

Steuerberater aus Leidenschaft – engagiert, zuverlässig und mit dem Blick fürs Detail. Ihr Partner für klare Lösungen und nachhaltigen Erfolg.
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Persönliche und individuelle Beratung
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Digitale Lösungen für mehr Effizienz
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Ganzheitliche steuerliche Betreuung
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Proaktive Informationen und Updates
Here's what you get:
Inhaltsverzeichnis
Steuererklärungen für GmbH und Unternehmer – rechtssicher & strategisch abgestimmt
Erstellung betrieblicher Steuererklärungen
Körperschaftsteuererklärung für GmbH
Gewerbesteuererklärung für Unternehmen – steuerlich präzise und strategisch abgestimmt
Umsatzsteuererklärung – rechtssichere Deklaration mit Blick auf Prüfungsrisiken
Kapitalertragsteuer und Gewinnausschüttungen – rechtssichere Abwicklung für GmbHs
Abstimmung mit Jahresabschluss und Steuerplanung
Überleitung von der Handelsbilanz zur Steuerbilanz
Steuerliche Gestaltungsspielräume nutzen
Auswirkungen auf Liquidität und Steuerquote
Fristen und Haftungsrisiken vermeiden
Abgabefristen für GmbHs – Fristversäumnisse vermeiden
Verspätungszuschläge und steuerliche Zinsen – unnötige Mehrbelastungen vermeiden
Haftung der Geschäftsführung bei steuerlichen Pflichtverletzungen
Kommunikation mit dem Finanzamt
Prüfung von Steuerbescheiden – Abweichungen rechtzeitig erkennen
Einspruch gegen Steuerbescheide und Änderungsanträge – rechtzeitig handeln
Unsere Leistungen im Bereich Steuererklärungen für GmbHs und Unternehmer
Die Erstellung von Steuererklärungen für GmbH und Unternehmer ist mehr als reine Deklaration. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer müssen nicht nur fristgerecht abgegeben, sondern strategisch mit Jahresabschluss, Gewinnverwendung und Liquiditätsplanung abgestimmt werden.
Wir erstellen betriebliche Steuererklärungen rechtssicher, digital und mit ganzheitlichem Blick auf die Gesamtsteuerbelastung von Gesellschaft und Gesellschafter.
Die Körperschaftsteuererklärung bildet die zentrale steuerliche Grundlage für Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, das sich aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss unter Berücksichtigung steuerlicher Korrekturen ergibt.
Die Erstellung der Körperschaftsteuererklärung ist daher eng mit der Handels- und Steuerbilanz verzahnt. Neben der reinen Datenerfassung sind insbesondere außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen, verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), Verlustvorträge sowie Sonderregelungen des Körperschaftsteuergesetzes zu berücksichtigen.
Überleitung von Handelsbilanz zur Steuerbilanz
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresabschluss. Für steuerliche Zwecke sind jedoch häufig Anpassungen erforderlich, etwa:
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Abweichende Abschreibungsregeln
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Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
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Bewertung von Rückstellungen
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Teilwertansätze
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steuerliche Sondervorschriften
Die korrekte Überleitung ist entscheidend, um spätere Beanstandungen durch das Finanzamt zu vermeiden.
Verlustvorträge und Mindestbesteuerung
Verlustvorträge können die Steuerbelastung erheblich reduzieren. Gleichzeitig ist die sogenannte Mindestbesteuerung zu beachten, die eine vollständige Verlustverrechnung einschränken kann. Auch die Auswirkungen von Gesellschafterwechseln auf Verlustvorträge (z. B. nach § 8c KStG) sind sorgfältig zu prüfen.
Eine strategische Planung verhindert den unbeabsichtigten Wegfall steuerlicher Verlustpotenziale.
Abstimmung mit Gewinnausschüttung und Gesellschafterebene
Die Körperschaftsteuererklärung wirkt sich unmittelbar auf die Ausschüttungsfähigkeit und die Gesamtsteuerbelastung von Gesellschaft und Gesellschafter aus.
Die Entscheidung zwischen Thesaurierung, Geschäftsführergehalt und Gewinnausschüttung sollte daher nicht isoliert, sondern im Kontext der Körperschaftsteuer und der persönlichen Besteuerung getroffen werden.
Liquiditätswirkung und Vorauszahlungen
Auf Basis der Körperschaftsteuererklärung werden zukünftige Vorauszahlungen festgesetzt. Eine realistische und strategisch abgestimmte Erklärung kann helfen:
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überhöhte Vorauszahlungen zu vermeiden,
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Liquidität planbar zu gestalten,
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unerwartete Nachzahlungen zu reduzieren.
Ganzheitlicher Ansatz statt reiner Deklaration
Wir erstellen Ihre Körperschaftsteuererklärung nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit:
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Jahresabschluss
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Gewerbesteuererklärung
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Gesellschafterbesteuerung
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langfristige Steuerplanung
Ziel ist eine rechtssichere, wirtschaftlich sinnvolle und strategisch abgestimmte Lösung für Ihre GmbH.
