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2025-40: BFH: Prozesskosten bei Unterhalt keine Werbungskosten

  • Autorenbild: Alexander Graf
    Alexander Graf
  • 29. Okt. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 27. Feb.

BFH: Prozesskosten bei Unterhalt keine Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine wichtige Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung hat große Auswirkungen auf die Steuerpraxis in Deutschland. In einem aktuellen BFH-Urteil wurde festgestellt, dass Prozesskosten bei Unterhaltsstreitigkeiten nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können.


Viele Steuerpflichtige, die in Unterhaltsstreitigkeiten involviert sind, werden von dieser Entscheidung betroffen sein. Sie hatten sich auf die Abzugsfähigkeit ihrer Prozesskostenverlassen. Das Steuerrecht in Deutschland erlaubt es, bestimmte Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Doch das BFH hat nun eine klare Grenze gezogen.


Wichtige Erkenntnisse


  • Prozesskosten bei Unterhaltsstreitigkeiten sind nicht steuerlich abzugsfähig.

  • Das BFH-Urteil hat Auswirkungen auf die Steuererklärungen der Betroffenen.

  • Steuerpflichtige sollten ihre Steuerstrategien entsprechend anpassen.

  • Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Steuerplanung.

  • Betroffene sollten fachkundigen Rat einholen, um ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen.


Mit Urteil vom 18.10.2023 hat der BFH eine wichtige Entscheidung getroffen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 18.10.2023 eine wichtige Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung ist für Steuerzahler, die in Unterhaltsstreitigkeiten sind, notwendig. Es geht um die Frage, ob Prozesskosten für Unterhaltszahlungen als Werbungskosten abgesetzt werden können.


Der konkrete Fall vor dem Bundesfinanzhof

Ein Fall wurde vor dem BFH behandelt. Ein Steuerpflichtiger zahlte Unterhalt an seine geschiedene Ehefrau. Er wollte die Prozesskosten als Werbungskosten absetzen.


Der Fall kam bis zum BFH, weil die niedrigeren Instanzen unterschiedlich entschieden hatten.


Kernpunkte der Entscheidung

Der BFH entschied, dass Prozesskosten für Unterhaltsstreitigkeiten nicht als Werbungskosten absetzbar sind. Die Richter sahen die Unterhaltszahlungen als privat an. Deshalb können die damit verbundenen Kosten nicht als Werbungskosten gelten.


Dieses Urteil bedeutet, dass Steuerzahler in Unterhaltsstreitigkeiten ihre Prozesskosten nicht mehr als Werbungskosten absetzen können.


Unmittelbare Konsequenzen für betroffene Steuerzahler

Für Steuerzahler in Unterhaltsprozessen ist dieses Urteil wichtig. Sie müssen ihre steuerliche Strategie anpassen. Wenn sie Prozesskosten nicht mehr als Werbungskosten absetzen können, steigt ihre Steuerlast.


Es ist ratsam, dass betroffene Steuerzahler sich steuerrechtlich beraten lassen. So können sie ihre Möglichkeiten und Pflichten im Lichte dieses Urteils genau prüfen.


Rechtliche Grundlagen und Begründung des Urteils

Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.10.2023 ist wichtig. Es betrifft Steuerpflichtige und die Finanzverwaltung. Es zeigt, wie man Werbungskosten und private Ausgaben unterscheidet.


Abgrenzung zwischen Werbungskosten und privaten Ausgaben

Werbungskosten sind für Einkünfte wichtig. Der BFH sagt, nicht alle Prozesskosten sind Werbungskosten. Es kommt auf den Einzelfall an.


Bei Streitigkeiten um Unterhalt ist die Unterscheidung schwierig. Man muss genau prüfen, ob die Kosten für die Einkünfteerzielung nützlich sind.


Bisherige Rechtsprechung zu Prozesskosten im Steuerrecht

Der BFH hat schon oft über Prozesskosten im Steuerrecht entschieden. Die Anerkennung als Werbungskosten ist streng.

Jahr

Urteil

Inhalt

2018

BFH-Urteil v. 15.11.2018

Anerkennung von Prozesskosten als Werbungskosten bei einem Arbeitsrechtsstreit

2020

BFH-Urteil v. 20.03.2020

Ablehnung von Prozesskosten als Werbungskosten bei einem Unterhaltsstreit

2023

BFH-Urteil v. 18.10.2023

Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung; klare Abgrenzung bei Unterhaltsstreitigkeiten

Argumentation des Gerichts im aktuellen Fall

Im Urteil vom 18.10.2023 ging es um Unterhaltsstreitigkeiten. Der BFH fragte, ob Prozesskosten als Werbungskosten gelten.


Fehlender Erwerbsbezug bei Unterhaltsstreitigkeiten

Der BFH meint, bei Unterhaltsstreitigkeiten gibt es keinen direkten Zusammenhang. Deshalb sind die Kosten nicht als Werbungskosten anerkannt.


Mögliche steuerliche Alternativen für Betroffene

Obwohl der BFH Prozesskosten in Unterhaltsstreitigkeiten nicht als Werbungskosten anerkannt hat, gibt es Alternativen. Es ist klug, steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.


Eine Möglichkeit könnte die Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen sein. Das hängt von den Voraussetzungen ab.


Fazit: Bedeutung des Urteils für die Steuerpraxis

Das Urteil des BFH vom 18.10.2023 ist ein großer Schritt in der Steuerwelt. Es ändert, wie Prozesskosten bei Unterhaltsstreitigkeiten behandelt werden. Jetzt können diese Kosten nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden.


Dieses Urteil wirkt sich stark auf Steuerzahler und Steuerberater aus. Sie müssen ihre Strategien neu denken. Kosten für Unterhaltsprozesse gelten jetzt als private Ausgaben.


Das BFH-Urteil verändert, wie mit Prozesskosten umgegangen wird. Wer in Unterhaltsstreitigkeiten ist, sollte einen Steuerberater konsultieren. So kann man seine Steuersituation anpassen.


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Bloomfeld Steuerberatungs GmbH

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