbelastung von Gesellschaft und Gesellschafter.

Im Rahmen unserer strategischen Lohn- und Gestaltungsberatung analysieren wir beide Ebenen gemeinsam und entwickeln eine rechtssichere, steuerlich optimierte Lösung.

Sozialversicherungsrechtliche Beratung

Statusfeststellungsverfahren bei Geschäftsführern

Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines Geschäftsführers ist entscheidend für die Frage, ob Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind. Besonders bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung komplex.

Im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob eine Sozialversicherungspflicht besteht. Maßgeblich sind dabei unter anderem:

  • Beteiligungshöhe am Stammkapital,

  • Stimmrechtsverhältnisse,

  • gesellschaftsrechtliche Einflussmöglichkeiten,

  • tatsächliche Weisungsabhängigkeit,

  • Vertragliche Ausgestaltung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags.

Beherrschender vs. nicht beherrschender Geschäftsführer

Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer (z. B. mit Mehrheitsbeteiligung oder Sperrminorität) gilt in der Regel als nicht sozialversicherungspflichtig.

Ein nicht beherrschender Geschäftsführer kann hingegen sozialversicherungspflichtig sein, selbst wenn er Gesellschafter ist.

Fehleinschätzungen können zu erheblichen Nachforderungen führen – einschließlich Säumniszuschlägen und persönlicher Haftungsrisiken.

 

Risiken bei Betriebsprüfungen

Im Rahmen von Sozialversicherungsprüfungen wird die Statusfrage regelmäßig überprüft. Wird eine fehlerhafte Einstufung festgestellt, können rückwirkend Beiträge für bis zu vier Jahre (bei Vorsatz sogar bis zu 30 Jahre) nachgefordert werden.

Dies betrifft sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile und kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Rechtssichere Gestaltung und Prävention

Im Rahmen unserer Lohn- und Vergütungsberatung prüfen wir die gesellschaftsrechtliche und vertragliche Situation des Geschäftsführers und analysieren das sozialversicherungsrechtliche Risiko.

Falls erforderlich, begleiten wir ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung und unterstützen bei der rechtssicheren Gestaltung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags.

Eine frühzeitige Klärung der Statusfrage schafft Planungssicherheit, vermeidet Nachzahlungen und reduziert Haftungsrisiken für Gesellschaft und Geschäftsführung.

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ist für Unternehmen von zentraler Bedeutung. Die allgemeine sozialversicherungsrechtliche Definition des Beschäftigten findet sich in § 7 SGB IV. Danach liegt eine Beschäftigung vor, wenn eine nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in persönlicher Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit, ausgeübt wird.

Maßgeblich sind unter anderem:

  • Eingliederung in die Arbeitsorganisation,

  • Weisungsgebundenheit hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Tätigkeit,

  • fehlendes Unternehmerrisiko,

  • keine eigene Betriebsorganisation.

 

Diese Abgrenzung erfolgt stets anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände.

Spezielle Regelung im Rentenrecht

Daneben enthält das Rentenversicherungsrecht besondere Vorschriften zur Scheinselbstständigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung prüft im Rahmen von Statusfeststellungsverfahren und Betriebsprüfungen, ob eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit tatsächlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung darstellt.

Gerade bei Ein-Personen-Unternehmern, freien Mitarbeitern oder projektbezogenen Tätigkeiten besteht ein erhöhtes Risiko einer Fehlklassifizierung.

Rechtsfolgen einer Scheinselbstständigkeit

Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, hat dies weitreichende Konsequenzen:

1. Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Der Auftraggeber gilt rückwirkend als Arbeitgeber und haftet grundsätzlich für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Nachforderungen können bis zu vier Jahre rückwirkend erfolgen, bei Vorsatz sogar bis zu 30 Jahre.

2. Säumniszuschläge und Zinsen

Zusätzlich zu den Beiträgen werden Säumniszuschläge erhoben, was die finanzielle Belastung erheblich erhöht.

3. Lohnsteuerliche Konsequenzen

Auch lohnsteuerliche Nachforderungen können entstehen, wenn die Tätigkeit als Beschäftigungsverhältnis eingestuft wird.

4. Arbeitsrechtliche Folgen

Es kann ein Arbeitsverhältnis mit entsprechenden Ansprüchen entstehen, etwa auf Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

5. Straf- und Bußgeldrisiken

In gravierenden Fällen können strafrechtliche Konsequenzen wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) drohen.

Präventive Beratung schafft Sicherheit

Im Rahmen unserer Lohn- und Sozialversicherungsberatung prüfen wir bestehende Vertragsverhältnisse, analysieren das Risiko einer Scheinselbstständigkeit und begleiten – falls erforderlich – ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.

Eine frühzeitige rechtliche und steuerliche Prüfung reduziert Haftungsrisiken erheblich und schafft Planungssicherheit für Unternehmen.

Minijob, Midijob und Teilzeitmodelle optimal gestalten

Minijobs, Midijobs und Teilzeitbeschäftigungen bieten Unternehmen flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Gleichzeitig bestehen komplexe steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben, die eine sorgfältige Planung erfordern.

Minijob – geringfügige Beschäftigung rechtssicher nutzen

Ein Minijob liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die gesetzliche Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Für Arbeitgeber gelten pauschale Abgaben zur Kranken- und Rentenversicherung sowie pauschale Lohnsteueroptionen.

