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2025-52: Nachträgliche Einkünfte aus einer früheren inländischen Betriebsstätte können beschränkt steuerpflichtig sein

  • Autorenbild: Alexander Graf
    Alexander Graf
  • 29. Okt. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Feb.

Nachträgliche Einkünfte aus einer früheren inländischen Betriebsstätte können beschränkt steuerpflichtig sein

Die steuerliche Behandlung von nachträglichen Einkünften aus einer früheren Betriebsstätte ist komplex. Es geht darum, wie man solche Einkünfte steuerlich einordnet.


Ein Urteil des Finanzgerichts ist hier sehr wichtig. Es ist noch bei einem Bundesfinanzhof unter Revision. Dieses Urteil klärt, wie man nachträgliche Einkünfte bei beschränkter Steuerpflicht behandelt.


Wichtige Erkenntnisse


  • Nachträgliche Einkünfte aus einer früheren inländischen Betriebsstätte können die beschränkte Steuerpflicht auslösen.

  • Die steuerliche Behandlung solcher Einkünfte hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  • Das Urteil des Finanzgerichts gibt wichtige Hinweise für die steuerliche Handhabung.

  • Die Revision beim Bundesfinanzhof könnte weitere Klarstellungen bringen.

  • Es ist wichtig, die rechtlichen Grundlagen und Definitionen genau zu verstehen.


Steuerliche Behandlung nachträglicher Einkünfte bei beschränkter Steuerpflicht

Die Steuer für nachträgliche Einkünfte hängt von vielen Faktoren ab. Diese Einkünfte kommen aus verschiedenen Quellen. Sie werden nach unterschiedlichen Regeln besteuert.


Definition und rechtliche Grundlagen

Nachträgliche Einkünfte sind Einkünfte, die nach einer Einkunftsquelle enden. Sie finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG) und im Außensteuergesetz (AStG). Diese Gesetze sagen, wie man diese Einkünfte besteuert.


Besonderheiten bei ehemaligen inländischen Betriebsstätten

Ehemalige Betriebsstätten können nach ihrer Schließung noch Einkünfte machen. Die Steuer hängt davon ab, ob diese Einkünfte zur Betriebsstätte gehören. Das EStG und die Rechtsprechung sind dabei wichtig.


Internationale steuerrechtliche Aspekte

Bei der Steuer von nachträglichen Einkünften muss man auch internationale Gesetze beachten. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) können die Steuer beeinflussen. Auch ausländische Steuern können anerkannt werden.


Das Urteil des FG Baden-Württemberg (28.11.24, 12 K 549/23, Rev. BFH I R 2/25)

Ein wichtiges Urteil des FG Baden-Württemberg fiel am 28.11.24. Es geht um die Steuer auf Einkünfte, die nachträglich aus einer früheren Betriebsstätte in Deutschland kommen. Dieses Urteil ist notwendig für alle, die in Deutschland nachträglich Einkünfte erzielen.


Sachverhalt des Falls

Ein Steuerpflichtiger erzielte nachträgliche Einkünfte aus einer früheren Betriebsstätte in Deutschland. Er war ursprünglich in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Nachdem die Betriebsstätte geschlossen wurde, erhielt er Einkünfte, die vom Finanzamt besteuert wurden.


Der Steuerpflichtige legte Einspruch ein. Er meinte, die Einkünfte seien nicht der deutschen Steuerpflicht unterworfen.


Begründung des Gerichts

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass nachträgliche Einkünfte der deutschen Steuerpflicht unterliegen. Es zitierte die steuerrechtlichen Vorschriften und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH).


Das Gericht fand, dass die Einkünfte eine wesentliche Verbindung zur früheren Betriebsstätte haben. Deshalb sind sie steuerpflichtig.


Abgrenzung zu früheren Entscheidungen

Das Urteil unterscheidet sich von früheren Entscheidungen. Es geht auf die spezifischen Umstände des Falls ein. Das Gericht betont, dass die steuerliche Behandlung von den individuellen Umständen abhängt.


In diesem Fall gab es besondere Umstände. Diese rechtfertigen die steuerliche Erfassung der Einkünfte.


Revision beim Bundesfinanzhof

Das Urteil des FG Baden-Württemberg ist bisher nicht endgültig. Der Steuerpflichtige hat BFH eingelegt. Der BFH prüft die Revision. Es bleibt abzuwarten, ob er das Urteil bestätigt oder aufhebt.


Die Revision könnte die Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Einkünften ändern.


Fazit: Praktische Konsequenzen für Steuerpflichtige und Unternehmen

Die Entscheidung des FG Baden-Württemberg hat große Auswirkungen. Sie betrifft Steuerpflichtige und Unternehmen, die nachträglich Einkünfte aus einer früheren Betriebsstätte in Deutschland erzielen. Beschränkt steuerpflichtige Personen müssen ihre Steuerplanung anpassen.


Unternehmen müssen ihre Strategien ändern. Sie müssen auf mögliche Änderungen in der Steuerbehandlung vorbereitet sein. Dies ist besonders für beschränkt Steuerpflichtige eine große Herausforderung.


Die Entscheidung des FG Baden-Württemberg zeigt: Steuerpflichtige und Unternehmen müssen ihre Steuerplanung genau prüfen und anpassen. So können sie den neuen Anforderungen gerecht werden.


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