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E-Commerce / Onlinehandel
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Steuerberater aus Leidenschaft – engagiert, zuverlässig und mit dem Blick fürs Detail. Ihr Partner für klare Lösungen und nachhaltigen Erfolg.

  • Persönliche und individuelle Beratung

  • Digitale Lösungen für mehr Effizienz

  • Ganzheitliche steuerliche Betreuung

  • Proaktive Informationen und Updates

Here's what you get:

Inhaltsverzeichnis

Steuerberatung für E-Commerce und Onlinehandel

Steuerberatung für Amazon-Händler (FBA & FBM)

Umsatzsteuer bei Amazon FBA und OSS-Verfahren

EU-Lager, Pan-EU und ausländische Registrierungen

Amazon-Lager und Betriebsstättenrisiken

Automatisierte Buchhaltung und Schnittstellen für Amazon

GmbH- und Holding-Strukturen für Amazon-Unternehmen

Steuerberatung für Shopify-, Multichannel- und internationale Onlinehändler

Shopify und Plattformintegration

Dropshipping und komplexe Lieferketten

Warentransporte innerhalb der EU (§ 3c UStG / OSS)

Lieferungen in Drittländer

Kleinunternehmerregelung und Umsatzgrenzen

Automatisierte & digitale E-Commerce-Buchhaltung

Schnittstellen zu Marktplätzen und Zahlungsanbietern

Automatisierte Belegerfassung

Abgleich von Zahlungsdienstleistern

Lager- und Warenbewegungen korrekt abbilden

Umsatzsteuer im internationalen Onlinehandel

OSS-Verfahren

Ausländische Umsatzsteuer-Registrierungen

Gemischte Umsätze und Vorsteuerabzug

Digitale Leistungen und Plattformregelungen

Ertragsteuerliche Besonderheiten im E-Commerce

Betriebsstätten im Ausland

Gewinnabgrenzung bei internationalen Strukturen

Holding-Modelle für Onlineunternehmen

Verkauf eines Onlineshops

Vorbereitung auf Investoren und Exit

Warum Bloomfeld für E-Commerce?

Strukturberatung statt nur Buchhaltung

Internationales Steuerrecht

Digitale Prozesse

Skalierungsbegleitung

Unternehmerischer Ansatz

News & Insights aus dem Bereich E-Commerce / Onlinehandel

Unsere Leistungen im Bereich der Besteuerung von E-Commerce-Unternehmen

Ihr E-Commerce Steuerberater für Onlinehandel

Steuerberatung für Amazon-Händler (FBA & FBM)

Umsatzsteuer bei Amazon FBA und OSS-Verfahren

Der Verkauf über Amazon FBA führt regelmäßig zu umsatzsteuerlichen Verpflichtungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten. Durch das Pan-EU-Programm oder die Lagerung von Waren im europäischen Ausland kann es schnell zu Registrierungs- und Erklärungspflichten außerhalb Deutschlands kommen.

Besonders relevant sind:

  • Anwendung des OSS-Verfahrens (One-Stop-Shop)

  • Lieferungen an Privatkunden innerhalb der EU (§ 3c UStG)

  • Verlagerung von Waren zwischen EU-Lagern

  • Umsatzsteuerliche Behandlung von Amazon-Gebühren

  • Vorsteuerabzug bei grenzüberschreitenden Lieferketten

 

Viele Amazon-Händler unterschätzen die Auswirkungen von Lagerverteilungen innerhalb Europas. Bereits die Einlagerung in ein ausländisches Amazon-Logistikzentrum kann eine steuerliche Registrierungspflicht auslösen.

Wir prüfen:

  • In welchen Ländern Registrierungen erforderlich sind

  • Ob das OSS-Verfahren korrekt angewendet wird

  • Wie innergemeinschaftliche Verbringungen steuerlich zu behandeln sind

  • Wie die Buchhaltung automatisiert und rechtssicher abgebildet wird

 

Ziel ist eine rechtssichere und gleichzeitig effiziente Struktur – damit Sie sich auf Ihr Wachstum konzentrieren können.

EU-Lager, Pan-EU und ausländische Registrierungen

Durch das Amazon PAN-EU-Programm werden Waren automatisiert in verschiedene Logistikzentren innerhalb der Europäischen Union verteilt. Für viele Händler bedeutet das: Lagerung in mehreren EU-Staaten – häufig ohne bewusste Entscheidung.

Diese Lagerverteilungen können auslösen:

  • Umsatzsteuerliche Registrierungs- und Erklärungspflichten im Ausland

  • Innergemeinschaftliche Verbringungen mit Meldepflichten

  • Komplexe Buchungs- und Dokumentationsanforderungen

  • Risiken bei Betriebsstättenannahmen im Ausland

 

Besonders kritisch ist die Unterscheidung zwischen:

  • reiner Lagerung

  • innergemeinschaftlichem Verbringen

  • Verkauf an Endkunden in anderen EU-Staaten

 

Fehlende oder fehlerhafte Registrierungen können zu erheblichen Nachforderungen und Bußgeldern führen.

Wir analysieren:

  • In welchen EU-Staaten Amazon Ihre Ware lagert

  • Ob Registrierungen erforderlich sind

  • Wie Verbringungen korrekt umsatzsteuerlich behandelt werden

  • Wie das OSS-Verfahren sinnvoll eingebunden wird

  • Wie Ihre Buchhaltung diese Vorgänge automatisiert abbildet

 

Unser Ziel ist eine rechtssichere Struktur, die internationale Expansion ermöglicht – ohne steuerliche Risiken.

Amazon-Lager und Betriebsstättenrisiken

Die Lagerung von Waren in ausländischen Amazon-Logistikzentren wirft nicht nur umsatzsteuerliche, sondern auch ertragsteuerliche Fragen auf. Insbesondere bei Nutzung des PAN-EU-Programms oder bei dauerhafter Lagerung in anderen EU-Staaten stellt sich die Frage, ob eine steuerliche Betriebsstätte im Ausland entstehen kann.