Gestaltungsmöglichkeiten bestehen insbesondere bei:

  • Kombination mehrerer Beschäftigungen

  • Umwandlung bestehender Arbeitsverhältnisse

  • Einsatz von Minijobs zur Flexibilisierung von Personalkosten

  • Integration steuerfreier Zusatzleistungen

 

Fehler bei der Beurteilung der Entgeltgrenze oder bei Mehrfachbeschäftigungen können zur rückwirkenden Sozialversicherungspflicht führen.

Midijob – Gleitzonenregelung sinnvoll einsetzen

Midijobs (Beschäftigungen im Übergangsbereich) ermöglichen eine reduzierte Arbeitnehmerbelastung bei Sozialversicherungsbeiträgen. Für Arbeitgeber bleibt der volle Beitragssatz bestehen.

Strategisch interessant ist der Midijob insbesondere:

  • bei schrittweisem Stundenaufbau

  • zur Mitarbeiterbindung

  • bei Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

  • zur Kombination mit steueroptimierten Vergütungsbestandteilen

 

Die korrekte Einstufung erfordert eine genaue Prüfung des regelmäßigen Arbeitsentgelts.

Teilzeitmodelle flexibel gestalten

Teilzeitmodelle bieten Gestaltungsspielräume bei:

  • variabler Arbeitszeit

  • befristeter Stundenanpassung

  • Kombination von Fixgehalt und variablen Bestandteilen

  • Integration steuerfreier Zusatzleistungen

 

Gerade bei wachstumsstarken Unternehmen oder in wirtschaftlich unsicheren Phasen kann eine strategische Anpassung der Arbeitszeitmodelle Liquidität sichern und Personalkosten flexibel steuern.

Risiken und Beratungsschwerpunkte

Fehler bei Minijobs, Midijobs oder Teilzeitmodellen führen häufig zu:

  • Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen

  • Lohnsteuer-Nachzahlungen

  • Problemen bei Betriebsprüfungen

  • arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

 

Im Rahmen unserer Lohn- und Sozialversicherungsberatung analysieren wir bestehende Beschäftigungsmodelle, prüfen sozialversicherungsrechtliche Risiken und entwickeln rechtssichere, wirtschaftlich sinnvolle Gestaltungskonzepte.

Beratung bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung

Arbeitgeber unterliegen regelmäßig Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung. Dabei wird überprüft, ob Sozialversicherungsbeiträge korrekt berechnet und abgeführt wurden. Im Fokus stehen insbesondere die Einstufung von Beschäftigten, Geschäftsführer-Vergütungen, Minijobs, Midijobs und freie Mitarbeit.

Fehler in der Lohnabrechnung oder eine fehlerhafte sozialversicherungsrechtliche Einordnung können zu erheblichen Nachforderungen führen.

Typische Prüfungsschwerpunkte

Im Rahmen einer Betriebsprüfung werden unter anderem geprüft:

  • Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern

  • Scheinselbstständigkeit

  • korrekte Anwendung von Minijob- und Midijob-Regelungen

  • Behandlung von Sachbezügen und Nettolohnoptimierungen

  • Abführung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen

  • Beitragsberechnung bei variablen Vergütungsbestandteilen

 

Gerade bei komplexen Vergütungsmodellen oder schnell wachsenden Unternehmen besteht ein erhöhtes Prüfungsrisiko.

Mögliche Konsequenzen einer Betriebsprüfung

Werden Unstimmigkeiten festgestellt, drohen:

  • Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu vier Jahre rückwirkend, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre),

  • Säumniszuschläge,

  • persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer,

  • strafrechtliche Risiken bei Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB).

Die finanzielle Belastung kann erheblich sein und die Liquidität des Unternehmens beeinträchtigen.

Präventive Beratung und Begleitung

Im Rahmen unserer Lohn- und Sozialversicherungsberatung unterstützen wir Unternehmen:

  • bei der Vorbereitung auf Betriebsprüfungen,

  • bei der Prüfung bestehender Vergütungsmodelle,

  • bei der rechtssicheren Dokumentation,

  • bei der Kommunikation mit der Deutschen Rentenversicherung.

 

Eine frühzeitige Analyse und strukturierte Vorbereitung reduziert das Risiko von Nachforderungen und schafft Sicherheit für Geschäftsführung und Personalabteilung.

Steueroptimierte Mitarbeitervergütung

Sachbezüge und steuerfreie Zuwendungen

Sachbezüge und steuerfreie Arbeitgeberleistungen bieten erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Nettolohnoptimierung. Richtig eingesetzt, können Arbeitnehmer mehr Netto erhalten, ohne dass die Lohnkosten im gleichen Umfang steigen.

Gleichzeitig bestehen klare gesetzliche Vorgaben. Eine fehlerhafte Umsetzung kann im Rahmen einer Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung zu Nachforderungen führen.

Typische steuerfreie oder pauschalbesteuerte Sachbezüge

Zu den häufig genutzten Gestaltungsbausteinen gehören unter anderem:

  • monatliche Sachbezugswerte (z. B. Gutscheinkarten im Rahmen der gesetzlichen Freigrenze)

  • Zuschüsse zum öffentlichen Personennahverkehr

  • Essenszuschüsse

  • Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

  • Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG

  • Erholungsbeihilfen (pauschalbesteuert)

  • Internet- und Telekommunikationszuschüsse

 

Jeder Baustein unterliegt spezifischen Voraussetzungen hinsichtlich Höhe, Zweckbindung und Dokumentation.

Rechtssichere Umsetzung ist entscheidend

Sachbezüge müssen:

  • zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden,

  • eindeutig vertraglich geregelt sein,

  • korrekt lohnsteuerlich behandelt werden,

  • sozialversicherungsrechtlich richtig eingeordnet werden.

