2025-63: BFH zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen – wann Unkenntnis der Finanzbehörde vorliegt
- Alexander Graf
- 2. Nov. 2025
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 10. Feb.

Die Steuerhinterziehung durch Unterlassen ist ein komplexes Thema. Es betrifft sowohl die Finanzbehörden als auch die Steuerpflichtigen. Nach § 370 Abs. 1 AO kann man durch Nichterfüllen von Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen strafbar werden.
Ein wichtiger Punkt ist die Unkenntnis der Finanzbehörde über die Steuerverhältnisse der Steuerpflichtigen. Diese Unkenntnis kann die Bewertung von Steuerhinterziehung stark beeinflussen.
Ein neuer BFH-Beschluss bringt dieses Thema wieder ins Rampenlicht. Er zeigt, wie wichtig die Kenntnisse der Finanzbehörde sind.
Wichtige Erkenntnisse
Steuerhinterziehung durch Unterlassen ist ein ernstes Problem.
Die Unkenntnis der Finanzbehörde spielt eine zentrale Rolle.
Der BFH-Beschluss hat wichtige Auswirkungen auf die Beurteilung von Steuerhinterziehung.
Steuerpflichtige müssen ihre Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen erfüllen.
Die Finanzbehörde muss ihre Kenntnisse über die steuerlichen Verhältnisse verbessern.
Der BFH-Beschluss VI R 14/22 und seine Bedeutung
Der BFH hat mit dem Beschluss VI R 14/22 eine wichtige Entscheidung getroffen. Er hat klargestellt, wann die Finanzbehörde nicht weiß, ob jemand Steuern hinterzogen hat. Diese Entscheidung ändert viel in der Welt der Steuern.
Überblick über den Sachverhalt und die Entscheidung
Der Fall betrifft einen Steuerpflichtigen, der möglicherweise Steuern nicht gezahlt hat. Der BFH hat sich intensiv mit dem Fall beschäftigt. Die Entscheidung hilft, Steuerhinterziehung besser zu verstehen.
Kernaussagen zur Unkenntnis der Finanzbehörde
Ein wichtiger Punkt ist, wann die Finanzbehörde nicht weiß, ob jemand Steuern hinterzogen hat. Der BFH hat das klargemacht. Dies ist notwendig für alle, die mit Steuern zu tun haben.
Verfahrensgang und beteiligte Parteien
Der Beschluss erklärt auch, wie der Fall verlaufen ist. Es wird gezeigt, wie der BFH die Argumente der Beteiligten bewertet. Das zeigt, wie komplex Steuerstrafrecht sein kann.
Rechtlicher Hintergrund zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen
Steuerhinterziehung durch Unterlassen ist ein komplexes Thema. Es wird durch § 370 Abs. 1 AO geregelt. Dieser Abschnitt ist ein wichtiger Teil des Steuerstrafrechts.
Tatbestandsmerkmale des § 370 Abs. 1 AO
Der § 370 Abs. 1 AO bezieht sich auf das Unterlassen von Steuererklärungen. Es muss vorsätzlich oder leichtfertig sein, um als Steuerhinterziehung gelten zu können.
Die Rolle der Unkenntnis im Steuerstrafrecht
Unkenntnis bei der Finanzbehörde ist notwendig. Wenn die Finanzbehörde die steuerrelevanten Fakten nicht kennt, kann das die Strafverfolgung beeinflussen. "Die Unkenntnis kann zu einer Verjährung führen, wenn die Tat nicht entdeckt wird", sagt die Rechtsprechung.
Auswirkungen des BFH v. 14.5.2025 – VI R 14/22 auf die Steuerpraxis
Der BFH-Beschluss vom 14.5.2025 – VI R 14/22 hat große Auswirkungen auf die Steuerpraxis in Deutschland. Er betrifft vor allem die steuerliche Selbstanzeige und laufende Steuerstrafverfahren.
Konsequenzen für die steuerliche Selbstanzeige
Die steuerliche Selbstanzeige wird durch den BFH-Beschluss neu bewertet. Steuerpflichtige müssen nun verstärkt auf die Richtigkeit ihrer Angaben achten.
Bedeutung für laufende Steuerstrafverfahren
Laufende Steuerstrafverfahren werden durch den Beschluss beeinflusst. Die Finanzbehörden werden ihre Prüfungen an die neuen Richtlinien anpassen.
Handlungsempfehlungen für Steuerpflichtige und Berater
Steuerpflichtige und Berater sollten ihre Strategien an die neue Rechtslage anpassen. Eine sorgfältige Prüfung der steuerlichen Situation ist ratsam.
Aspekt | Vor dem Beschluss | Nach dem Beschluss |
Steuerliche Selbstanzeige | Alte Richtlinien galten | Neue Richtlinien gelten |
Steuerstrafverfahren | Verfahren liefen nach alten Maßstäben | Verfahren werden an neue Richtlinien angepasst |
Fazit
Der BFH-Beschluss VI R 14/22 hat große Auswirkungen. Er betrifft, wie man Steuerhinterziehung durch Nichtwissen sieht. Die Rolle der Unkenntnis der Finanzbehörde ist dabei notwendig.
Bei der Selbstanzeige und im Strafverfahren müssen neue Erkenntnisse beachtet werden.
Steuerpflichtige und Berater müssen sich an die neuen Regeln halten.
Der BFH-Beschluss zeigt, wie wichtig Unkenntnis bei Steuerhinterziehung ist. Die Finanzbehörde muss zeigen, was sie weiß und wie sie Sachverhalte klärt.
Der BFH-Beschluss VI R 14/22 verändert die Steuerpraxis stark. Eine genaue Betrachtung der Unkenntnis der Finanzbehörde ist wichtig. Sie hilft, sich gegen Steuerhinterziehungsvorwürfe zu verteidigen.
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