Eine Betriebsstätte kann unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen, dass:

  • Gewinne anteilig im Ausland zu versteuern sind

  • zusätzliche Steuererklärungen abzugeben sind

  • Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen sind

  • komplexe Gewinnabgrenzungen erforderlich werden

 

Die reine Lagerhaltung führt nicht automatisch zu einer ertragsteuerlichen Betriebsstätte. Entscheidend sind unter anderem:

  • Verfügungsmacht über das Lager

  • Dauerhaftigkeit der Nutzung

  • organisatorische Einbindung

  • Vertragliche Ausgestaltung mit Amazon

 

Gerade bei wachsenden Amazon-Unternehmen mit hohen Umsätzen und mehreren EU-Lagern sollte die Betriebsstättenfrage strukturiert geprüft werden.

Wir analysieren:

  • Ob durch Amazon-Lager ertragsteuerliche Risiken entstehen

  • Wie Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen sind

  • Ob Anpassungen der Gesellschaftsstruktur sinnvoll sind

  • Wie internationale Gewinne korrekt abgegrenzt werden

 

Ziel ist eine international belastbare Struktur – damit Wachstum nicht zu unerwarteten steuerlichen Mehrbelastungen führt.

Automatisierte Buchhaltung und Schnittstellen für Amazon

E-Commerce-Unternehmen erzeugen täglich eine Vielzahl an Transaktionen über Marktplätze, Shopsysteme und Zahlungsanbieter. Manuelle Buchhaltung ist bei wachsendem Umsatzvolumen weder effizient noch fehlerfrei umsetzbar.

Eine professionelle E-Commerce-Buchhaltung erfordert strukturierte Schnittstellen und automatisierte Prozesse.

Wir integrieren unter anderem:

  • Amazon Seller Central

  • Shopify

  • Zahlungsdienstleister wie PayPal, Stripe oder Klarna

  • Warenwirtschafts- und ERP-Systeme

 

Ziel ist eine automatisierte, nachvollziehbare und revisionssichere Abbildung sämtlicher Umsätze, Gebühren und Zahlungsflüsse.

Dabei berücksichtigen wir:

  • korrekte Umsatzsteuerzuordnung (Inland, EU, Drittland)

  • Abbildung von Amazon-Gebühren und Werbekosten

  • innergemeinschaftliche Verbringungen

  • Lagerbewegungen

  • Abgleich von Auszahlungsberichten

 

Durch automatisierte Prozesse lassen sich:

  • Fehlerquoten reduzieren

  • Monatsabschlüsse beschleunigen

  • Liquidität transparenter steuern

  • Skalierung ohne administrativen Mehraufwand ermöglichen

 

Gerade bei stark wachsenden Onlineunternehmen ist eine strukturierte, digitale Buchhaltungsarchitektur entscheidend.

Unser Ansatz verbindet steuerliche Expertise mit prozessualem Verständnis – damit Ihre Buchhaltung mit Ihrem Geschäftsmodell mitwächst.

GmbH- und Holding-Strukturen für Amazon-Unternehmen

Mit zunehmendem Umsatzvolumen stellt sich für viele Amazon-Händler die Frage nach der richtigen Rechtsform. Während kleinere Händler häufig als Einzelunternehmer starten, kann bei wachsendem Gewinn eine GmbH-Struktur erhebliche steuerliche und haftungsrechtliche Vorteile bieten.

Eine GmbH ermöglicht insbesondere:

  • Begrenzung der persönlichen Haftung

  • Planbare Besteuerung auf Gesellschaftsebene

  • Reinvestition von Gewinnen ohne volle Einkommensteuerbelastung

  • Professionelle Außenwirkung gegenüber Lieferanten und Investoren

 

Bei weiterem Wachstum kann eine Holding-Struktur sinnvoll werden. Dabei hält eine übergeordnete Gesellschaft die Anteile an der operativen Amazon-GmbH.

Eine Holding-Struktur bietet unter anderem:

  • Steuerlich begünstigte Ausschüttungen zwischen Gesellschaften

  • Möglichkeit zur steueroptimierten Reinvestition in neue Geschäftsbereiche

  • Strukturierte Beteiligungsmodelle

  • Vorbereitung auf Investoren oder Unternehmensverkauf

 

Gerade im E-Commerce sind schnelle Skalierung, neue Produktlinien und internationale Expansion typische Entwicklungsschritte. Eine frühzeitig durchdachte Struktur verhindert spätere Umstrukturierungskosten und steuerliche Nachteile.

Wir analysieren:

  • Ab welchem Gewinnniveau eine GmbH sinnvoll ist

  • Ob eine Holding-Struktur strategisch vorteilhaft ist

  • Wie Gewinnausschüttungen und Reinvestitionen optimiert werden können

  • Wie eine Struktur auf einen späteren Exit vorbereitet wird

 

Unser Ziel ist keine Standardlösung, sondern eine unternehmerisch sinnvolle Struktur, die Wachstum ermöglicht und steuerlich belastbar ist.

Steuerberatung für Shopify-, Multichannel- und internationale Onlinehändler

Shopify und Plattformintegration

Im Gegensatz zu reinen Marktplatzmodellen wie Amazon erfordert der Verkauf über Shopify oder eigene Shopsysteme eine eigenständige technische und buchhalterische Struktur. Umsätze entstehen nicht nur über einen Kanal, sondern häufig über mehrere Plattformen gleichzeitig.

Typische Konstellationen sind:

  • Kombination aus Shopify, Amazon und eBay

  • Nutzung verschiedener Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal, Stripe, Klarna)

  • Anbindung von Warenwirtschafts- oder ERP-Systemen

  • Internationaler Versand in EU- und Drittländer

 

Die Herausforderung liegt in der korrekten steuerlichen und buchhalterischen Abbildung dieser Strukturen. Unterschiedliche Zahlungsströme, Gebührenmodelle und Versandwege müssen konsistent verarbeitet werden.

Besonders relevant sind:

  • korrekte Umsatzsteuerzuordnung bei EU- und Drittlandsverkäufen

  • Abbildung von Gutscheinen, Rabatten und Retouren

  • Abgleich von Zahlungsanbietern mit Shop-Umsätzen

  • Dokumentation für Betriebsprüfungen

 

Mit zunehmender Skalierung wird eine saubere Plattformintegration entscheidend. Manuelle Buchhaltung führt hier schnell zu Fehlern und Intransparenz.

Wir unterstützen bei:

  • Einrichtung automatisierter Schnittstellen

  • Strukturierte Abbildung von Multichannel-Umsätzen

  • Internationale Umsatzsteuerlogik

  • Aufbau skalierbarer Buchhaltungsprozesse

 

Ziel ist eine belastbare, digitale Infrastruktur – damit Ihr Onlinegeschäft mitwächst, ohne steuerliche Risiken zu erzeugen.