 

Besonders kritisch sind sogenannte „Gehaltsumwandlungsmodelle“, wenn die Zusätzlichkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.

Beispiel: Liquiditätsvorteil durch steuerfreien Sachbezug

Soll ein Arbeitnehmer 50 € monatlich zusätzlich erhalten:

Variante Gehaltserhöhung:


Der Arbeitgeber muss – abhängig von Steuerklasse und Sozialabgaben – rund 90 € bis 100 € Brutto aufwenden, damit beim Arbeitnehmer 50 € netto ankommen.

Variante steuerfreier Sachbezug:


Der Arbeitnehmer erhält nahezu die vollen 50 € als Netto-Vorteil, während der Arbeitgeber lediglich den Sachbezug finanziert – ohne zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge.

👉 Ergebnis:


Höhere Nettozufriedenheit beim Arbeitnehmer, geringere Lohnnebenkosten und verbesserte Liquidität im Unternehmen.

Risiken bei falscher Gestaltung

Werden die gesetzlichen Voraussetzungen nicht eingehalten, drohen:

  • Nachforderungen von Lohnsteuer,

  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,

  • Säumniszuschläge,

  • Risiken im Rahmen von Betriebsprüfungen.

 

Im Rahmen unserer Lohn- und Vergütungsberatung analysieren wir bestehende Vergütungsstrukturen und entwickeln rechtssichere Sachbezugsmodelle, die steuerlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ermöglicht Unternehmen, Mitarbeiter langfristig zu binden und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Richtig gestaltet, kann sie sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer wirtschaftlich attraktiv sein.

Beiträge zur bAV sind unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Dadurch lässt sich das Netto des Arbeitnehmers erhöhen, ohne dass die Gesamtlohnkosten im gleichen Umfang steigen.

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile

Arbeitgeber können Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge innerhalb gesetzlicher Höchstgrenzen steuerfrei gewähren. Gleichzeitig bleiben diese Beiträge bis zu bestimmten Grenzen sozialversicherungsfrei.

Das führt zu:

  • Reduzierung der Lohnnebenkosten

  • Erhöhung der Netto-Wirkung für Arbeitnehmer

  • planbarer langfristiger Vergütungsstruktur

 

Beispiel: Liquiditätswirkung einer bAV

Ein Arbeitnehmer verzichtet im Rahmen einer Entgeltumwandlung auf 200 € Bruttogehalt zugunsten einer bAV.

Ohne bAV würde dieser Betrag vollständig der Lohnsteuer und Sozialversicherung unterliegen. Durch die Entgeltumwandlung fließt der Betrag steuer- und sozialversicherungsbegünstigt in die Altersvorsorge.

👉 Ergebnis:
Der Nettoverlust für den Arbeitnehmer ist deutlich geringer als 200 €,
während der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Gleichzeitig entstehen jedoch spätere steuerliche Belastungen im Rentenbezug – was bei der strategischen Planung zu berücksichtigen ist.

Risiken und Gestaltungsschwerpunkte

Bei der Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge sind insbesondere zu beachten:

  • gesetzliche Verpflichtung zum Arbeitgeberzuschuss

  • arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsätze

  • korrekte sozialversicherungsrechtliche Behandlung

  • Auswirkungen bei Geschäftsführer-Vergütung

  • Abstimmung mit Gewinnausschüttung und Jahresabschluss

 

Fehler bei der Ausgestaltung können zu Haftungsrisiken oder Nachforderungen im Rahmen von Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfungen führen.

Ganzheitliche Vergütungsberatung statt Standardlösung

Im Rahmen unserer Lohn- und Vergütungsberatung analysieren wir:

  • ob eine bAV wirtschaftlich sinnvoll ist,

  • welche Durchführungswege geeignet sind,

  • wie sich die bAV auf Liquidität und Steuerbelastung auswirkt,

  • wie sie mit anderen Vergütungsbausteinen kombiniert werden kann.

 

Ziel ist eine rechtssichere, steuerlich optimierte und strategisch abgestimmte Lösung, die sowohl Unternehmensinteressen als auch Mitarbeiterbindung berücksichtigt.

Firmenwagen, Jobrad und Zusatzleistungen

Firmenwagen, Dienstrad-Modelle (Jobrad) und weitere Zusatzleistungen sind zentrale Bausteine moderner Vergütungsstrategien. Richtig gestaltet, erhöhen sie die Attraktivität als Arbeitgeber und können gleichzeitig steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile nutzen.

Entscheidend ist jedoch die korrekte lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung. Fehler führen schnell zu Nachforderungen im Rahmen von Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfungen.

Firmenwagen – steuerliche Bewertung optimal wählen

Die private Nutzung eines Firmenwagens stellt einen geldwerten Vorteil dar und ist zu versteuern. Hier bestehen unterschiedliche Bewertungsmethoden:

  • 1-%-Regelung

  • Fahrtenbuchmethode

  • Sonderregelungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge

 

Die Wahl der Methode beeinflusst die steuerliche Belastung erheblich. Bei hoher Privatnutzung kann die 1-%-Regelung günstiger sein, bei überwiegender betrieblicher Nutzung hingegen das Fahrtenbuch.

Zusätzlich sind zu beachten:

  • Auswirkungen auf Sozialversicherungsbeiträge

  • Gestaltung bei Gesellschafter-Geschäftsführern

  • Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bei unangemessener Fahrzeugwahl

  • Liquiditätswirkung für das Unternehmen

 

Gerade bei Geschäftsführern ist der Fremdvergleich entscheidend.

