2026-8: Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn
- Alexander Graf
- 26. Feb.
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 6. März

Wenn ein Kollege geht, ist das oft ein emotionaler Moment. Viele Arbeitgeber sagen danke mit einer Abschiedsfeier. Doch die steuerliche Bewertung war oft unsicher.
Jetzt gibt es Klarheit durch ein Urteil. Der BFH v. 19.11.2025 mit VI R 18/24 entschieden. Solche Kosten sind meist steuerfrei. Das ist eine großartige Nachricht für Betriebe.
Die Richter sahen die Feier nicht als zusätzliches Entgelt. Das Interesse der Firma an einem guten Klima steht im Mittelpunkt. So entsteht keine unnötige Steuerlast.
Wichtigste Erkenntnisse
Abschiedsfeiern gelten grundsätzlich nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Das betriebliche Eigeninteresse des Arbeitgebers steht rechtlich im Vordergrund.
Die Entscheidung des BFH sorgt für hohe Rechtssicherheit in der Personalabteilung.
Kosten für das Event bleiben für den ausscheidenden Mitarbeiter steuerfrei.
Die Regelung greift sowohl beim Ruhestand als auch bei einem Jobwechsel.
Es erfolgt keine Anrechnung auf die üblichen Freigrenzen für Sachbezüge.
BFH v. 19.11.2025, VI R 18/24: Abschiedsfeiern bleiben steuerfrei
Am 19.11.2025 hat der BFH ein wichtiges Urteil gefällt. Es bestätigt, dass Abschiedsfeiern für Arbeitnehmer steuerfrei sind. Dies ist gut für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland.
Das Urteil des BFH vom 19.11.2025 (VI R 18/24) zeigt, dass Abschiedsfeiern grundsätzlich steuerfrei sind. Das ist eine große Klarstellung. Die Steuerregeln für Betriebsveranstaltungen sind oft schwer zu verstehen.
Die wichtigste Erkenntnis aus dem Urteil
Die Hauptnachricht ist, dass Abschiedsfeiern als Betriebsveranstaltungen gelten. Sie müssen im überwiegenden Interesse des Betriebs sein. So gelten sie nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Die Entscheidung basiert darauf, dass Abschiedsfeiern einen betrieblichen Anlass haben. Sie dienen nicht als zusätzliche Vergütung für die Arbeitnehmer.
Für wen gilt diese Entscheidung?
Diese Entscheidung gilt für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland. Sie betrifft große und kleine Unternehmen und jede Branche.
Betroffene Gruppen | Beschreibung |
Arbeitgeber | Alle Unternehmen in Deutschland, die Abschiedsfeiern für Arbeitnehmer ausrichten |
Arbeitnehmer | Alle Beschäftigten, die an Abschiedsfeiern teilnehmen |
Warum diese Entscheidung jetzt besonders relevant ist
In Zeiten, in denen Mitarbeiter oft wechseln, ist diese Entscheidung notwendig. Sie bietet Klarheit und Sicherheit für Arbeitgeber. So können sie Abschiedsfeiern veranstalten, ohne steuerliche Probleme zu bekommen.
Durch die Steuerfreiheit von Abschiedsfeiern können Arbeitgeber eine positive Arbeitsatmosphäreschaffen. Sie müssen keine zusätzlichen Kosten für Steuern und Abgaben tragen.
Steuerrechtliche Grundlagen von Betriebsveranstaltungen
Es ist wichtig, die steuerlichen Grundlagen von Betriebsveranstaltungen zu kennen. Betriebsveranstaltungen sind ein wichtiger Teil der Arbeit. Sie können von Betriebsfeiern bis zu Abschiedsfeiern für Arbeitnehmer reichen.
Es ist wichtig zu wissen, ob eine Veranstaltung als Betriebsveranstaltung oder als steuerpflichtiger Arbeitslohn gilt.
Abgrenzung zwischen Betriebsveranstaltung und steuerpflichtigem Arbeitslohn
Ob eine Veranstaltung als Betriebsveranstaltung oder als steuerpflichtiger Vorteil gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen die Art der Veranstaltung, die Teilnehmer und der Anlass.
Betriebsveranstaltungen sind in der Regel steuerfrei, wenn sie im überwiegenden betrieblichen Interesse liegen.