Dropshipping und komplexe Lieferketten

Beim Dropshipping erfolgt der Warenversand direkt vom Lieferanten an den Endkunden – häufig grenzüberschreitend. Für den Händler entsteht dadurch ein Geschäftsmodell ohne eigenes Lager, aber mit steuerlich anspruchsvollen Lieferketten.

Je nach Konstellation können folgende Fragen entstehen:

  • Wo befindet sich der Ort der Lieferung?

  • Wer gilt umsatzsteuerlich als Lieferer?

  • Liegt ein Reihengeschäft vor?

  • Ist Einfuhrumsatzsteuer zu berücksichtigen?

  • Welche Nachweispflichten bestehen?

 

Besonders bei Lieferketten mit Drittstaaten (z. B. China oder USA) können Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerfragen hinzukommen. Auch Plattformregelungen nach § 3 Abs. 3a UStG können Auswirkungen haben, wenn Marktplätze in die Lieferung eingebunden sind.

Komplex wird es insbesondere bei:

  • Mehrstufigen Reihengeschäften

  • Lagerung beim Lieferanten innerhalb der EU

  • Nutzung externer Fulfillment-Dienstleister

  • Kombination von Dropshipping und eigenem Lager

 

Fehler in der umsatzsteuerlichen Einordnung können zu Nachforderungen, Doppelbesteuerung oder Problemen bei Betriebsprüfungen führen.

Wir analysieren:

  • Die konkrete Lieferkette Ihres Geschäftsmodells

  • Die umsatzsteuerliche Qualifikation der einzelnen Transaktionen

  • Zoll- und einfuhrumsatzsteuerliche Auswirkungen

  • Dokumentations- und Nachweispflichten

  • Möglichkeiten zur strukturellen Vereinfachung

 

Ziel ist eine klare, rechtssichere Struktur – auch bei international verzweigten Lieferketten.

Warentransporte innerhalb der EU (§ 3c UStG / OSS)

Der grenzüberschreitende Versand von Waren innerhalb der Europäischen Union ist im E-Commerce der Regelfall – steuerlich jedoch komplex. Entscheidend ist, wo sich die Ware befindet, wohin sie geliefert wird und wer als Leistungsempfänger gilt.

Typische Konstellationen sind:

  • Versand aus Deutschland an Privatkunden in andere EU-Staaten

  • Nutzung von Fulfillment-Lagern in mehreren Mitgliedstaaten

  • Innergemeinschaftliche Verbringung eigener Waren

  • Reihengeschäfte mit mehreren Beteiligten

 

Besonders relevant ist die Anwendung des § 3c UStG in Verbindung mit dem OSS-Verfahren (One-Stop-Shop). Überschreiten die EU-weiten Fernverkaufsumsätze die maßgebliche Umsatzschwelle, kann die Umsatzsteuer im Bestimmungsland geschuldet sein.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Ort der Lieferung

  • Anwendung des OSS-Verfahrens

  • Pflicht zur Registrierung im Ausland

  • Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen

  • Korrekte Dokumentation von Warenbewegungen

 

Fehler in der Zuordnung führen häufig zu:

  • Doppelbesteuerung

  • Versagung des Vorsteuerabzugs

  • Bußgeldern bei ausländischen Behörden

  • Problemen bei Betriebsprüfungen

 

Wir strukturieren Ihre EU-Lieferketten so, dass:

  • Umsatzsteuer korrekt im Bestimmungsland abgeführt wird

  • OSS rechtssicher eingesetzt wird

  • innergemeinschaftliche Verbringungen sauber dokumentiert sind

  • Buchhaltung und Warenbewegung systematisch miteinander verknüpft werden

 

Ziel ist eine klare, belastbare EU-Struktur – damit internationale Expansion steuerlich planbar bleibt.

Lieferungen in Drittländer

Der Verkauf in Drittländer außerhalb der Europäischen Union eröffnet neue Märkte – bringt jedoch zusätzliche steuerliche und zollrechtliche Anforderungen mit sich. Anders als beim EU-Versand greifen hier Ausfuhrlieferungen, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls lokale Registrierungspflichten im Zielland.

Bereits die Frage, wer als Importeur auftritt, ist entscheidend für die steuerliche Behandlung. Wird die Ware direkt vom deutschen Unternehmen versendet oder erfolgt der Versand über einen ausländischen Fulfillment-Dienstleister? Erfolgt die Verzollung durch den Händler oder den Kunden? Solche Details beeinflussen die umsatzsteuerliche Einordnung erheblich.

Bei Lieferungen in Drittländer sind insbesondere zu berücksichtigen:

  • Voraussetzungen für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung

  • Ordnungsgemäße Ausfuhrnachweise

  • Behandlung der Einfuhrumsatzsteuer

  • Zolltarifierung und Warenwerte

  • Plattformregelungen bei Marktplatzverkäufen

 

Fehlende oder fehlerhafte Dokumentation kann dazu führen, dass eine eigentlich steuerfreie Ausfuhr im Nachhinein als steuerpflichtige Inlandslieferung behandelt wird. Zudem entstehen bei wachsender Internationalisierung häufig Fragen zur steuerlichen Registrierung im Zielland – etwa bei Lagerhaltung oder lokaler Distribution.

Gerade bei skalierenden Onlineunternehmen sollte die Drittlandsstrategie daher nicht isoliert umsatzsteuerlich, sondern strukturell geprüft werden. Dazu gehört die Abstimmung zwischen Zoll, Umsatzsteuer und Unternehmensstruktur.

Eine vorausschauende Gestaltung schafft Planungssicherheit – auch bei Expansion in neue Märkte außerhalb der EU.

Kleinunternehmerregelung und Umsatzgrenzen

Gerade in der Startphase entscheiden sich viele Onlinehändler für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Der Verzicht auf die Ausweisung von Umsatzsteuer kann den administrativen Aufwand reduzieren – ist jedoch nicht in jedem Geschäftsmodell sinnvoll.

Im E-Commerce wirken sich Umsatzgrenzen besonders dynamisch aus. Schnelles Wachstum über Plattformen wie Amazon oder Shopify kann dazu führen, dass die maßgeblichen Schwellenwerte kurzfristig überschritten werden. Die Folge ist ein Wechsel in die Regelbesteuerung – mit Auswirkungen auf Preisgestaltung, Marge und Liquidität.