Jobrad und Dienstradleasing

Beim Jobrad-Modell wird ein Fahrrad oder E-Bike zur privaten Nutzung überlassen. Je nach Ausgestaltung kann die private Nutzung steuerlich begünstigt oder sogar steuerfrei sein.

Wesentliche Gestaltungspunkte sind:

  • korrekte Bewertung des geldwerten Vorteils

  • Einhaltung der Zusätzlichkeitsvoraussetzung

  • arbeitsvertragliche Dokumentation

  • sozialversicherungsrechtliche Behandlung

 

Bei Entgeltumwandlungsmodellen ist zu prüfen, wie sich diese auf Sozialversicherungsansprüche und spätere Rentenansprüche auswirken.

Weitere steueroptimierte Zusatzleistungen

Neben Firmenwagen und Jobrad bestehen zahlreiche weitere Gestaltungsmöglichkeiten, etwa:

  • Zuschüsse zum ÖPNV

  • Internet- und Telekommunikationszuschüsse

  • Essenszuschüsse

  • Gesundheitsleistungen

  • Erholungsbeihilfen

  • Kinderbetreuungszuschüsse

 

Diese Leistungen können – bei korrekter Ausgestaltung – steuerfrei oder pauschal besteuert gewährt werden und bieten damit erhebliche Vorteile im Rahmen der Nettolohnoptimierung.

Risiken bei fehlerhafter Gestaltung

Werden die gesetzlichen Voraussetzungen nicht eingehalten, drohen:

  • Nachzahlungen von Lohnsteuer

  • Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen

  • Säumniszuschläge

  • Haftungsrisiken für Geschäftsführer

  • Beanstandungen im Rahmen von Betriebsprüfungen

 

Gerade bei Kombination mehrerer Vergütungsbausteine ist eine ganzheitliche Betrachtung erforderlich.

Strategische Vergütungsberatung statt Einzelmaßnahmen

Im Rahmen unserer Lohn- und Vergütungsberatung analysieren wir:

  • die bestehende Vergütungsstruktur,

  • steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen,

  • Liquiditätsbelastung für das Unternehmen,

  • Kombinationsmöglichkeiten mit Geschäftsführergehalt oder Gewinnausschüttung.

 

Ziel ist eine rechtssichere, steuerlich optimierte und wirtschaftlich sinnvolle Gesamtstruktur – abgestimmt auf Unternehmensgröße, Branche und Gesellschafterstruktur.

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen richtig einsetzen

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen ermöglichen es Unternehmen, ihren Mitarbeitern zusätzliche Vorteile zu gewähren, ohne dass diese Leistungen der regulären Lohnsteuer und Sozialversicherung unterliegen. Richtig gestaltet, erhöhen sie die Nettovergütung der Arbeitnehmer und reduzieren gleichzeitig die Lohnnebenkosten.

Entscheidend ist jedoch die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen. Eine fehlerhafte Umsetzung kann im Rahmen einer Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung zu erheblichen Nachforderungen führen.

Typische steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Zu den häufig genutzten steuerfreien oder steuerbegünstigten Leistungen gehören unter anderem:

  • Zuschüsse zur Kinderbetreuung

  • Zuschüsse zum öffentlichen Personennahverkehr

  • Leistungen zur Gesundheitsförderung

  • Sachbezüge innerhalb der gesetzlichen Freigrenzen

  • Internet- und Telekommunikationsleistungen

  • Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge

  • Erholungsbeihilfen (pauschal besteuert)

 

Jede dieser Leistungen unterliegt eigenen Voraussetzungen hinsichtlich Höhe, Zusätzlichkeit und Dokumentation.

Liquiditätsvorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Beispiel:

Ein Arbeitgeber möchte einem Mitarbeiter monatlich 100 € zusätzlich gewähren.

Variante 1 – Gehaltserhöhung:
Um dem Arbeitnehmer netto etwa 100 € zukommen zu lassen, entstehen – abhängig von Steuerklasse und Sozialversicherung – Gesamtkosten von rund 180 € bis 200 €.

Variante 2 – steuerfreie Arbeitgeberleistung:
Wird der Betrag als steuerfreie oder pauschal besteuerte Zusatzleistung gewährt, erhält der Arbeitnehmer nahezu den vollen Vorteil, während die Arbeitgeberbelastung deutlich geringer bleibt.

 

👉 Ergebnis:
Mehr Netto für den Arbeitnehmer, geringere Lohnnebenkosten und bessere Liquiditätsplanung für das Unternehmen.

Rechtssichere Gestaltung ist entscheidend

Viele steuerfreie Leistungen setzen voraus, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Werden bestehende Gehaltsbestandteile lediglich umgewandelt, kann die Steuerfreiheit entfallen.

Besonders prüfungsrelevant sind:

  • die arbeitsvertragliche Ausgestaltung

  • die Dokumentation

  • die korrekte lohnsteuerliche Behandlung

  • die sozialversicherungsrechtliche Einordnung

 

Fehler können zu Nachzahlungen von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen sowie zu Säumniszuschlägen führen.

Ganzheitliche Vergütungsberatung

Im Rahmen unserer Lohn- und Vergütungsberatung prüfen wir:

  • welche steuerfreien Arbeitgeberleistungen sinnvoll einsetzbar sind,

  • wie sie mit bestehenden Vergütungsmodellen kombiniert werden können,

  • welche Auswirkungen auf Liquidität, Sozialversicherung und Jahresabschluss entstehen,

  • wie Risiken bei Betriebsprüfungen minimiert werden.

 

Ziel ist eine rechtssichere, steuerlich optimierte und strategisch abgestimmte Vergütungsstruktur – nicht eine isolierte Einzelmaßnahme.