Gewerbesteuererklärung für Unternehmen – steuerlich präzise und strategisch abgestimmt
Die Gewerbesteuer ist eine eigenständige Ertragsteuer, die zusätzlich zur Körperschaftsteuer erhoben wird. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH gehört sie zu den zentralen steuerlichen Belastungsfaktoren. Die Erstellung der Gewerbesteuererklärung erfordert daher besondere Sorgfalt und eine enge Abstimmung mit Jahresabschluss und Körperschaftsteuererklärung.
Ausgangspunkt ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Dieser wird jedoch nicht unverändert übernommen, sondern durch gesetzlich vorgeschriebene Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst.
Hinzurechnungen und Kürzungen korrekt berücksichtigen
Typische gewerbesteuerliche Besonderheiten betreffen unter anderem:
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Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen (z. B. Zinsen, Mieten, Leasingraten)
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Kürzungen bei bestimmten Beteiligungserträgen
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gewerbesteuerliche Besonderheiten bei Immobilien
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Sonderregelungen bei Personengesellschaften
Gerade bei komplexeren Unternehmensstrukturen oder Finanzierungsmodellen können diese Anpassungen die Steuerbelastung erheblich beeinflussen.
Hebesatz und Standortwirkung
Die tatsächliche Höhe der Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Bei mehreren Betriebsstätten ist eine Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags vorzunehmen.
Standortentscheidungen, Betriebsverlagerungen oder die Gründung weiterer Niederlassungen können daher unmittelbare Auswirkungen auf die Gewerbesteuerbelastung haben.
Abstimmung mit Körperschaftsteuer und Gesamtsteuerbelastung
Die Gewerbesteuer ist bei Kapitalgesellschaften nicht auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. Deshalb ist die kombinierte Betrachtung beider Steuerarten entscheidend.
Im Rahmen unserer steuerlichen Beratung analysieren wir:
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die Gesamtsteuerbelastung von GmbH und Gesellschafter,
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die Auswirkungen auf Liquidität und Gewinn,
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die Höhe der zukünftigen Vorauszahlungen,
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mögliche Gestaltungsspielräume im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Vorauszahlungen und Liquiditätssteuerung
Auf Grundlage der Gewerbesteuererklärung setzt das Finanzamt bzw. die Gemeinde Vorauszahlungen fest. Eine realistische und strategisch abgestimmte Erklärung kann helfen:
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überhöhte Vorauszahlungen zu vermeiden,
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Nachzahlungen zu reduzieren,
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Liquidität planbar zu gestalten.
Ganzheitliche Erstellung statt isolierter Erklärung
Wir erstellen Ihre Gewerbesteuererklärung im Zusammenspiel mit:
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Körperschaftsteuererklärung
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Jahresabschluss
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Finanzbuchhaltung
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strategische Steuerplanung
Ziel ist eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung, die nicht nur die Deklaration erfüllt, sondern auch Ihre steuerliche Gesamtbelastung berücksichtigt.
Umsatzsteuererklärung – rechtssichere Deklaration mit Blick auf Prüfungsrisiken
Die Umsatzsteuer gehört zu den prüfungsintensivsten Steuerarten. Fehler bei der Behandlung von Lieferungen, Leistungen oder dem Vorsteuerabzug führen häufig zu erheblichen Nachforderungen im Rahmen von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Betriebsprüfungen.
Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung fasst die unterjährigen Voranmeldungen zusammen und bildet die endgültige steuerliche Abrechnung gegenüber dem Finanzamt. Abweichungen zu den Voranmeldungen müssen nachvollziehbar erklärt und dokumentiert werden.
Abstimmung mit Finanzbuchhaltung und Voranmeldungen
Eine korrekte Umsatzsteuererklärung setzt voraus:
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vollständige und systematische Erfassung aller Umsätze,
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zutreffende Anwendung des richtigen Steuersatzes,
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ordnungsgemäße Rechnungserstellung,
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korrekte Zuordnung von Vorsteuerbeträgen,
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Abstimmung mit den abgegebenen Voranmeldungen.
Unstimmigkeiten zwischen Jahreserklärung und Voranmeldungen sind häufige Prüfungsanlässe.
Internationale Sachverhalte und Reverse-Charge
Besondere Sorgfalt ist erforderlich bei:
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innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen,
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Reverse-Charge-Verfahren,
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Leistungen an ausländische Unternehmer,
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elektronischen Dienstleistungen,
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Dreiecksgeschäften.
Fehler in diesem Bereich führen regelmäßig zu steuerlichen Risiken.
Vorsteuerabzug rechtssicher sichern
Der Vorsteuerabzug ist an formelle und materielle Voraussetzungen geknüpft. Unvollständige oder fehlerhafte Rechnungen können zum Verlust des Vorsteuerabzugs führen.