Zudem ist zu beachten:

  • Die Kleinunternehmerregelung gilt nur im Inland.

  • Bei grenzüberschreitenden Lieferungen greifen gesonderte EU-Vorschriften.

  • Der Vorsteuerabzug entfällt bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung.

  • Plattformumsätze können die Umsatzgrenze schneller erreichen als erwartet.

 

Gerade im Onlinehandel mit hohen Werbe- und Warenbezugskosten kann der fehlende Vorsteuerabzug wirtschaftlich nachteilig sein. In vielen Fällen ist eine bewusste Entscheidung für die Regelbesteuerung langfristig sinnvoller als der vermeintliche Vorteil einer vereinfachten Besteuerung.

Wir prüfen daher nicht nur, ob die Umsatzgrenze eingehalten wird, sondern auch, welche Besteuerungsform strategisch zum Geschäftsmodell passt.

Denn im E-Commerce entscheidet die richtige Struktur bereits in der Gründungsphase über spätere Skalierungsfähigkeit.

Automatisierte & digitale E-Commerce-Buchhaltung

Schnittstellen zu Marktplätzen und Zahlungsanbietern

Im E-Commerce entstehen Umsätze nicht nur über einen Verkaufskanal, sondern über eine Vielzahl digitaler Plattformen. Amazon, Shopify, eBay oder eigene Shopsysteme generieren Transaktionen, während Zahlungsanbieter wie PayPal, Stripe oder Klarna eigenständige Zahlungsströme abwickeln.

Ohne strukturierte Schnittstellen entstehen schnell:

  • Differenzen zwischen Shop-Umsätzen und tatsächlichen Zahlungseingängen

  • Unklare Gebührenstrukturen

  • Fehler bei der Umsatzsteuerzuordnung

  • Intransparente Liquiditätsentwicklung

 

Gerade bei steigenden Verkaufszahlen wird eine manuelle Verarbeitung der Transaktionsdaten ineffizient und fehleranfällig.

Eine professionelle E-Commerce-Buchhaltung setzt deshalb auf integrierte Schnittstellenlösungen. Dabei werden:

  • Verkaufsdaten automatisiert importiert

  • Zahlungsanbieter korrekt abgeglichen

  • Gebühren und Werbekosten sauber zugeordnet

  • Umsatzsteuerlogiken systematisch berücksichtigt

 

Das Ergebnis ist eine konsistente Datenbasis für Buchhaltung, Reporting und Steuererklärungen.

Eine saubere Plattformintegration schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern ermöglicht unternehmerische Steuerung – etwa durch transparente Deckungsbeiträge, kanalbezogene Auswertungen und belastbare Monatsabschlüsse.

Im wachsenden Onlinehandel ist die digitale Infrastruktur damit kein technisches Detail, sondern ein strategischer Erfolgsfaktor.

Automatisierte Belegerfassung

Im Onlinehandel entstehen täglich zahlreiche Belege – Einkaufsrechnungen, Versandkosten, Werbekosten, Plattformgebühren, Zahlungsdienstleisterabrechnungen und vieles mehr. Bei wachsendem Geschäftsvolumen führt eine manuelle Belegerfassung schnell zu Verzögerungen und Fehlerquellen.

Eine automatisierte Belegerfassung sorgt dafür, dass:

  • Eingangsrechnungen werden digital erfasst und systematisch zugeordnet werden

  • Plattformabrechnungen strukturiert verarbeitet werden

  • Werbekosten (z. B. Amazon Ads oder Meta Ads) korrekt verbucht werden

  • Belege revisionssicher archiviert werden

 

Durch digitale Workflows können Belege direkt aus E-Mail-Postfächern, Plattformportalen oder Cloud-Systemen übernommen und automatisch kategorisiert werden. Das reduziert nicht nur administrativen Aufwand, sondern schafft eine konsistente Datenbasis für die Finanzbuchhaltung.

Gerade im E-Commerce mit hohen Transaktionszahlen ist eine strukturierte Belegerfassung entscheidend für:

  • zeitnahe Monatsabschlüsse

  • saubere Umsatzsteuer-Voranmeldungen

  • Transparenz über Kostenstrukturen

  • Vorbereitung auf Betriebsprüfungen

 

Automatisierte Prozesse ersetzen dabei keine steuerliche Prüfung – sie schaffen jedoch die Grundlage für eine effiziente, skalierbare Buchhaltungsarchitektur.

So bleibt Ihre Finanzstruktur auch bei starkem Wachstum stabil und nachvollziehbar.

Abgleich von Zahlungsdienstleistern

Im Onlinehandel laufen Zahlungsströme selten direkt vom Kunden auf das Geschäftskonto. Stattdessen sind Zahlungsdienstleister wie PayPal, Stripe, Klarna oder Amazon Pay zwischengeschaltet. Jede Plattform arbeitet mit eigenen Auszahlungszyklen, Gebührenmodellen und Abrechnungslogiken.

Ohne systematischen Abgleich entstehen häufig:

  • Differenzen zwischen Shop-Umsätzen und tatsächlichen Zahlungseingängen

  • Unklare Gebühren- und Transaktionskosten

  • Verzögerte oder fehlerhafte Umsatzsteuerzuordnung

  • Intransparente Liquiditätsentwicklung

 

Besonders herausfordernd ist die Trennung zwischen:

  • Bruttoumsatz

  • Plattformgebühren

  • Zahlungsdienstleistergebühren

  • Werbekosten

  • tatsächlicher Auszahlung

 

Eine saubere Buchhaltung im E-Commerce erfordert daher einen strukturierten Zahlungsabgleich. Dabei werden Transaktionsdaten automatisiert mit den Verkaufsdaten verknüpft und auf ihre Vollständigkeit geprüft.

Ziel ist:

  • vollständige und korrekte Umsatzabbildung

  • transparente Kostenstruktur

  • belastbare Monats- und Jahresabschlüsse

  • Sichere Grundlage für Umsatzsteuer-Voranmeldungen

 

Gerade bei stark wachsenden Onlineunternehmen ist der Zahlungsabgleich kein reines Buchhaltungsthema, sondern ein zentraler Baustein für Liquiditätssteuerung und unternehmerische Kontrolle.