Lohnstruktur im Unternehmen strategisch planen

Lohnkosten analysieren und optimieren

Lohnkosten zählen zu den größten laufenden Aufwendungen eines Unternehmens. Neben dem Bruttogehalt fallen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie weitere Lohnnebenkosten an. Eine strukturierte Analyse der gesamten Personalkosten ist daher ein zentraler Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmenssteuerung.

Im Rahmen unserer Lohn- und Vergütungsberatung betrachten wir nicht nur einzelne Gehaltsbestandteile, sondern die Gesamtkostenstruktur pro Mitarbeiter und für das gesamte Unternehmen.

Transparenz über die tatsächlichen Personalkosten

Oft unterschätzen Unternehmen die tatsächliche Belastung eines Arbeitsplatzes. Neben dem vereinbarten Gehalt sind insbesondere zu berücksichtigen:

  • Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage)

  • Beiträge zur Berufsgenossenschaft

  • Zusatzleistungen und Sachbezüge

  • variable Vergütungsbestandteile

  • Rückstellungen für Urlaub, Boni oder Tantiemen

 

Eine transparente Darstellung schafft die Grundlage für fundierte Entscheidungen.

Optimierungspotenziale identifizieren

Im Rahmen einer strategischen Analyse prüfen wir:

  • ob Vergütungsbestandteile steuerlich günstiger strukturiert werden können,

  • ob steuerfreie Arbeitgeberleistungen sinnvoll eingesetzt werden können,

  • wie sich Entgeltumwandlungen auf Sozialversicherungsbeiträge auswirken,

  • welche Auswirkungen variable Vergütung auf Liquidität und Jahresabschluss hat,

  • wie Personalkosten im Verhältnis zur Ertragslage stehen.

 

Ziel ist nicht die pauschale Reduzierung von Gehältern, sondern eine effiziente, rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Strukturierung.

Liquiditäts- und Planungseffekt

Eine optimierte Lohnstruktur kann:

  • Lohnnebenkosten reduzieren,

  • Sozialversicherungsbelastungen steuern,

  • Rückstellungsvolumen im Jahresabschluss beeinflussen,

  • Liquidität planbarer machen,

  • Wachstum ermöglichen.

 

Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten oder bei starkem Wachstum ist eine vorausschauende Personalkostenplanung entscheidend.

Ganzheitlicher Ansatz statt isolierter Maßnahmen

Die Analyse der Lohnkosten erfolgt immer im Zusammenhang mit:

  • Jahresabschluss und Steuerplanung

  • Geschäftsführervergütung

  • Nettolohnoptimierung

  • Sozialversicherungsrecht

  • langfristige Unternehmensstrategie

 

So entsteht ein ganzheitliches Vergütungskonzept, das steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt

Auswirkungen auf Liquidität und Gewinn

Die Struktur der Vergütung hat unmittelbare Auswirkungen auf Gewinn, Steuerbelastung und Liquidität eines Unternehmens. Fixgehälter, variable Vergütungen, Sachbezüge oder Entgeltumwandlungen wirken sich unterschiedlich auf Jahresabschluss und Zahlungsströme aus.

Eine isolierte Betrachtung einzelner Lohnbestandteile greift daher zu kurz. Entscheidend ist die Gesamtwirkung auf Gesellschaft und Gesellschafter.

Einfluss auf den Jahresgewinn

Geschäftsführergehälter und Mitarbeitervergütungen mindern als Betriebsausgaben den steuerlichen Gewinn der GmbH. Dadurch reduzieren sich Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Gewinnausschüttungen hingegen erfolgen aus dem bereits versteuerten Gewinn. Sie beeinflussen den Jahresgewinn nicht mehr, sondern wirken sich auf die Eigenkapitalstruktur aus.

Auch variable Vergütungen wie Tantiemen können das Ergebnis stark beeinflussen – insbesondere, wenn sie gewinnabhängig ausgestaltet sind.

Einfluss auf die Liquidität

Nicht jede gewinnmindernde Maßnahme verbessert automatisch die Liquidität.

Beispiele:

  • Eine hohe Tantieme mindert den Gewinn, führt aber zugleich zu einem Liquiditätsabfluss.

  • Entgeltumwandlungen zur betrieblichen Altersvorsorge können Sozialversicherungsbeiträge reduzieren und damit Liquidität schonen.

  • Steuerfreie Arbeitgeberleistungen können günstiger sein als klassische Gehaltserhöhungen.

 

Entscheidend ist das Zusammenspiel zwischen Steuerersparnis und tatsächlichem Zahlungsfluss.

 

Rückstellungen und zeitliche Effekte

Vergütungsbestandteile wie Boni oder Tantiemen können im Jahresabschluss als Rückstellung erfasst werden. Dadurch wird der Gewinn bereits gemindert, obwohl die Auszahlung erst im Folgejahr erfolgt.

Das führt zu:

  • steuerlicher Entlastung im laufenden Jahr,

  • Liquiditätsabfluss erst im Folgejahr,

  • Gestaltungsspielräumen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung.

 

Eine sachgerechte und rechtssichere Bildung solcher Rückstellungen ist dabei zwingend erforderlich.

Ganzheitliche Betrachtung statt Einzelentscheidung

Im Rahmen unserer Lohn- und Vergütungsberatung analysieren wir:

  • die steuerliche Gesamtbelastung von Gesellschaft und Gesellschafter,

  • die Auswirkungen auf Eigenkapital und Bilanzstruktur,

  • Liquiditätseffekte kurzfristig und langfristig,

  • sozialversicherungsrechtliche Folgen,

  • Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung.

