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2025–27: BFH: Grundbesitzwert für Schenkungsteuer bleibt bindend

  • Autorenbild: Alexander Graf
    Alexander Graf
  • 29. Okt. 2025
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 2 Tagen

BFH: Grundbesitzwert für Schenkungsteuer bleibt bindend

Die Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie ist ein emotionaler und finanzieller Schritt. Familien fragen sich oft, wie der Fiskus den Wert des Hauses misst. Der Bundesfinanzhof hat nun eine klare Richtung für die Schenkungsteuer.


Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs besagt, dass der Grundbesitzwert für die Steuer bindend ist. Der festgelegte Wert dient als Basis für die Steuerlast. Nach der Bewertung ist es später schwer, die Steuerhöhe zu ändern.


Das Urteil vom 26. 7. 2023 zeigt, wie wichtig die erste Bewertungsphase ist. Wer Erbe oder Schenkung plant, sollte die rechtlichen Bedingungen kennen. Eine sorgfältige Vorbereitung hilft, finanzielle Risiken zu vermeiden und den Familienfrieden zu schützen.


Jetzt schauen wir uns die Details dieser Entscheidung genauer an. Wir erklären, was diese Bindung für die Praxis bedeutet. So behalten Sie immer den Überblick in den deutschen Steuergesetzen.


Wichtige Erkenntnisse


  • Der Bundesfinanzhof bestätigt die Verbindlichkeit der einmaligen Wertermittlung.

  • Ein festgestellter Grundbesitzwert bildet die unanfechtbare Grundlage für die Steuer.

  • Einsprüche gegen die Bewertung müssen zwingend im ersten Feststellungsverfahren erfolgen.

  • Die Entscheidung bietet Familien mehr Planungssicherheit bei Immobilienübertragungen.

  • Steuerzahler sollten Gutachten und Werte vorab durch Experten prüfen lassen.

  • Nachträgliche Korrekturen am Wert sind nach dem Steuerbescheid fast ausgeschlossen.


Wegweisendes Urteil zur Immobilienbewertung bei Schenkungen

Ein Urteil des BFH vom 26.7.2023 hat große Bedeutung. Es geht um die Schenkungsteuer und den Grundbesitzwert. Dieses Urteil klärt, wie man Immobilien bei Schenkungen bewertet.


Ausgangssituation des Rechtsstreits

Der Streit begann mit einer Schenkung. Dabei war der Grundbesitzwert notwendig. Die Frage war, ob dieser Wert für die Schenkungsteuer gilt.


Der Steuerpflichtige meinte, der Wert sei nicht bindend. Das Finanzamt hingegen sah ihn als Grundlage für die Steuer. So entstand der Streit.


Streitpunkt: Bindungswirkung des Grundbesitzwerts

Der Streitpunkt war die Bindung des Grundbesitzwerts. Es ging darum, ob dieser Wert auch für die Schenkungsteuer gilt.

"Der Grundbesitzwert ist ein entscheidender Faktor bei der Ermittlung der Schenkungsteuer. Seine Bindungswirkung ist von großer Bedeutung für die Rechtssicherheit bei der Übertragung von Immobilien."

Die folgende Tabelle zeigt die Bedeutung der Bindung des Grundbesitzwerts:

Aspekt

Beschreibung

Rechtliche Grundlage

Bindungswirkung

Der Grundbesitzwert ist für die Schenkungsteuer bindend.

§ 12 ErbStG

Ermittlung

Der Grundbesitzwert wird durch das Finanzamt ermittelt.

§ 151 BewG

Rechtliche Konsequenz

Die Bindungswirkung sorgt für Rechtssicherheit bei der Immobilienübertragung.

BFH-Urteil vom 26.7.2023

BFH hat in einem Urteil vom 26.7.2023 die Rechtslage geklärt

Das Urteil des BFH vom 26.7.2023 klärt die Diskussion um Schenkungen. Es hat eine wichtige Frage zur Schenkungsteuer beantwortet.