Eine durchdachte Systematik verhindert Fehler – und schafft Transparenz über die tatsächliche Wirtschaftlichkeit einzelner Verkaufskanäle.

Lager- und Warenbewegungen korrekt abbilden

Im E-Commerce sind Warenbewegungen oft komplexer als auf den ersten Blick erkennbar. Produkte werden zwischen eigenen Lagern, Amazon-Fulfillment-Zentren oder externen Logistikdienstleistern verschoben – teilweise grenzüberschreitend innerhalb der EU.

Jede dieser Bewegungen kann steuerliche Auswirkungen haben.

Besonders relevant sind:

  • innergemeinschaftliche Verbringungen eigener Waren

  • Umlagerungen zwischen EU-Fulfillment-Zentren

  • Retouren und Wiedereinlagerungen

  • Bestandskorrekturen und Inventurdifferenzen

  • Kombination aus eigenem Lager und Marktplatz-Fulfillment

 

Fehlt die saubere Dokumentation, entstehen schnell Abweichungen zwischen Warenbestand, Buchhaltung und Umsatzsteuererklärung. Gerade bei EU-Lagerstrukturen kann eine fehlerhafte Abbildung dazu führen, dass steuerlich relevante Verbringungen nicht erkannt oder falsch gemeldet werden.

Eine professionelle Struktur verbindet daher:

  • Warenwirtschaftssystem

  • Plattformdaten

  • Buchhaltung

  • Umsatzsteuerlogik

 

Ziel ist eine konsistente Abbildung aller Warenbewegungen – nachvollziehbar für Jahresabschluss, Umsatzsteuer und Betriebsprüfung.

Im skalierenden Onlinehandel ist die Abstimmung zwischen Logistik und Finanzbuchhaltung kein Detail, sondern Voraussetzung für Rechtssicherheit und belastbare Kennzahlen.

Umsatzsteuer im internationalen Onlinehandel

OSS-Verfahren

Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) ermöglicht es Onlinehändlern, die Umsatzsteuer für grenzüberschreitende Lieferungen an Privatkunden innerhalb der EU zentral in einem Mitgliedstaat zu erklären. Anstelle mehrerer Registrierungen in verschiedenen EU-Ländern erfolgt die Meldung gebündelt über das Bundeszentralamt für Steuern.

Das Verfahren betrifft insbesondere:

  • Fernverkäufe an Privatkunden in andere EU-Mitgliedstaaten

  • Umsätze über eigene Onlineshops

  • Plattformverkäufe außerhalb spezieller Marktplatzregelungen

 

Mit Einführung der EU-weiten Umsatzschwelle ist nicht mehr jedes Land separat zu betrachten – vielmehr kommt es auf die gesamte EU-Umsatzsumme an. Wird die Schwelle überschritten, ist die Umsatzsteuer grundsätzlich im Bestimmungsland geschuldet.

Die praktische Herausforderung liegt jedoch in der korrekten Umsetzung:

  • Ermittlung der zutreffenden Umsatzsteuersätze je Mitgliedstaat

  • Zuordnung der Umsätze nach Bestimmungsland

  • Abstimmung zwischen Buchhaltung und OSS-Meldung

  • Vermeidung von Doppelmeldungen oder fehlerhaften Deklarationen

 

Fehlerhafte OSS-Meldungen können zu Rückfragen aus verschiedenen EU-Staaten führen und sind oft nur mit erheblichem Aufwand zu korrigieren.

Eine strukturierte Umsetzung stellt sicher, dass:

  • Umsätze korrekt länderweise ausgewertet werden

  • nationale Besonderheiten berücksichtigt sind

  • Buchhaltung und OSS-Erklärung konsistent aufeinander abgestimmt sind

 

Das OSS-Verfahren ist damit kein rein formales Meldesystem, sondern integraler Bestandteil einer funktionierenden EU-Struktur im Onlinehandel.

Ausländische Umsatzsteuer-Registrierungen

Internationale Onlinehändler stoßen schnell an die Grenzen einer rein deutschen Umsatzsteuerstruktur. Sobald Waren in anderen EU-Staaten gelagert, von dort versendet oder lokal verkauft werden, können Registrierungspflichten im Ausland entstehen.

Anders als beim OSS-Verfahren deckt eine zentrale Meldung nicht sämtliche Konstellationen ab. Insbesondere bei:

  • Nutzung von EU-Fulfillment-Lagern

  • dauerhafte Warenlagerung im Ausland

  • innergemeinschaftlichen Verbringungen

  • bestimmten B2B-Konstellationen

  • lokalen Lieferungen aus ausländischen Lagern

 

kann eine eigenständige Umsatzsteuer-Registrierung im jeweiligen Staat erforderlich werden.

Die Herausforderung liegt weniger in der formalen Anmeldung, sondern in der laufenden Abwicklung. Unterschiedliche nationale Meldefristen, abweichende Formvorschriften und sprachliche Besonderheiten erhöhen die Komplexität erheblich.

Fehlerhafte oder unterlassene Registrierungen können zu:

  • Steuernachforderungen

  • Verspätungszuschlägen

  • Bußgeldern

  • Rückfragen ausländischer Finanzbehörden

 

führen – oft mit erheblichem administrativem Aufwand.

Eine strukturierte internationale Umsatzsteuerstrategie umfasst daher:

  • Prüfung der tatsächlichen Registrierungsnotwendigkeit

  • Abstimmung zwischen OSS und lokalen Pflichten

  • Koordination ausländischer Meldungen

  • Integration der länderspezifischen Umsätze in die Finanzbuchhaltung

 

Gerade bei wachsenden E-Commerce-Unternehmen ist es entscheidend, Internationalisierung steuerlich planbar zu gestalten – nicht reaktiv, sondern vorausschauend.

Gemischte Umsätze und Vorsteuerabzug

Im E-Commerce entstehen häufig unterschiedliche Umsatzarten nebeneinander. Neben steuerpflichtigen Lieferungen können steuerfreie Umsätze, Drittlandsverkäufe oder besondere Plattformkonstellationen auftreten. Diese Vielfalt wirkt sich unmittelbar auf den Vorsteuerabzug aus.

Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang ein Unternehmen zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Typische Konstellationen sind:

  • Kombination aus EU-Lieferungen und steuerfreien Ausfuhrlieferungen

  • Umsätze über Plattformen mit abweichender umsatzsteuerlicher Behandlung

  • Geschäftsmodelle mit digitalen Leistungen

  • Umsätze mit unterschiedlichen Steuersätzen

 

Sobald sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze vorliegen, kann eine Vorsteueraufteilung erforderlich werden. Fehler in der Zuordnung führen schnell zu:

  • unzulässigem Vorsteuerabzug

  • Korrekturbedarf in späteren Veranlagungszeiträumen

  • Nachforderungen im Rahmen von Betriebsprüfungen

 

Im wachsenden Onlinehandel mit steigenden Werbe- und Logistikkosten ist der Vorsteuerabzug ein wesentlicher Liquiditätsfaktor. Eine präzise Analyse der Umsatzstruktur ist daher nicht nur formale Pflicht, sondern wirtschaftlich relevant.

Wir betrachten die Umsatzarten nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit Geschäftsmodell, Plattformstruktur und internationaler Ausrichtung. Ziel ist eine konsistente Abbildung der Umsätze – mit klarer Vorsteuerlogik und belastbarer Dokumentation.

Digitale Leistungen und Plattformregelungen

Im E-Commerce beschränkt sich das Geschäftsmodell häufig nicht auf den Verkauf physischer Waren. Ergänzend werden digitale Leistungen angeboten – etwa Downloads, Software, Mitgliedschaften, Onlinekurse oder digitale Zusatzservices. Diese Umsätze unterliegen teilweise eigenen umsatzsteuerlichen Regelungen.

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Bei digitalen Leistungen an Privatkunden innerhalb der EU gilt grundsätzlich das Bestimmungslandprinzip. Das bedeutet: Die Umsatzsteuer ist dort geschuldet, wo der Leistungsempfänger ansässig ist. Die Abwicklung kann – abhängig vom Geschäftsmodell – über spezielle Meldeverfahren erfolgen.

Zusätzlich greifen bei Plattformverkäufen besondere Regelungen. Marktplätze können unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerlich als „fiktiver Lieferer“ behandelt werden. Dadurch verlagert sich die steuerliche Verantwortung teilweise auf die Plattform – allerdings nicht in jeder Konstellation.

Relevante Fragestellungen sind insbesondere:

  • Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung

  • Ort der Leistung bei digitalen Angeboten

  • Anwendung von Plattformregelungen

  • Dokumentations- und Nachweispflichten

  • Auswirkungen auf Vorsteuerabzug und Rechnungsstellung

 

Gerade bei kombinierten Geschäftsmodellen – etwa physische Produkte plus digitale Zusatzleistungen – entsteht eine komplexe Umsatzstruktur. Eine saubere Einordnung ist entscheidend für korrekte Steuersätze, OSS-Meldungen und Jahresabschlüsse.

Eine strukturierte Betrachtung digitaler Leistungen verhindert spätere Korrekturen und schafft Klarheit über die steuerliche Einordnung moderner Online-Geschäftsmodelle.

Ertragsteuerliche Besonderheiten im E-Commerce

Betriebsstätten im Ausland

Mit zunehmender Internationalisierung stellt sich im E-Commerce nicht nur die Frage der Umsatzsteuer, sondern auch der ertragsteuerlichen Zuordnung von Gewinnen. Werden Geschäftsaktivitäten dauerhaft im Ausland entfaltet, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerliche Betriebsstätte entstehen.

Im Onlinehandel sind mögliche Anknüpfungspunkte insbesondere:

  • Lagerstrukturen in anderen EU-Staaten

  • Nutzung externer Fulfillment-Zentren

  • lokale Mitarbeiter oder Vertreter

  • feste Geschäftseinrichtungen im Ausland

 

Nicht jede grenzüberschreitende Tätigkeit führt automatisch zu einer Betriebsstätte. Entscheidend sind Dauerhaftigkeit, organisatorische Einbindung und tatsächliche Verfügungsmacht. Dennoch sollte die Frage nicht unterschätzt werden – insbesondere bei steigenden Umsätzen und international verzweigten Strukturen.

Entsteht eine Betriebsstätte im Ausland, kann dies bedeuten:

  • Gewinnaufteilung zwischen mehreren Staaten

  • zusätzliche Steuererklärungen

  • Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

  • komplexe Dokumentationsanforderungen

 

Gerade bei stark wachsenden Onlineunternehmen mit mehreren EU-Lagern oder internationalen Teams empfiehlt sich eine frühzeitige Analyse der Struktur. Eine ungeprüfte Ausweitung der Geschäftstätigkeit kann zu unerwarteten steuerlichen Mehrbelastungen führen.

Eine strategische Planung berücksichtigt daher:

  • Unternehmensstruktur

  • internationale Waren- und Zahlungsströme

  • DBA-Regelungen

  • langfristige Expansionsstrategie

 

Internationale Expansion sollte nicht reaktiv verwaltet, sondern strukturell geplant werden – damit Wachstum steuerlich belastbar bleibt.

Gewinnabgrenzung bei internationalen Strukturen

Sobald ein Onlineunternehmen in mehreren Staaten wirtschaftlich tätig wird – etwa durch ausländische Lager, Mitarbeiter oder Betriebsstätten –, stellt sich die Frage, welchem Staat die erzielten Gewinne steuerlich zuzurechnen sind.

Die reine Umsatzverteilung genügt hierfür nicht. Entscheidend ist, wo die wertschöpfenden Funktionen ausgeübt werden und welche Risiken und Vermögenswerte dem jeweiligen Unternehmensteil zuzuordnen sind.

Im internationalen Steuerrecht gilt das Prinzip der funktions- und risikoangemessenen Gewinnverteilung. Dabei werden unter anderem berücksichtigt:

  • Ort der unternehmerischen Entscheidungsfunktionen

  • Lager- und Logistikstrukturen

  • Personal- und Vertriebsfunktionen

  • Nutzung von Marken, Software oder sonstigen immateriellen Wirtschaftsgütern

  • vertragliche Ausgestaltung der Geschäftsbeziehungen

 

Entsteht eine ausländische Betriebsstätte oder bestehen verbundene Gesellschaften in mehreren Ländern, kann eine Gewinnabgrenzung nach den Vorgaben der Doppelbesteuerungsabkommen erforderlich werden.