Im Rahmen der Umsatzsteuererklärung prüfen wir:
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Ordnungsmäßigkeit der Rechnungen,
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Abgrenzung zwischen steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen,
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Berichtigungspflichten,
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Besonderheiten bei Investitionen.
Liquiditätswirkung der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer hat unmittelbare Auswirkungen auf die Liquidität des Unternehmens. Hohe Zahllasten oder unerwartete Nachzahlungen können die Finanzplanung erheblich belasten.
Durch eine strukturierte Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung und eine vorausschauende Planung lassen sich Liquiditätseffekte frühzeitig erkennen und steuern.
Ganzheitliche Umsatzsteuerberatung
Wir erstellen Ihre Umsatzsteuererklärung nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit:
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Finanzbuchhaltung
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internationalen Sachverhalten
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Jahresabschluss
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steuerliche Gesamtplanung.
Ziel ist eine rechtssichere, prüfungsfeste und wirtschaftlich sinnvolle Deklaration.
Kapitalertragsteuer und Gewinnausschüttungen – rechtssichere Abwicklung für GmbHs
Gewinnausschüttungen einer GmbH unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer. Diese ist von der Gesellschaft einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Fehler bei der Anmeldung oder Berechnung können zu Haftungsrisiken für die Geschäftsführung führen.
Die korrekte Behandlung der Kapitalertragsteuer ist daher nicht nur eine formale Pflicht, sondern ein wesentlicher Bestandteil der steuerlichen Gesamtstruktur von Gesellschaft und Gesellschaftern.
Kapitalertragsteuer bei offenen Gewinnausschüttungen
Bei einer offenen Gewinnausschüttung sind zu beachten:
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ordnungsgemäßer Gesellschafterbeschluss
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Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns
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Einbehalt der Kapitalertragsteuer
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fristgerechte Anmeldung und Abführung
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Ausstellung einer Steuerbescheinigung für den Gesellschafter
Die Kapitalertragsteuer beträgt regelmäßig 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Je nach Beteiligungshöhe kann jedoch das Teileinkünfteverfahren Anwendung finden.
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)
Besondere Risiken bestehen bei verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA). Diese liegen vor, wenn einem Gesellschafter ein Vorteil zugewendet wird, der einem fremden Dritten nicht gewährt worden wäre.
Typische Konstellationen:
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unangemessen hohe Geschäftsführergehälter
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fehlende oder fehlerhafte Tantiemevereinbarungen
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Überlassung von Vermögenswerten zu nicht marktüblichen Konditionen
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private Nutzung von Wirtschaftsgütern
Eine vGA führt zu:
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Gewinnkorrektur auf Ebene der GmbH
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zusätzliche Kapitalertragsteuerpflicht
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möglicher Doppelbelastung.
Internationale Gesellschafter und DBA
Bei ausländischen Gesellschaftern sind zusätzlich Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu berücksichtigen. Je nach Ansässigkeitsstaat kann die Kapitalertragsteuer reduziert oder vollständig erstattet werden.
Hier sind insbesondere zu prüfen:
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Ansässigkeitsbescheinigungen
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Freistellungsanträge
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Quellensteuerentlastungsverfahren.
Abstimmung mit Gesamtsteuerbelastung
Die Entscheidung zwischen Gewinnausschüttung, Geschäftsführergehalt oder Thesaurierung sollte nicht isoliert getroffen werden. Maßgeblich ist die Gesamtsteuerbelastung von:
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GmbH
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Gesellschafter
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ggf. Holding-Struktur.
Eine strategische Planung verhindert unnötige Steuerbelastungen und Liquiditätsnachteile.
Ganzheitliche Begleitung bei Ausschüttungen
Wir unterstützen bei:
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steuerliche Planung der Ausschüttung
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Prüfung der Angemessenheit von Vergütungen
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Kapitalertragsteuer-Anmeldung
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Abstimmung mit Körperschaftsteuererklärung
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Beratung bei internationalen Beteiligungsstrukturen.
Ziel ist eine rechtssichere und steuerlich optimierte Gestaltung.
Abstimmung mit Jahresabschluss und Steuerplanung
Überleitung von der Handelsbilanz zur Steuerbilanz
Ausgangspunkt für die Körperschaftsteuererklärung ist der handelsrechtliche Jahresabschluss. Für steuerliche Zwecke ist jedoch regelmäßig eine Anpassung erforderlich, da Handelsrecht und Steuerrecht unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe vorsehen.
Die Überleitung von der Handelsbilanz zur Steuerbilanz bildet daher das Kernstück der steuerlichen Deklaration einer GmbH. Sie entscheidet über die Höhe des zu versteuernden Einkommens und damit über die Steuerbelastung.
