top of page

66-1%-Regelung für Dienstwagen: Steuerliche Pflichten & Chancen für Arbeitgeber

  • Autorenbild: Alexander Graf
    Alexander Graf
  • 18. Nov.
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 3 Tagen

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, profitiert bequem von Mobilität – aber gleichzeitig ergeben sich steuerliche Pflichten. Die pauschale Methode der 1‑Prozent‑Regelung ist eine gängige Alternative zum Fahrtenbuch – und muss verstanden sein.


1%-Regelung für Dienstwagen: Steuerliche Pflichten & Chancen für Arbeitgeber

Wie funktioniert sie?Monatlich wird 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs (Neupreis inkl. Sonderausstattung) als geldwerter Vorteil dem Einkommen hinzugerechnet. Zusätzlich: Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kommen 0,03 % pro Entfernungskilometer auf diesen Listenpreis.


Wann darf sie angewendet werden?


  • Der Dienstwagen wird auch privat genutzt.

  • Der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung ist maßgeblich.

  • Die betriebliche Nutzung liegt bei mindestens 50 %.

  • Ist der betriebliche Nutzungsanteil geringer, müsste ggf. ein Fahrtenbuch geführt werden.


Sonderregelungen bei Elektro- und Hybridfahrzeugen:


  • Reine Elektrofahrzeuge: 0,25 %-Regelung, wenn Listenpreis bis 100.000 €.

  • Plug-in-Hybrid: 0,5 %, wenn bestimmte CO₂-Werte und Reichweiten erfüllt sind.

  • Für Fahrzeuge über der Preisgrenze oder ohne elektrische Mindestreichweite gelten wieder 1 %.


Alternativen:


  • Fahrtenbuchmethode: Dokumentation aller Fahrten, private Nutzung wird aus tatsächlichen Kosten berechnet.

  • Ausschluss der Privatnutzung: Wird die private Nutzung vertraglich verboten und tatsächlich umgesetzt, entfällt der geldwerte Vorteil.


Fazit:Die 1 %-Regelung bietet eine einfache pauschale Lösung – aber sie eignet sich nicht in jedem Fall optimal. Unternehmen und Privatnutzende sollten individuell prüfen: Welche Methode bringt geringere Steuerlast, welche passt zur Fahrzeugnutzung und Struktur? Eine professionelle steuerliche Beratung ist hier sinnvoll, um Fallstricke zu vermeiden und Vorteile richtig zu nutzen.


📩 Sie möchten mehr aktuelle Informationen zu Steuerrecht und Praxisbeispielen? 


Dann melden Sie sich für unseren Mandantenportal unter


Ihr Team von Bloomfeld

Kommentare


geschaeftsleute-die-zusammen-haende-ruetteln-webp_edited.jpg
bottom of page