Fehlende oder unzureichende Dokumentation führt häufig zu:

  • Korrekturen durch ausländische Finanzbehörden

  • Doppelbesteuerungsrisiken

  • langwierigen Verständigungsverfahren

 

Gerade bei wachsenden E-Commerce-Unternehmen mit internationaler Lagerstruktur sollte die Gewinnabgrenzung nicht erst im Rahmen einer Prüfung betrachtet werden. Eine vorausschauende Strukturierung schafft Transparenz und verhindert spätere Konflikte.

Internationale Expansion verlangt daher eine klare steuerliche Architektur – nicht nur für Umsätze, sondern auch für Gewinne.

Holding-Modelle für Onlineunternehmen

Mit zunehmender Skalierung verändert sich der Fokus vieler Onlineunternehmen. Neben Umsatzwachstum treten Fragen nach Reinvestition, Risikobegrenzung, Beteiligungsmodellen oder einem späteren Unternehmensverkauf in den Vordergrund. In diesem Stadium kann eine Holding-Struktur sinnvoll sein.

Bei einem Holding-Modell hält eine übergeordnete Gesellschaft die Anteile an der operativen Online-Gesellschaft. Gewinne verbleiben zunächst auf Ebene der operativen Einheit und können anschließend – unter bestimmten steuerlichen Voraussetzungen – an die Holding ausgeschüttet werden.

Eine solche Struktur ermöglicht unter anderem:

  • steueroptimierte Reinvestition von Gewinnen

  • Trennung von operativem Geschäft und Vermögensaufbau

  • Beteiligung weiterer Investoren auf Holding- oder operativer Ebene

  • Strukturierte Vorbereitung auf einen späteren Exit

  • Haftungs- und Risikotrennung

 

Gerade im E-Commerce mit schnellen Produktzyklen, Markenaufbau und internationaler Expansion kann eine klare gesellschaftsrechtliche Struktur entscheidend sein. Wer frühzeitig plant, vermeidet spätere Umstrukturierungskosten und steuerliche Reibungsverluste.

Holding-Modelle sind jedoch keine Standardlösung. Sie müssen zum Geschäftsmodell, zur Wachstumsstrategie und zur langfristigen Zielsetzung des Unternehmers passen.

Eine durchdachte Struktur schafft Flexibilität – für Expansion, Beteiligungen und strategische Weiterentwicklung.

Vorbereitung auf Investoren und Exit

Viele erfolgreiche Onlineunternehmen entstehen aus einer starken Produktidee und skalieren schnell über Marktplätze oder eigene Shopsysteme. Mit wachsendem Umsatz rücken jedoch neue Fragestellungen in den Vordergrund: Beteiligung externer Investoren, strategische Partnerschaften oder ein späterer Unternehmensverkauf.

Eine professionelle Vorbereitung beginnt deutlich vor einem konkreten Verkaufsprozess.

Entscheidend sind unter anderem:

  • klare gesellschaftsrechtliche Struktur

  • saubere Trennung zwischen operativem Geschäft und Vermögenswerten

  • nachvollziehbare Finanz- und Umsatzstrukturen

  • belastbare Dokumentation internationaler Aktivitäten

  • transparente Gewinn- und Kostenstruktur

 

Investoren achten nicht nur auf Umsatzwachstum, sondern vor allem auf strukturelle Stabilität und steuerliche Klarheit. Ungeklärte Umsatzsteuerfragen, internationale Registrierungsrisiken oder unklare Gewinnabgrenzungen können Transaktionen verzögern oder den Kaufpreis mindern.

Auch bei einem geplanten Exit – etwa dem Verkauf eines Amazon- oder Shopify-Geschäfts – spielen steuerliche Aspekte eine zentrale Rolle:

  • Asset Deal oder Share Deal

  • Strukturierung des Kaufpreises

  • Nutzung bestehender Holding-Strukturen

  • steuerliche Optimierung der Veräußerung

 

Wer frühzeitig plant, schafft Flexibilität und Verhandlungsspielraum.

Eine strategische Vorbereitung auf Investoren oder einen Exit bedeutet nicht, den Verkauf vorzubereiten – sondern unternehmerische Optionen offen zu halten.

Im dynamischen E-Commerce-Markt ist Struktur kein Selbstzweck, sondern Teil der Wachstumsstrategie.

Warum Bloomfeld für E-Commerce?

Strukturberatung statt nur Buchhaltung

E-Commerce-Unternehmen wachsen dynamisch. Neue Produkte, internationale Expansion, zusätzliche Vertriebskanäle und steigende Transaktionsvolumina verändern das Geschäftsmodell kontinuierlich. In diesem Umfeld reicht eine rein reaktive Buchhaltung nicht aus.

Steuerliche Begleitung im Onlinehandel bedeutet mehr als das Verbuchen von Umsätzen und Kosten.

Strukturberatung heißt:

  • Geschäftsmodelle steuerlich durchdenken

  • Internationalisierung vorausschauend planen

  • Holding- und Gesellschaftsstrukturen strategisch aufbauen

  • Umsatzsteuer- und Ertragsteuerfragen integriert betrachten

  • Prozesse so gestalten, dass sie mit dem Unternehmen mitwachsen

 

Gerade im E-Commerce entstehen Risiken häufig an den Schnittstellen zwischen Plattform, Logistik, Zahlungsabwicklung und internationaler Besteuerung. Eine isolierte Betrachtung einzelner Themen führt schnell zu inkonsistenten Lösungen.

Unser Ansatz verbindet steuerliche Fachkompetenz mit unternehmerischem Denken. Wir analysieren nicht nur einzelne Sachverhalte, sondern die gesamte Struktur Ihres Onlinegeschäfts.

Das Ziel ist Klarheit:

  • klare Verantwortlichkeiten

  • saubere Datenbasis

  • belastbare steuerliche Architektur

  • langfristig tragfähige Unternehmensstruktur

 

Onlinehandel ist kein statisches Geschäftsmodell. Wer wachsen will, braucht eine Struktur, die Wachstum ermöglicht – und nicht bei jeder Expansion neu aufgebaut werden muss.

Internationales Steuerrecht

Der Onlinehandel kennt keine geografischen Grenzen. Waren werden europaweit versendet, digitale Leistungen global angeboten und Lagerstrukturen international aufgebaut. Mit dieser Expansion steigen die steuerlichen Anforderungen – insbesondere im internationalen Kontext.

