2025-32: BFH & Ländererlass: Schuldenabzug beim 90%-Test möglich
- Alexander Graf
- 29. Okt. 2025
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 1 Tag

Erbschaftsteuer stellt Familienunternehmen oft vor große Herausforderungen. Doch dank neuer Rechtsprechung gibt es erhebliche Erleichterungen. Der BFH hat entschieden, dass der Schuldenabzug beim 90%-Test möglich ist.
Früher führte die Berechnung der Quote oft zu Streit mit dem Finanzamt. Das Urteil I R 3/21 ändert dies nun. Schulden können jetzt die Bemessungsgrundlage für Unternehmen positiv beeinflussen.
Ein Ländererlass bietet zusätzliche Rechtssicherheit. Steuerpflichtige profitieren von einer fairen Bewertung ihres Betriebsvermögens. Das stärkt die mittelständischen Strukturen in Deutschland.
Wichtige Erkenntnisse
Der Schuldenabzug ist beim 90%-Test jetzt offiziell zulässig.
Die Entscheidung vom BFH entlastet viele Erben spürbar.
Das Urteil sorgt für eine faire Berechnung der Erbschaftsteuer.
Ein aktueller Ländererlass gibt Steuerberatern mehr Sicherheit.
Die Nachfolgeplanung wird durch diese Klarheit deutlich vereinfacht.
Unternehmen gewinnen neuen finanziellen Spielraum bei Schenkungen.
Urteil vom 13. November 2024, I R 3/21: Hintergründe und Bedeutung
Am 13. November 2024 gab der Bundesfinanzhof ein wichtiges Urteil (I R 3/21) bekannt. Es ändert das Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht. Ein neuer Aspekt ist der Schuldenabzug beim 90%-Test.
Der entscheidende Sachverhalt
Es ging um die Frage, ob Schulden abgezogen werden dürfen, wenn der 90 %-Test erfüllt ist. Der 90%-Test hilft, Unternehmensvermögen von Erbschaftsteuer zu befreien.
Der BFH musste entscheiden, ob der Schuldenabzug beim 90 %-Test erlaubt ist. Er sah, dass das Gesetz dies erlaubt.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs
Der BFH entschied für die Steuerpflichtigen. Er sagte, der Schuldenabzug beim 90%-Test ist erlaubt. Dies basiert auf einer genauen Auslegung des Gesetzes.
Abweichung von der bisherigen Verwaltungspraxis
Das Urteil ändert die Verwaltungspraxis. Bis dahin war der Schuldenabzug beim 90%-Test eingeschränkt. Der BFH fand, dass dies nicht mit dem Gesetz übereinstimmt.
Diese Änderung beeinflusst die Steuerplanung von Unternehmen und Privatpersonen stark.
Reaktion der Finanzverwaltung durch Ländererlass
Nach dem Urteil gab die Finanzverwaltung einen Ländererlass heraus. Er zeigt, wie man das Urteil anwenden soll. So soll die Praxis in allen Bundesländern gleich sein.
Aspekte | Bisherige Praxis | Neue Praxis nach BFH-Urteil |
Schuldenabzug beim 90%-Test | Eingeschränkt | Zulässig |
Gesetzliche Grundlage | Restriktive Auslegung | Liberale Auslegung |
Auswirkung auf Steuerpflichtige | Eingeschränkte Steuerplanung | Erweiterte Steuerplanung |
Der Ländererlass hilft, die neue Rechtslage umzusetzen. Er bietet Rechtssicherheit für alle.
Schuldenabzug beim 90%-Test: Was sich jetzt ändert
Das Urteil vom 13. November 2024, I R 3/21, bringt neue Chancen für Steuerzahler. Es ändert das Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht erheblich.
Grundlagen des 90%-Tests im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Der 90 %-Test ist ein zentraler Teil des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Er bestimmt, wie viel Schulden bei der Steuer abgezogen werden können. Die Idee ist, dass nur Schulden abgezogen werden, die zum übertragenen Vermögen passen.
Der Test fragt, ob die Schulden mehr als 10 % des Vermögens ausmachen. Wenn ja, können die Schulden komplett abgezogen werden. Sonst ist der Abzug begrenzt.
Bisherige Einschränkungen beim Schuldenabzug
Früher war der Schuldenabzug streng geregelt. Steuerpflichtige konnten nur Schulden abziehen, die direkt zum Vermögen passen. Das führte oft zu Komplexität und Streit mit der Finanzverwaltung.
Bisherige Regelung | Neue Regelung |
Schuldenabzug nur bei direktem Zusammenhang mit dem übertragenen Vermögen | Schuldenabzug unter bestimmten Bedingungen auch ohne direkten Zusammenhang möglich |
Strenge Prüfung des 90%-Tests | Flexiblere Handhabung des 90%-Tests |
Neue Möglichkeiten für Steuerpflichtige
Das Urteil des Bundesfinanzhofs bringt neue Chancen. Steuerpflichtige können nun Schulden abziehen, auch ohne direkten Zusammenhang. Das kann die Steuerlast erheblich senken.
Es ist wichtig, die neuen Regeln genau zu prüfen. Steuerpflichtige sollten sich gegebenenfalls an einen Steuerberater wenden. So verstehen sie ihre Möglichkeiten und Pflichten besser.
Fazit
Das Urteil des BFH vom 13. November 2024, I R 3/21, bringt Klarheit über den Schuldenabzug beim 90%-Test. Es ist eine wichtige Entwicklung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Der Ländererlass unterstützt diese Entscheidung.
Die Entscheidung des BFH hat große Auswirkungen. Sie bietet Steuerpflichtigen neue Möglichkeiten für den Schuldenabzug. Das kann zu einer günstigeren Steuer führen.
Mit dem Ländererlass passt die Finanzverwaltung ihre Praxis an. Dies ist wichtig, damit Steuerpflichtige von der neuen Regelung profitieren können.
Das Urteil und der Ländererlass sind eine gute Nachricht für Steuerpflichtige. Es ist wichtig, dass Betroffene ihre Steuerfestsetzungen überprüfen. So können sie von den neuen Möglichkeiten profitieren.
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