Unterschiede zwischen Handels- und Steuerrecht
Während die Handelsbilanz dem Gläubigerschutz und der Informationsfunktion dient, verfolgt das Steuerrecht das Ziel einer gleichmäßigen Besteuerung.
Typische Abweichungen betreffen insbesondere:
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Abschreibungsregeln
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Bewertung von Rückstellungen
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Teilwertansätze
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nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
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steuerfreie Erträge
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außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen
Diese Unterschiede führen dazu, dass der handelsrechtliche Jahresüberschuss nicht mit dem steuerlichen Gewinn identisch ist.
Außerbilanzielle Korrekturen
Viele steuerliche Anpassungen erfolgen nicht unmittelbar in der Bilanz, sondern außerhalb der Bilanz im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung.
Hierzu gehören beispielsweise:
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nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
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verdeckte Gewinnausschüttungen
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steuerliche Sondervorschriften
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gewerbesteuerliche Hinzurechnungen
Eine fehlerhafte oder unvollständige Überleitung kann im Rahmen einer Betriebsprüfung zu erheblichen Mehrergebnissen führen.
Steuerliche Gestaltungsspielräume
Die Überleitung bietet – innerhalb der gesetzlichen Grenzen – auch steuerliche Gestaltungsspielräume, etwa durch:
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Bewertungsspielräume bei Rückstellungen
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Wahlrechte bei Abschreibungen
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zeitliche Zuordnung von Aufwendungen
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Bildung steuerlicher Sonderposten
Diese Spielräume sollten strategisch genutzt werden, um Steuerbelastung und Liquidität planbar zu gestalten.
Abstimmung mit Gesamtsteuerbelastung
Die steuerliche Gewinnermittlung wirkt sich nicht nur auf die Körperschaftsteuer aus, sondern auch auf:
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Gewerbesteuer
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Ausschüttungsfähigkeit
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Kapitalertragsteuer
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Gesamtsteuerbelastung von GmbH und Gesellschafter
Eine isolierte Betrachtung einzelner Bilanzpositionen greift daher zu kurz.
Ganzheitliche Überleitung als Bestandteil der Steuerplanung
Wir erstellen die steuerliche Überleitung nicht schematisch, sondern im Zusammenspiel mit:
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Jahresabschluss
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Steuerplanung
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Liquiditätsentwicklung
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Vergütungsstruktur der Geschäftsführung
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Ausschüttungsplanung
Ziel ist eine rechtssichere, nachvollziehbare und wirtschaftlich sinnvolle Gewinnermittlung.
Steuerliche Gestaltungsspielräume nutzen
Die Erstellung von Steuererklärungen ist keine rein formale Pflicht. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben bestehen steuerliche Gestaltungsspielräume, die gezielt genutzt werden können, um Steuerbelastung, Liquidität und Ergebnisentwicklung strategisch zu steuern.
Entscheidend ist dabei nicht aggressive Steuerminimierung, sondern eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung bestehender Wahlrechte und Bewertungsansätze.
Bewertungsspielräume in der Steuerbilanz
Das Steuerrecht enthält zahlreiche Wahlrechte und Ermessensspielräume, insbesondere bei:
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Abschreibungen und Nutzungsdauern
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Bewertung von Rückstellungen
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Teilwertansätzen
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Abgrenzung von Aufwendungen
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Bildung steuerlicher Sonderposten
Diese Entscheidungen wirken sich unmittelbar auf den steuerlichen Gewinn und damit auf die Körperschafts- und Gewerbesteuer aus.
Zeitliche Gestaltung von Aufwendungen und Erträgen
Innerhalb der gesetzlichen Grenzen können Zeitpunkte von Aufwendungen oder Erträgen Einfluss auf die Steuerbelastung nehmen. Beispielsweise durch:
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Bildung von Rückstellungen
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Vorziehen oder Verschieben von Investitionen
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Gestaltung von Vergütungsbestandteilen
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Thesaurierung oder Ausschüttung von Gewinnen
Eine strategische Planung verhindert starke Ergebnisschwankungen und schafft steuerliche Planbarkeit.
Verlustverrechnung und Mindestbesteuerung
Verlustvorträge sind ein wesentliches Instrument zur Steueroptimierung. Gleichzeitig sind gesetzliche Beschränkungen – etwa durch die Mindestbesteuerung oder Beteiligungsänderungen – zu beachten.
Eine vorausschauende Planung verhindert den unbeabsichtigten Verlust steuerlicher Potenziale.
Gesamtsteuerbelastung im Blick behalten
Gestaltungsspielräume sollten nicht isoliert auf Ebene der GmbH betrachtet werden. Entscheidend ist die Gesamtwirkung auf:
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Körperschaftsteuer
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Gewerbesteuer
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Kapitalertragsteuer
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Einkommensteuer der Gesellschafter
Nur eine ganzheitliche Betrachtung verhindert steuerliche Doppelbelastungen oder unerwünschte Liquiditätseffekte.