Internationales Steuerrecht im E-Commerce betrifft nicht nur Umsatzsteuerfragen, sondern die gesamte unternehmerische Struktur.

Typische Berührungspunkte sind:

  • Betriebsstätten im Ausland

  • Gewinnabgrenzung zwischen Staaten

  • Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

  • Quellensteuern und grenzüberschreitende Zahlungen

  • internationale Holding- und Beteiligungsstrukturen

 

Während die Umsatzsteuer häufig im Vordergrund steht, entscheiden langfristig die ertragsteuerlichen Rahmenbedingungen über die tatsächliche Steuerbelastung eines wachsenden Onlineunternehmens.

Internationale Expansion sollte daher nicht isoliert betrachtet werden. Lagerstrukturen, Gesellschaftsmodelle, Zahlungsströme und Markenrechte müssen in ein konsistentes steuerliches Gesamtkonzept eingebunden werden.

Eine vorausschauende Gestaltung ermöglicht:

  • Vermeidung von Doppelbesteuerung

  • Planungssicherheit bei Expansion

  • klare Gewinnzuordnung

  • strategische Strukturierung für Investoren

 

Internationales Wachstum ist im E-Commerce kein Sonderfall, sondern Teil des Geschäftsmodells. Eine steuerliche Struktur, die diesem Wachstum folgt, schafft Stabilität – auch bei zunehmender Komplexität.

Digitale Prozesse

E-Commerce ist ein digitales Geschäftsmodell. Entsprechend muss auch die steuerliche Begleitung digital strukturiert sein. Analoge Abläufe, manuelle Datenerfassung oder isolierte Systemlösungen führen bei wachsendem Transaktionsvolumen schnell zu Ineffizienz und Fehleranfälligkeit.

Digitale Prozesse bedeuten im steuerlichen Kontext:

  • strukturierte Datenübernahme aus Shops und Marktplätzen

  • automatisierte Schnittstellen zu Zahlungsanbietern

  • digitale Belegarchivierung

  • revisionssichere Dokumentation

  • transparente Auswertungen in Echtzeit

 

Entscheidend ist nicht die einzelne Software, sondern das Zusammenspiel der Systeme. Shop, Warenwirtschaft, Zahlungsabwicklung und Finanzbuchhaltung müssen logisch miteinander verbunden sein.

Nur so entstehen:

  • belastbare Monatsabschlüsse

  • konsistente Umsatzsteuer-Voranmeldungen

  • klare Liquiditätsübersichten

  • nachvollziehbare Kostenstrukturen

 

Digitale Prozesse sind kein Selbstzweck. Sie schaffen die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und ermöglichen Skalierung ohne proportional steigenden Verwaltungsaufwand.

Im wachsenden Onlinehandel wird die Qualität der Finanzstruktur damit zu einem Wettbewerbsfaktor.

Eine moderne steuerliche Begleitung versteht digitale Geschäftsmodelle – und gestaltet die Prozesse entsprechend.

Skalierungsbegleitung

E-Commerce-Unternehmen wachsen häufig nicht linear, sondern sprunghaft. Neue Produkte, internationale Marktplätze, zusätzliche Vertriebskanäle oder steigende Werbebudgets verändern die Unternehmensstruktur innerhalb kurzer Zeit.

Mit zunehmender Skalierung steigen nicht nur Umsätze – sondern auch steuerliche, organisatorische und strukturelle Anforderungen.

Typische Entwicklungsschritte sind:

  • Wechsel von Einzelunternehmen zur GmbH

  • Aufbau einer Holding-Struktur

  • internationale Lager- und Vertriebsmodelle

  • Integration weiterer Marken oder Produktlinien

  • Vorbereitung auf Investoren oder Beteiligungsmodelle

 

Skalierung bedeutet daher nicht nur mehr Transaktionen, sondern eine wachsende Komplexität des Geschäftsmodells.

Eine vorausschauende Begleitung berücksichtigt:

  • Steuerliche Belastungswirkungen bei steigendem Gewinn

  • Liquiditätsplanung bei starkem Umsatzwachstum

  • Strukturierung von Reinvestitionen

  • internationale Besteuerungsfolgen

  • langfristige Exit-Optionen

 

Ziel ist es, Wachstum steuerlich stabil zu begleiten – ohne dass Strukturfragen erst dann gelöst werden, wenn Probleme bereits entstanden sind.

Skalierung erfordert Planung. Eine klare steuerliche Architektur sorgt dafür, dass Expansion nicht zu administrativer Überforderung oder unerwarteten Mehrbelastungen führt.

Im dynamischen Onlinehandel ist strategische Begleitung daher kein Zusatz, sondern Teil des Geschäftsmodells.

E-Commerce ist unternehmerisches Handeln in Echtzeit. Entscheidungen werden schnell getroffen, Märkte verändern sich dynamisch und Wachstum entsteht häufig aus strategischer Risikobereitschaft.

 

Eine rein deklaratorische Steuerberatung greift in diesem Umfeld zu kurz.

 

Ein unternehmerischer Ansatz bedeutet, steuerliche Fragestellungen nicht isoliert zu betrachten, sondern im Kontext der Gesamtstrategie des Unternehmens. Umsatz, Gewinn, Liquidität, Investitionen und Internationalisierung sind miteinander verknüpft – ebenso wie steuerliche Struktur, Gesellschaftsform und Finanzierung.

Wir verstehen steuerliche Beratung als Teil der unternehmerischen Steuerung.

Das umfasst unter anderem:

  • Frühzeitige Strukturentscheidungen bei Wachstum

  • strategische Planung von Reinvestitionen

  • steuerliche Begleitung bei Expansion in neue Märkte

  • Vorbereitung auf Investoren oder Transaktionen

  • langfristige Vermögens- und Beteiligungsstruktur

 

Dabei steht nicht die einzelne Vorschrift im Mittelpunkt, sondern die wirtschaftliche Zielsetzung des Unternehmers.

Ein unternehmerischer Ansatz schafft Klarheit über Optionen, Risiken und Gestaltungsspielräume. Er ermöglicht es, steuerliche Entscheidungen bewusst zu treffen – nicht reaktiv, sondern strategisch.

Gerade im E-Commerce mit schnellen Entwicklungszyklen ist diese Perspektive entscheidend.

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Bloomfeld Steuerberatungs GmbH

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