 

Ziel ist eine Vergütungsstruktur, die Gewinn, Steuerbelastung und Liquidität strategisch in Einklang bringt.

Personalplanung und Vergütungsstrategie

Eine durchdachte Personalplanung und eine klar strukturierte Vergütungsstrategie sind entscheidend für nachhaltiges Unternehmenswachstum. Personalkosten beeinflussen nicht nur den laufenden Gewinn, sondern auch Liquidität, Investitionsfähigkeit und Wettbewerbsposition.

Im Rahmen unserer Lohn- und Vergütungsberatung betrachten wir Personalplanung nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit Unternehmensstrategie, Steuerplanung und Jahresabschluss.

Personalkosten als strategischer Steuerungsfaktor

Personalkosten gehören in vielen Unternehmen zu den größten Kostenblöcken. Eine langfristige Planung ermöglicht:

  • realistische Budgetierung,

  • Vermeidung von Liquiditätsengpässen,

  • Anpassung an Wachstumsphasen,

  • Reaktion auf wirtschaftliche Schwankungen.

 

Entscheidend ist die Balance zwischen Fixkosten und variablen Vergütungsbestandteilen. 

Eine moderne Vergütungsstruktur besteht häufig aus mehreren Bausteinen:

  • Fixgehalt

  • variable Boni oder Tantiemen

  • steuerfreie Arbeitgeberleistungen

  • betriebliche Altersvorsorge

  • Sachbezüge wie Firmenwagen oder Jobrad

 

Durch eine strategische Kombination kann die Gesamtvergütung optimiert werden – steuerlich, sozialversicherungsrechtlich und liquiditätsbezogen.

Auswirkungen auf Jahresabschluss und Steuerbelastung

Vergütungsmodelle beeinflussen:

  • den handels- und steuerrechtlichen Gewinn,

  • die Bildung von Rückstellungen,

  • die Eigenkapitalquote,

  • die Körperschafts- und Gewerbesteuer,

  • die Gesamtsteuerbelastung von Gesellschaft und Gesellschaftern.

 

Gerade bei Geschäftsführern ist eine Abstimmung zwischen Gehalt, Tantieme und Gewinnausschüttung unerlässlich.

Wachstum planen – Risiken minimieren

Eine vorausschauende Personal- und Vergütungsplanung hilft:

  • Übervergütungen zu vermeiden,

  • Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung zu reduzieren,

  • Sozialversicherungsrisiken frühzeitig zu erkennen,

  • Betriebsprüfungen vorzubereiten,

  • Fachkräfte durch attraktive Vergütungsmodelle zu binden.

 

Ganzheitlicher Beratungsansatz

Wir analysieren bestehende Personalstrukturen, bewerten Vergütungsmodelle betriebswirtschaftlich und entwickeln rechtssichere Konzepte, die:

  • Liquidität sichern,

  • Steuerbelastungen optimieren,

  • Wachstum ermöglichen,

  • Haftungsrisiken minimieren.

 

Personalplanung und Vergütungsstruktur sind keine isolierten HR-Themen, sondern zentrale Elemente der Unternehmenssteuerung.

Abstimmung mit Jahresabschluss und Steuerplanung

Vergütungsentscheidungen wirken sich unmittelbar auf den Jahresabschluss, die Steuerbelastung und die Liquidität eines Unternehmens aus. Eine isolierte Gestaltung einzelner Gehaltsbestandteile greift daher zu kurz. Entscheidend ist die Abstimmung zwischen Lohnstruktur, Jahresabschluss und langfristiger Steuerplanung.

Einfluss auf Gewinn und Steuerbelastung

Geschäftsführergehälter, Boni, Tantiemen und Sachbezüge mindern als Betriebsausgaben den steuerlichen Gewinn der GmbH. Dadurch reduzieren sich Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Gewinnausschüttungen hingegen erfolgen aus dem bereits versteuerten Gewinn und verändern die Steuerbelastung auf Ebene der Gesellschaft nicht mehr – sie wirken sich ausschließlich auf die Gesellschafterebene aus.

Eine strategische Planung berücksichtigt daher:

  • die Gesamtsteuerbelastung von Gesellschaft und Gesellschafter,

  • den persönlichen Einkommensteuersatz,

  • mögliche Sozialversicherungspflichten,

  • die Eigenkapitalentwicklung der GmbH.

Rückstellungen und zeitliche Gestaltung

Variable Vergütungsbestandteile wie Tantiemen können im Jahresabschluss als Rückstellung berücksichtigt werden. Dadurch wird der Gewinn bereits im laufenden Geschäftsjahr gemindert, während die Auszahlung erst im Folgejahr erfolgt.

Das ermöglicht:

  • steuerliche Entlastung im laufenden Jahr,

  • Liquiditätsabfluss zu einem späteren Zeitpunkt,

  • gezielte Steuerung des Jahresergebnisses im Rahmen zulässiger Gestaltungsspielräume.

Die Bildung solcher Rückstellungen muss jedoch handels- und steuerrechtlich korrekt erfolgen, um Risiken bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.

Langfristige Steuerplanung statt kurzfristiger Maßnahmen

Eine durchdachte Abstimmung von Vergütungsstruktur und Steuerplanung ermöglicht:

  • stabile Steuerquoten über mehrere Jahre,

  • Vermeidung von Gewinnsprüngen mit hoher Steuerbelastung,

  • Planung von Investitionen und Ausschüttungen,

  • Minimierung von Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA).

 

Gerade bei wachstumsstarken Unternehmen oder bei geplanten Investitionen ist eine mehrjährige Betrachtung entscheidend.