Strategische Steuerplanung statt reiner Deklaration
Wir nutzen steuerliche Gestaltungsspielräume im Rahmen einer strukturierten Steuerplanung. Dabei werden:
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Jahresabschluss
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Vergütungsstruktur
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Ausschüttungsplanung
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Investitionsentscheidungen
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Liquiditätsentwicklung
aufeinander abgestimmt.
Ziel ist eine nachhaltige, rechtssichere und wirtschaftlich optimierte Steuerstruktur für Ihre GmbH.
Auswirkungen auf Liquidität und Steuerquote
Steuererklärungen beeinflussen nicht nur die steuerliche Belastung, sondern unmittelbar die Liquidität eines Unternehmens. Hohe Nachzahlungen, falsch angesetzte Vorauszahlungen oder unzureichende Planung können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Eine strategisch abgestimmte Steuererklärung berücksichtigt daher stets die Zahlungswirkung – nicht nur das steuerliche Ergebnis.
Steuerzahlungen als Liquiditätsfaktor
Die Festsetzung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer führt regelmäßig zu:
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Abschlusszahlungen
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Anpassung von Vorauszahlungen
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möglichen Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen
Ohne vorausschauende Planung kann dies zu unerwarteten Liquiditätsengpässen führen.
Vorauszahlungen realistisch anpassen
Auf Basis der abgegebenen Steuererklärungen setzt das Finanzamt zukünftige Vorauszahlungen fest. Sind diese zu hoch angesetzt, wird unnötig Liquidität gebunden. Sind sie zu niedrig, drohen erhebliche Nachzahlungen.
Eine realistische und strategisch abgestimmte Erklärung kann helfen:
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Vorauszahlungen an die tatsächliche Ertragslage anzupassen,
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Liquidität planbar zu steuern,
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starke Schwankungen zu vermeiden.
Rückstellungen und zeitliche Steuerung
Durch die Bildung zulässiger Rückstellungen oder die zeitliche Gestaltung von Aufwendungen und Erträgen können steuerliche Belastungen in bestimmten Geschäftsjahren beeinflusst werden.
Dies ermöglicht:
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steuerliche Entlastung im laufenden Jahr,
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gezielte Verteilung der Steuerlast,
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bessere Planbarkeit von Investitionen.
Solche Maßnahmen müssen jedoch handels- und steuerrechtlich korrekt umgesetzt werden.
Gesamtbetrachtung von GmbH und Gesellschafter
Die Liquiditätswirkung endet nicht auf Ebene der Gesellschaft. Auch Gewinnausschüttungen, Kapitalertragsteuer oder die persönliche Besteuerung der Gesellschafter beeinflussen die Gesamtliquidität.
Eine isolierte Betrachtung einzelner Steuerarten greift daher zu kurz. Entscheidend ist die Gesamtwirkung auf:
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Gesellschaft
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Gesellschafter
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mögliche Holding-Strukturen.
Steuerplanung mit Liquiditätsfokus
Wir erstellen Steuererklärungen nicht nur fristgerecht, sondern mit Blick auf:
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Liquiditätsentwicklung
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Investitionsplanung
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Ausschüttungsstrategie
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mehrjährige Steuerquote
Ziel ist eine rechtssichere Steuerstruktur, die wirtschaftliche Stabilität und unternehmerische Handlungsfähigkeit sichert.
Fristen und Haftungsrisiken vermeiden
Abgabefristen für GmbHs – Fristversäumnisse vermeiden
Kapitalgesellschaften wie die GmbH unterliegen klar geregelten steuerlichen Abgabefristen. Die fristgerechte Einreichung der Steuererklärungen ist eine gesetzliche Pflicht der Geschäftsführung. Versäumnisse können zu Verspätungszuschlägen, Zinsbelastungen und Haftungsrisiken führen.
Die Fristen betreffen insbesondere:
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Körperschaftsteuererklärung
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Gewerbesteuererklärung
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Umsatzsteuer-Jahreserklärung
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Kapitalertragsteuer-Anmeldungen
Reguläre Abgabefrist ohne steuerliche Vertretung
Grundsätzlich sind Steuererklärungen für ein Kalenderjahr bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen.
Beispiel:
Für das Geschäftsjahr 2024 endet die reguläre Frist am 31. Juli 2025.
Diese Frist gilt jedoch nur, wenn keine steuerliche Beratung beauftragt ist.
Verlängerte Frist bei steuerlicher Vertretung
Wird die GmbH durch einen Steuerberater vertreten, verlängert sich die Abgabefrist regelmäßig bis zum letzten Tag des Monats Februar des übernächsten Jahres.
Beispiel:
Für das Jahr 2024 endet die Frist grundsätzlich am 28. Februar 2026.
In Einzelfällen kann das Finanzamt Erklärungen vorzeitig anfordern.