Inhalt und Begründung der Entscheidung

Der BFH hat entschieden, dass der Grundbesitzwert für Schenkungsteuer bindend ist. Diese Entscheidung basiert auf einer gründlichen Analyse.


Die Begründung des BFH beruht auf den rechtlichen Grundlagen der Schenkungsteuer. Es geht darum, eine einheitliche Bewertung von Grundvermögen sicherzustellen.


Rechtliche Grundlagen der Bindungswirkung

Die Bindungswirkung des Grundbesitzwerts folgt aus den steuerrechtlichen Vorschriften. Diese Vorschriften haben den BFH zu seiner Entscheidung bewogen.


Ein wichtiger Punkt ist die Einheitlichkeit der Bewertung. Diese wird durch die Bindungswirkung des Grundbesitzwerts sichergestellt.

Rechtliche Grundlage

Beschreibung

§ 12 ErbStG

Regelt die Bewertung von Grundvermögen für die Schenkungsteuer

§ 151 BewG

Bestimmt die Bindungswirkung des Grundbesitzwerts

§ 157 BewG

Regelt die Bekanntgabe des Grundbesitzwerts

Verfahrensdaten und Aktenzeichen

Das Urteil des BFH trägt das Aktenzeichen II R 26/21. Es wurde am 26.7.2023 verkündet.

Diese Entscheidung ist notwendig. Sie bringt Klarheit über die Bindungswirkung des Grundbesitzwerts bei Schenkungen.


Praktische Bedeutung für Schenkende und Beschenkte

Das Urteil des BFH hat große Auswirkungen. Es betrifft Schenkende und Beschenkte. Es ist wichtig, die Folgen zu verstehen, um die Steuer richtig zu bewerten.


Konsequenzen für bereits erfolgte Schenkungen

Bei Schenkungen, die schon gemacht wurden, ist die Bindungswirkung wichtig. Steuerpflichtige sollten prüfen, ob der Grundbesitzwert in ihrer Steuererklärung korrekt festgestellt wurde. Wenn nicht, könnten Nachzahlungen nötig sein.


Es gibt mehrere Punkte bei Schenkungen zu beachten:


  • Die korrekte Ermittlung des Grundbesitzwerts zum Zeitpunkt der Schenkung.

  • Die Prüfung, ob eine Berichtigung der Steuererklärung notwendig ist.

  • Die möglichen Auswirkungen auf die Steuerlast und eventuelle Nachzahlungen.


Was Steuerpflichtige jetzt beachten sollten

Steuerpflichtige, die eine Schenkung planen oder schon erhalten haben, sollten sich informieren. Es ist ratsam, einen Fachmann für Steuerrecht zu konsultieren, um die individuellen Auswirkungen des BFH-Urteils zu bewerten.


Einige wichtige Punkte, die Steuerpflichtige beachten sollten, sind:


  1. Eine Überprüfung der bisherigen Steuererklärungen und gegebenenfalls eine Korrektur.

  2. Die Berücksichtigung des BFH-Urteils bei zukünftigen Schenkungsplanungen.

  3. Die mögliche Notwendigkeit, Vorsorge für eventuelle Steuerzahlungen zu treffen.


Fazit

Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.7.2023 ist ein großer Schritt vorwärts. Es regelt, wie der Wert von Grundbesitz bei Schenkungen angesehen wird. Dies hat große Auswirkungen auf die Bewertung von Immobilien.


Schenkende und Beschenkte können nun auf die festgelegten Werte vertrauen. Das Urteil des BFH bringt Rechtssicherheit. Es hilft bei der Planung für zukünftige Schenkungen.


Steuerpflichtige sollten ihre Schenkungsvorgänge überprüfen. Sie müssen die neuen Erkenntnisse beachten. Das Urteil des Bundesfinanzhofs ist ein wichtiger Beitrag zur Klarheit bei der Schenkungsteuer.


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