Ganzheitliche Beratung auf Geschäftsführungsebene

Im Rahmen unserer Lohn- und Gestaltungsberatung analysieren wir die Wechselwirkungen zwischen:

  • Vergütungsstruktur,

  • Jahresabschluss,

  • Steuerbelastung,

  • Liquiditätsentwicklung,

  • Gesellschafterinteressen.

 

Ziel ist eine rechtssichere, wirtschaftlich sinnvolle und strategisch abgestimmte Gesamtlösung – nicht eine isolierte Lohnmaßnahme.

Unsere Leistungen in der Lohnberatung

Analyse bestehender Vergütungsstrukturen

Eine fundierte Lohn- und Vergütungsberatung beginnt mit der systematischen Analyse der bestehenden Vergütungsstruktur. Ziel ist es, steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und betriebswirtschaftliche Auswirkungen transparent zu machen und Optimierungspotenziale zu identifizieren.

Oft entwickeln sich Vergütungsmodelle historisch – ohne strategische Abstimmung mit Jahresabschluss, Steuerplanung oder Liquiditätsentwicklung. Eine strukturierte Überprüfung schafft Klarheit und Entscheidungsgrundlagen.

Ganzheitliche Betrachtung statt Einzelprüfung

Im Rahmen der Analyse prüfen wir unter anderem:

  • Zusammensetzung der Geschäftsführervergütung (Fixgehalt, Tantieme, Sachbezüge)

  • Angemessenheit im Fremdvergleich

  • Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

  • Sozialversicherungsstatus von Geschäftsführern

  • Struktur von Mitarbeitervergütungen

  • Nutzung steuerfreier Arbeitgeberleistungen

  • Auswirkungen auf Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

  • Liquiditätsbelastung und Rückstellungsbedarf

 

Dabei wird stets die Gesamtsteuerbelastung von Gesellschaft und Gesellschafter berücksichtigt.

 

Identifikation von Risiken

Häufige Risikobereiche sind:

  • unangemessene Geschäftsführer-Vergütung

  • fehlende oder fehlerhafte Tantiemeregelungen

  • unklare Zusätzlichkeitsvoraussetzungen bei Sachbezügen

  • sozialversicherungsrechtliche Fehlbeurteilungen

  • fehlende Abstimmung mit dem Jahresabschluss

 

Solche Konstellationen können bei Betriebsprüfungen zu erheblichen Nachforderungen führen.

 

Optimierungspotenziale erkennen

Neben Risiken zeigt die Analyse auch Gestaltungsmöglichkeiten auf, etwa:

  • Umstrukturierung von Fix- und variablen Bestandteilen

  • Einsatz steuerbegünstigter Vergütungsbausteine

  • gezielte Steuerung des Jahresergebnisses

  • Anpassung der Vergütung an Wachstumsphasen

  • Liquiditätsoptimierung durch zeitliche Gestaltung

 

Grundlage für strategische Entscheidungen

Die Analyse bestehender Vergütungsstrukturen dient als Basis für:

  • langfristige Steuerplanung,

  • Liquiditätssteuerung,

  • Haftungsminimierung,

  • Mitarbeiterbindung,

  • nachhaltige Unternehmensentwicklung.

 

Vergütungsmodelle sind kein isoliertes HR-Thema, sondern ein zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie.

Individuelle Gestaltungskonzepte

Auf Basis der Analyse entwickeln wir individuelle Gestaltungskonzepte, die steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte ganzheitlich berücksichtigen. Ziel ist eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Vergütungsstruktur – abgestimmt auf Unternehmensgröße, Branche und Gesellschafterstruktur.

Standardlösungen greifen häufig zu kurz. Jede GmbH, jedes Wachstumsszenario und jede Gesellschafterkonstellation erfordert eine maßgeschneiderte Gestaltung.

Kombination von Gehalt, Tantieme und Gewinnausschüttung

Ein zentrales Element individueller Konzepte ist die optimale Abstimmung zwischen:

  • Fixgehalt des Geschäftsführers

  • variabler Tantieme

  • Gewinnausschüttung

  • steuerbegünstigten Zusatzleistungen

 

Dabei wird die Gesamtsteuerbelastung von Gesellschaft und Gesellschafter analysiert. Gleichzeitig achten wir auf Angemessenheit und Fremdvergleich, um Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) zu vermeiden.

Integration steuerbegünstigter Vergütungsbausteine

Individuelle Konzepte können unter anderem beinhalten:

  • Nettolohnoptimierung durch steuerfreie Arbeitgeberleistungen

  • Einsatz von Sachbezügen

  • betriebliche Altersvorsorge (bAV)

  • Firmenwagen- oder Jobrad-Modelle

  • variable Vergütung mit klarer Obergrenze

 

Ziel ist eine Struktur, die Mitarbeiterbindung stärkt und gleichzeitig die Lohnnebenkosten effizient gestaltet.

Abstimmung mit Liquidität und Jahresabschluss

Gestaltungskonzepte berücksichtigen nicht nur steuerliche Effekte, sondern auch:

  • Liquiditätsbelastung

  • Auswirkungen auf Eigenkapital und Bilanzstruktur

  • Bildung von Rückstellungen

  • mehrjährige Steuerplanung

 

Eine strategische Vergütungsstruktur kann helfen, Gewinnschwankungen zu glätten und steuerliche Belastungen planbarer zu machen.