Sonderfristen bei Kapitalertragsteuer
Die Anmeldung und Abführung der Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen erfolgt kurzfristig nach dem Ausschüttungsbeschluss. Hier gelten deutlich kürzere Fristen als bei Jahressteuererklärungen.
Fehler oder Verzögerungen können unmittelbar zu Haftungsrisiken für die Geschäftsführung führen.
Folgen bei Fristversäumnis
Werden Steuererklärungen verspätet abgegeben, drohen:
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Verspätungszuschläge
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Zinsen nach § 233a AO
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Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen
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mögliche Haftung der Geschäftsführer
Gerade bei GmbHs kann eine verspätete Abgabe zusätzliche Risiken im Zusammenhang mit Ausschüttungen oder Verlustvorträgen auslösen.
Strukturierte Fristenkontrolle als Bestandteil der Beratung
Im Rahmen unserer Betreuung stellen wir sicher, dass:
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alle gesetzlichen Abgabefristen eingehalten werden,
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Fristverlängerungen rechtzeitig beantragt werden,
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Kapitalertragsteuer-Anmeldungen korrekt erfolgen,
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Jahresabschluss und Steuererklärungen aufeinander abgestimmt sind.
Ziel ist eine rechtssichere und fristgerechte Erfüllung aller steuerlichen Pflichten Ihrer GmbH.
Verspätungszuschläge und steuerliche Zinsen – unnötige Mehrbelastungen vermeiden
Werden Steuererklärungen verspätet abgegeben oder ergeben sich nachträgliche Nachzahlungen, entstehen neben der eigentlichen Steuer zusätzliche finanzielle Belastungen. Diese bestehen insbesondere aus Verspätungszuschlägen und Zinsen.
Für GmbHs können solche Nebenleistungen erhebliche Auswirkungen auf die Liquidität haben.
Verspätungszuschläge nach § 152 AO
Wird eine Steuererklärung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. In bestimmten Fällen ist die Festsetzung sogar verpflichtend.
Der Zuschlag bemisst sich grundsätzlich nach:
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Dauer der Fristüberschreitung
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Höhe der festgesetzten Steuer
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wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Gerade bei Kapitalgesellschaften mit hoher Steuerlast können Verspätungszuschläge spürbar ausfallen.
Zinsen nach § 233a AO
Ergeben sich aus der Steuerfestsetzung Nachzahlungen, fallen zusätzlich Zinsen an. Die Verzinsung beginnt regelmäßig 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres.
Betroffen sind insbesondere:
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Körperschaftsteuer
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Gewerbesteuer
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Einkommensteuer bei Gesellschaftern
Auch wenn die Steuer an sich korrekt berechnet wurde, kann eine verspätete Abgabe oder eine fehlerhafte Vorauszahlungsplanung zu zusätzlichen Zinsbelastungen führen.
Liquiditätswirkung von Nebenleistungen
Verspätungszuschläge und Zinsen sind nicht steuerlich abzugsfähig. Sie stellen somit eine echte wirtschaftliche Mehrbelastung dar.
Neben der eigentlichen Steuer können dadurch:
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erhebliche Liquiditätsabflüsse entstehen,
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Ausschüttungsspielräume reduziert werden,
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Investitionsplanungen beeinträchtigt werden.
Prävention durch strukturierte Steuerplanung
Eine frühzeitige und strategisch abgestimmte Erstellung der Steuererklärungen hilft:
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Fristversäumnisse zu vermeiden,
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realistische Vorauszahlungen festzusetzen,
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hohe Nachzahlungen zu reduzieren,
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Zinsbelastungen zu minimieren.
Im Rahmen unserer Betreuung werden Fristen systematisch überwacht und Steuerbelastungen vorausschauend geplant.
Haftung der Geschäftsführung bei steuerlichen Pflichtverletzungen
Die Geschäftsführung einer GmbH ist verpflichtet, steuerliche Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere die fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen, die richtige Berechnung der Steuern sowie die rechtzeitige Abführung von Steuerbeträgen.
Verstöße gegen diese Pflichten können nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Geschäftsführung persönlich betreffen.
Gesetzliche Grundlage der Haftung
Nach den Regelungen der Abgabenordnung kann die Geschäftsführung persönlich in Anspruch genommen werden, wenn:
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Steuererklärungen nicht oder verspätet abgegeben werden,
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Steuern nicht oder nicht rechtzeitig abgeführt werden,
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Mittel der Gesellschaft anderweitig verwendet werden, obwohl Steuerverbindlichkeiten bestehen,
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Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen nicht korrekt einbehalten wird.
Die Haftung setzt in der Regel zumindest grobe Fahrlässigkeit voraus. In der Praxis wird dieser Maßstab jedoch streng ausgelegt.