Die Kosten für solche Veranstaltungen dürfen nicht als Arbeitslohn betrachtet werden.
Die Rolle des überwiegenden betrieblichen Interesses
Das überwiegende betriebliche Interesse ist ein wichtiger Faktor. Wenn eine Veranstaltung hauptsächlich dem Betrieb dient, gilt sie als steuerfrei.
Bisherige Rechtsprechung zu Abschiedsfeiern
Die Rechtsprechung zu Abschiedsfeiern zeigt, dass es von den Einzelfällen abhängt. Das jüngste BFH-Urteil passt sich dieser Rechtsprechung an. Es gibt die Bedingungen, unter denen Abschiedsfeiern steuerfrei sind.
Kriterium | Beschreibung |
Überwiegendes betriebliches Interesse | Die Veranstaltung dient hauptsächlich dem betrieblichen Interesse. |
Teilnehmerkreis | Die Teilnehmer sind hauptsächlich Mitarbeiter des Unternehmens. |
Konkrete Folgen für die betriebliche Praxis
Die BFH-Entscheidung zur Steuerfreiheit von Abschiedsfeiern hat direkte Konsequenzen für die betriebliche Praxis. Arbeitgeber können nun sicherer bei der Ausrichtung von Abschiedsfeiern agieren, ohne dass diese als steuerpflichtiger Arbeitslohn für die ausscheidenden Arbeitnehmer gelten.
Das Urteil bringt Klarheit und ermöglicht Arbeitgebern, Abschiedsfeiern als Teil der Unternehmenskultur zu pflegen, ohne steuerliche Nachteile für die Arbeitnehmer zu verursachen.
Was Arbeitgeber bei der Ausrichtung von Abschiedsfeiern beachten sollten
Arbeitgeber sollten bei der Planung von Abschiedsfeiern einige Aspekte berücksichtigen, um die Steuerfreiheit zu gewährleisten. Dazu gehört, dass die Feier im überwiegenden betrieblichen Interesse liegt und nicht als verdeckte Lohnzahlung angesehen wird.
Die Feier sollte eine angemessene Dauer und einen angemessenen Rahmen haben.
Die Kosten sollten im Verhältnis zum Anlass stehen.
Es sollte eine klare Dokumentation über den Zweck und die Kosten der Feier geben.
Steuerliche Vorteile für ausscheidende Arbeitnehmer
Ausscheidende Arbeitnehmer profitieren von der Steuerfreiheit der Abschiedsfeier, da diese nicht als Einkommen versteuert wird. Dies kann die Attraktivität des Arbeitsplatzes und das Arbeitsklima positiv beeinflussen.
Die Steuerfreiheit kann auch dazu beitragen, dass Arbeitnehmer das Unternehmen positiver wahrnehmen und eine stärkere Bindung entwickeln.
Dokumentations- und Nachweispflichten
Arbeitgeber müssen die Abschiedsfeiern und ihre Kosten sorgfältig dokumentieren, um die Steuerfreiheit nachweisen zu können. Dazu gehören Aufzeichnungen über die Teilnehmer, den Anlass, die Kosten und die Art der Feier.
Dokumentationspflicht | Beschreibung |
Teilnehmerliste | Liste aller Teilnehmer der Abschiedsfeier |
Kostenaufstellung | Detaillierte Aufstellung aller Kosten |
Zweck der Feier | Klare Beschreibung des Zwecks der Abschiedsfeier |
Fazit
Das Urteil des BFH vom 19.11.2025 (VI R 18/24) klärt, ob Abschiedsfeiern steuerfrei sind. Diese Feiern werden oft von Arbeitgebern für ausscheidende Mitarbeiter organisiert. Unter bestimmten Bedingungen können sie steuerfrei sein.
Arbeitgeber müssen bei Abschiedsfeiern auf die Steuergesetze achten. So vermeiden sie unerwartete Steuerlasten. Das Urteil des BFH zeigt, wie wichtig das betriebliche Interesse an solchen Veranstaltungen ist.
Arbeitnehmer können von dieser Regelung profitieren. Sie können an einer steuerfreien Abschiedsfeier teilnehmen. Das verbessert ihre finanzielle Lage. Das Urteil des BFH bringt Klarheit in die Praxis der Abschiedsfeiern in Deutschland.
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