Rechtssicherheit als Grundlage

Alle Gestaltungskonzepte werden unter Beachtung:

  • handels- und steuerrechtlicher Vorgaben,

  • sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften,

  • arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen

 

entwickelt. Dadurch werden Haftungsrisiken minimiert und die Grundlage für eine stabile Unternehmensentwicklung geschaffen.

Begleitung bei Umstellungen

Die Umstellung bestehender Vergütungsstrukturen erfordert eine sorgfältige Planung und eine rechtssichere Umsetzung. Änderungen bei Geschäftsführergehältern, Tantiemeregelungen, Sachbezügen oder betrieblichen Altersvorsorgemodellen wirken sich unmittelbar auf Steuerbelastung, Sozialversicherung, Liquidität und Arbeitsverhältnisse aus.

Eine isolierte Anpassung einzelner Vergütungsbestandteile kann unerwünschte Nebenwirkungen haben. Deshalb begleiten wir Umstellungen ganzheitlich – von der Konzeption bis zur praktischen Umsetzung.

Anpassung von Geschäftsführer-Vergütungen

Bei Änderungen von Fixgehalt, variablen Vergütungsbestandteilen oder Gewinnausschüttungen prüfen wir insbesondere:

  • Angemessenheit im Fremdvergleich,

  • Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA),

  • Auswirkungen auf Körperschafts- und Einkommensteuer,

  • sozialversicherungsrechtliche Einordnung,

  • Vertragliche Dokumentation und Gesellschafterbeschlüsse

 

Gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist eine vorausschauende Gestaltung entscheidend.

 

Umstellung von Mitarbeitervergütungen

Auch bei Anpassungen der Mitarbeitervergütung – etwa durch Einführung steuerfreier Arbeitgeberleistungen, Sachbezüge oder Entgeltumwandlungsmodelle – sind arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu beachten.

Wir unterstützen bei:

  • vertraglicher Gestaltung,

  • Prüfung der Zusätzlichkeitsvoraussetzungen,

  • Abstimmung mit Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung,

  • Dokumentation für Betriebsprüfungen.

 

Liquiditäts- und Jahresabschlusswirkung berücksichtigen

Umstellungen können Auswirkungen haben auf:

  • laufende Liquidität,

  • Rückstellungen im Jahresabschluss,

  • Steuerbelastung des laufenden und kommenden Geschäftsjahres,

  • Eigenkapitalquote und Ausschüttungsfähigkeit.

 

Eine vorausschauende Planung verhindert unerwartete Belastungen.

 

Strukturierte Umsetzung mit Rechtssicherheit

Wir begleiten Umstellungen nicht nur konzeptionell, sondern auch operativ – in Abstimmung mit:

  • Lohnabrechnung,

  • Jahresabschluss,

  • Steuerplanung,

  • Gesellschafterstruktur.

 

Ziel ist eine rechtssichere, wirtschaftlich sinnvolle und langfristig tragfähige Vergütungsstruktur.

Zusammenarbeit mit der laufenden Lohnabrechnung

Eine strategische Lohn- und Vergütungsberatung entfaltet ihre Wirkung nur dann vollständig, wenn sie eng mit der laufenden Lohnbuchhaltung abgestimmt ist. Operative Abrechnung und strategische Gestaltung müssen ineinandergreifen.

Vergütungsmodelle, Sachbezüge, Tantiemen oder Entgeltumwandlungen wirken sich unmittelbar auf die monatliche Lohnabrechnung aus. Fehler in der praktischen Umsetzung können zu steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Risiken führen.

Verzahnung von Beratung und Abrechnung

Im Rahmen unserer Betreuung stellen wir sicher, dass:

  • neue Vergütungsbestandteile korrekt in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden,

  • steuerfreie Arbeitgeberleistungen richtig eingeordnet werden,

  • sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten beachtet werden,

  • Dokumentationsanforderungen erfüllt sind,

  • Meldepflichten gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern müssen eingehalten werden.

 

So wird aus einer theoretischen Gestaltung eine rechtssichere Umsetzung im laufenden Betrieb.

 

Abstimmung mit Jahresabschluss und Steuerplanung

Die laufende Lohnbuchhaltung liefert die Grundlage für:

  • Rückstellungen im Jahresabschluss (z. B. Tantiemen, Boni),

  • Berechnung der Gesamtpersonalkosten,

  • Analyse der Lohnnebenkosten,

  • Steuerplanung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene.

 

Eine enge Abstimmung verhindert Widersprüche zwischen Lohnabrechnung, Jahresabschluss und steuerlicher Gestaltung.

 

Kontinuierliche Begleitung statt Einmalberatung

Vergütungsstrukturen entwickeln sich mit dem Unternehmen. Wachstum, neue Mitarbeiter, geänderte Gesellschafterstrukturen oder gesetzliche Änderungen erfordern regelmäßige Anpassungen.

Durch die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen strategischer Lohnberatung und laufender Lohnbuchhaltung entsteht eine stabile, rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Vergütungsstruktur.

Die Lohnbuchhaltung ist ein zentraler Bestandteil jedes Unternehmens – sie verbindet Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht in der täglichen Praxis. In diesem Themenbereich finden Sie aktuelle Beiträge zu gesetzlichen Neuerungen, BFH-Entscheidungen und praxisnahen Fragen rund um Lohnabrechnung, Sachbezüge, Reisekosten und betriebliche Altersvorsorge. Die Inhalte geben einen kompakten Überblick über relevante Entwicklungen und deren Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Vertiefende Informationen, Praxisbeispiele und weiterführende Hinweise stehen unseren Mandantinnen und Mandanten im Mandantenportal zur Verfügung.

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Bloomfeld Steuerberatungs GmbH

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