Typische Risikobereiche in der GmbH
Besonders haftungsträchtig sind:
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Nichtabführung von Lohnsteuer
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verspätete Kapitalertragsteuer-Anmeldungen
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fehlerhafte Umsatzsteuerbehandlung
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unzutreffende oder unvollständige Steuererklärungen
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Nichtbeachtung von Fristen
Gerade in wirtschaftlich angespannten Situationen steigt das Haftungsrisiko erheblich.
Persönliche Inanspruchnahme
Im Haftungsfall kann das Finanzamt unmittelbar auf das Privatvermögen der Geschäftsführung zugreifen. Eine Haftungsinanspruchnahme erfolgt unabhängig davon, ob die Gesellschaft noch zahlungsfähig ist.
Neben der eigentlichen Steuerschuld können auch:
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Verspätungszuschläge
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Zinsen
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Nebenleistungen
umfasst sein.
Prävention durch strukturierte steuerliche Organisation
Eine klare Aufgabenverteilung, fristgerechte Deklaration und strategische Steuerplanung reduzieren das Haftungsrisiko erheblich.
Im Rahmen unserer Betreuung unterstützen wir GmbHs bei:
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fristgerechter Erstellung sämtlicher Steuererklärungen,
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korrekte Kapitalertragsteuer-Abwicklung,
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Abstimmung von Jahresabschluss und Steuerdeklaration,
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laufender Fristenkontrolle,
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Risikobewertung bei besonderen Sachverhalten.
Ziel ist eine rechtssichere Organisation der steuerlichen Pflichten und die Minimierung persönlicher Haftungsrisiken.
Kommunikation mit dem Finanzamt
Prüfung von Steuerbescheiden – Abweichungen rechtzeitig erkennen
Nach Abgabe der Steuererklärungen erlässt das Finanzamt Steuerbescheide. Diese sind verbindlich, sobald sie bestandskräftig werden. Eine sorgfältige Prüfung ist daher unerlässlich, um Fehler, Abweichungen oder unzutreffende Schätzungen rechtzeitig zu erkennen.
Gerade bei Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer können bereits kleinere Abweichungen erhebliche Auswirkungen auf Steuerbelastung und Liquidität haben.
Abgleich mit der abgegebenen Steuererklärung
Im Rahmen der Bescheidprüfung kontrollieren wir insbesondere:
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Übereinstimmung mit der eingereichten Steuererklärung
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Berücksichtigung von Verlustvorträgen
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Zutreffende Festsetzung von Vorauszahlungen
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korrekte Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen
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Berücksichtigung von Sonder- oder Einmalpositionen
Abweichungen ergeben sich häufig aus Rückfragen des Finanzamts, automatisierten Prüfmechanismen oder fehlerhaften Datenübernahmen.
Auswirkungen auf Liquidität und Planung
Ein Steuerbescheid löst unmittelbar Zahlungswirkungen aus. Werden höhere Beträge festgesetzt als erwartet, kann dies zu unerwarteten Liquiditätsbelastungen führen.
Besonders relevant sind:
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Nachzahlungen
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Zinsfestsetzungen
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Anpassung zukünftiger Vorauszahlungen
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Auswirkungen auf Gewinnausschüttungen
Eine frühzeitige Prüfung ermöglicht es, rechtzeitig zu reagieren.
Einspruch und Änderungsmöglichkeiten
Ist ein Bescheid fehlerhaft oder rechtlich angreifbar, muss innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch eingelegt werden. Nach Ablauf der Frist tritt Bestandskraft ein.
Neben dem klassischen Einspruch kommen auch andere Änderungsmöglichkeiten in Betracht, etwa bei neuen Tatsachen oder offensichtlichen Unrichtigkeiten.
Eine strukturierte Fristenkontrolle ist daher entscheidend.
Strategische Begleitung über die Deklaration hinaus
Wir begleiten nicht nur die Erstellung der Steuererklärungen, sondern auch:
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Prüfung sämtlicher Steuerbescheide
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Bewertung möglicher Rechtsbehelfe
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Abstimmung mit Liquiditätsplanung
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Anpassung von Vorauszahlungen
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Kommunikation mit dem Finanzamt
Ziel ist eine rechtssichere, wirtschaftlich sinnvolle und vorausschauende Steuerstruktur für Ihre GmbH.
Einspruch gegen Steuerbescheide und Änderungsanträge – rechtzeitig handeln
Ist ein Steuerbescheid fehlerhaft oder weicht er von der eingereichten Steuererklärung ab, besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Der Einspruch ist das zentrale Rechtsbehelfsinstrument im Steuerrecht und dient der Überprüfung der Festsetzung durch das Finanzamt.
Da Steuerbescheide nach Ablauf der Einspruchsfrist bestandskräftig werden, ist eine zeitnahe Prüfung und Reaktion entscheidend.
Einspruch gegen Steuerbescheid
Der Einspruch muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids eingelegt werden.
Typische Gründe für einen Einspruch sind:
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Nichtberücksichtigung von Verlustvorträgen
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fehlerhafte Hinzurechnungen oder Kürzungen
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unzutreffende Schätzungen
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Nichtanerkennung von Betriebsausgaben
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unzutreffende steuerliche Einordnung von Sachverhalten
Ein gut begründeter Einspruch erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.
Aussetzung der Vollziehung
Führt ein Steuerbescheid zu einer erheblichen Nachzahlung, kann zusätzlich eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Dadurch wird die Zahlung bis zur endgültigen Entscheidung über den Einspruch aufgeschoben.
Dies ist insbesondere bei hohen Steuerforderungen oder Liquiditätsengpässen von Bedeutung.
Änderungsanträge nach Bestandskraft
Auch nach Eintritt der Bestandskraft können unter bestimmten Voraussetzungen noch Änderungen möglich sein, etwa bei:
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neuen Tatsachen oder Beweismitteln
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offenbaren Unrichtigkeiten
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rückwirkenden Ereignissen
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Vorläufigkeitsvermerken im Steuerbescheid
Die rechtlichen Voraussetzungen sind komplex und erfordern eine sorgfältige Prüfung.
Strategische Bewertung statt reflexartigem Einspruch
Nicht jeder Einspruch ist wirtschaftlich sinnvoll. Entscheidend ist eine Abwägung zwischen:
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Erfolgsaussichten
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finanzieller Auswirkung
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Zinsrisiko
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Prüfungswahrscheinlichkeit
Wir prüfen Steuerbescheide systematisch und entwickeln eine rechtlich fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise.
Vertretung gegenüber dem Finanzamt
Wir unterstützen bei:
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fristgerechter Einlegung von Einsprüchen
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fundierte Begründung
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Kommunikation mit dem Finanzamt
-
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
-
weiteren Änderungsanträgen
Ziel ist die Wahrung Ihrer Rechte und die Minimierung steuerlicher Mehrbelastungen.
Wir erstellen Steuererklärungen für Kapitalgesellschaften und Unternehmer nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit Jahresabschluss, Steuerplanung und Liquiditätssteuerung.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Erstellung betrieblicher Steuererklärungen
-
Körperschaftsteuererklärung
-
Gewerbesteuererklärung
-
Umsatzsteuer-Jahreserklärung
-
Kapitalertragsteuer-Anmeldungen
-
Feststellungserklärungen
Dabei erfolgt eine enge Abstimmung mit Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss.
Steuerliche Überleitung und Gestaltung
-
Überleitung von Handelsbilanz zur Steuerbilanz
-
außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen
-
Prüfung von Verlustvorträgen
-
Nutzung steuerlicher Gestaltungsspielräume
-
strategische Abstimmung von Thesaurierung und Ausschüttung
Liquiditäts- und Vorauszahlungsplanung
-
Analyse der Gesamtsteuerbelastung
-
Anpassung von Vorauszahlungen
-
Vermeidung hoher Nachzahlungen
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Berücksichtigung von Investitions- und Ausschüttungsplänen
Prüfung von Steuerbescheiden
-
systematische Bescheidprüfung
-
Identifikation von Abweichungen
-
Prüfung von Zins- und Verspätungszuschlägen
-
Bewertung wirtschaftlicher Auswirkungen
Rechtsbehelfe und Vertretung gegenüber dem Finanzamt
-
Einspruch gegen Steuerbescheide
-
Aussetzung der Vollziehung
-
Änderungsanträge
-
Kommunikation mit dem Finanzamt
Haftungs- und Risikominimierung für Geschäftsführer
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Fristenkontrolle
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korrekte Kapitalertragsteuer-Abwicklung
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Risikobewertung bei besonderen Sachverhalten
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Abstimmung mit gesellschaftsrechtlichen Beschlüssen
Ganzheitlicher Ansatz für nachhaltige Steuerstruktur
Unser Ziel ist nicht nur die fristgerechte Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern eine rechtssichere, wirtschaftlich sinnvolle und strategisch abgestimmte Steuerstruktur für Ihre GmbH.
Wir begleiten Sie von der Deklaration über die Planung bis zur Vertretung gegenüber dem Finanzamt.
Die Steuerdeklaration bildet das Fundament einer rechtssicheren und transparenten Besteuerung. In diesem Themenbereich beleuchten wir aktuelle Entwicklungen in der Steuererklärungspraxis, neue Verwaltungsanweisungen und BFH-Urteile sowie praxisnahe Hinweise zu Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Die Beiträge bieten einen kompakten Überblick über relevante Änderungen und deren Bedeutung für Unternehmen und Privatpersonen.
Vertiefende Informationen, Fallbeispiele und weiterführende Erläuterungen stehen unseren Mandantinnen und Mandanten im Mandantenportal zur Verfügung.

Bloomfeld Steuerberatungs GmbH

