2025–26: BFH: Kapitalverkehrsfreiheit gilt auch für Stiftungen in Drittstaaten
- Alexander Graf
- 29. Okt. 2025
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 2 Tagen

Der Bundesfinanzhof hat ein wichtiges Urteil gefällt. Es ändert die Rechtslage für internationale Organisationen. Die Kapitalverkehrsfreiheit wird nun auch für Stiftungen in Drittstaaten außerhalb der EU gelten.
Dies bringt Bewegung in die Welt der Philanthropie. Bis jetzt waren steuerliche Vorteile oft nur in Europa. Diese neue Entscheidung eröffnet Chancen für weltweit tätige Förderer.
Warum ist dieser rechtliche Schritt so wichtig für Sie? Er sorgt für Gleichbehandlung und weniger Bürokratie bei Auslandstransaktionen. Die steuerliche Behandlung von Zuwendungen wird fairer und transparenter.
Es ist eine große Chance für die internationale Wohltätigkeit. Wir zeigen, was sich in der Praxis ändert. Wir erklären die praktischen Folgen für Spender und Akteure.
Wichtige Erkenntnisse
Die Kapitalverkehrsfreiheit schützt jetzt auch Geldflüsse in Länder außerhalb der EU.
Stiftungen aus Drittstaaten erhalten einen verbesserten rechtlichen Status in Deutschland.
Die steuerliche Behandlung für internationale Spender wird durch das Urteil fairer.
Bürokratische Hürden für die globale Philanthropie werden spürbar abgebaut.
Das Urteil schafft neue Möglichkeiten für weltweit tätige gemeinnützige Akteure.
Wegweisende Entscheidung des Bundesfinanzhofs
Der Bundesfinanzhof hat eine wichtige Entscheidung getroffen. Er hat bestätigt, dass die Kapitalverkehrsfreiheit auch für Stiftungen in Drittstaaten gilt. Diese Entscheidung ist ein großer Schritt für das internationale Steuerrecht. Sie beeinflusst die Welt der Wohltätigkeit stark.
Kernaussage des Urteils
Das Urteil klärt, dass die Kapitalverkehrsfreiheit nicht nur für die EU gilt. Es betrifft auch Stiftungen in Drittstaaten. Das bedeutet, Stiftungen in Drittstaaten können unter bestimmten Bedingungen von der Kapitalverkehrsfreiheit profitieren.
Diese Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein für die internationale Philanthropie. Sie stärkt die Rechte von Stiftungen in Drittstaaten. So können sie mehr für gemeinnützige Zwecke tun.
Betroffene Stiftungen und Regelungsbereich
Die Entscheidung betrifft Stiftungen in Drittstaaten, die in Deutschland steuerlich aktiv sind. Es geht darum, ob und unter welchen Bedingungen sie steuerliche Vorteile bekommen.
Die genaue Analyse der Entscheidung zeigt, dass der Bundesfinanzhof differenziert vorgeht. Er schaut sich jeden Einzelfall genau an. Das zeigt, wie komplex das internationale Steuerrecht ist.
Kapitalverkehrsfreiheit gilt auch für Stiftungen in Drittstaaten: Hintergrund und rechtliche Grundlagen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Kapitalverkehrsfreiheit auch für Stiftungen in Drittstaaten gilt. Das ist eine wichtige Klarstellung. Diese Entscheidung basiert auf dem Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit, einem zentralen Prinzip des EU-Rechts.
Was bedeutet Kapitalverkehrsfreiheit?
Die Kapitalverkehrsfreiheit ist ein wichtiger Teil des EU-Binnenmarktes. Sie ermöglicht den freien Verkehr von Kapital innerhalb der EU und mit Drittstaaten. Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert sie.
Unter Kapitalverkehrsfreiheit versteht man den Transfer von Kapital und Investitionen. Sie soll sicherstellen, dass Kapital frei fließen kann. Es dürfen keine ungerechtfertigten Beschränkungen geben.
Die Kapitalverkehrsfreiheit ist ein wesentliches Element für die Schaffung eines integrierten Finanzmarktes innerhalb der EU.
Europäische Kommission
Bisherige Rechtslage für Drittstaaten-Stiftungen
Vor der Entscheidung des BFH war die Rechtslage für Stiftungen in Drittstaaten unklar. Es gab Unsicherheiten, ob die Kapitalverkehrsfreiheit auf sie anwendbar ist.
Die Praxis führte zu unterschiedlichen Behandlungen in verschiedenen Mitgliedstaaten. Das führte zu Rechtsunsicherheit und konnte zu Doppelbesteuerungen führen.
Merkmal | Bisherige Rechtslage | Neue Rechtslage nach BFH |
Anwendung der Kapitalverkehrsfreiheit | Unklar, uneinheitliche Anwendung | Klarstellung durch BFH: Anwendung auf Drittstaaten-Stiftungen |
Rechtsunsicherheit | Hoch | Geringere Rechtsunsicherheit durch BFH-Entscheidung |
Der konkrete Fall vor dem BFH
Der BFH entschied über einen Fall mit einer Stiftung in einem Drittstaat. Der Fall fragte nach, ob die Kapitalverkehrsfreiheit auf diese Stiftung anwendbar ist.
Der BFH entschied, dass die Kapitalverkehrsfreiheit auch für Stiftungen in Drittstaaten gilt. Er gab Einblick in die Argumentation des Gerichts und die Kriterien für die Anwendung.
Fazit: Die Entscheidung des BFH bringt Klarheit für Stiftungen in Drittstaaten. Sie hat wichtige Auswirkungen auf die internationale Philanthropie und die steuerliche Behandlung von Stiftungen.
Praktische Auswirkungen der BFH-Entscheidung
Die Kapitalverkehrsfreiheit, wie vom BFH bestätigt, beeinflusst Stiftungen in Drittstaaten stark. Diese Entscheidung hat rechtliche und praktische Auswirkungen auf die Stiftungslandschaft.
Die BFH-Entscheidung bringt neue Chancen und Herausforderungen für gemeinnützige Stiftungen. Besonders Stiftungen in Drittstaaten müssen sich an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen.
Neue Chancen für gemeinnützige Stiftungen
Gemeinnützige Stiftungen profitieren von der BFH-Entscheidung. Sie können nun einfacher grenzüberschreitend agieren.
Erhöhte Flexibilität bei der Verwaltung von Vermögenswerten
Bessere Möglichkeiten für internationale Förderprogramme
Verbesserte Rechtssicherheit für Stiftungen in Drittstaaten
Steuerliche Konsequenzen und Abzugsfähigkeit
Die BFH-Entscheidung wirkt sich auch auf die steuerliche Behandlung von Stiftungen aus. Die Kapitalverkehrsfreiheit könnte zu einer Vereinheitlichung der steuerlichen Regelungen führen.
Die Abzugsfähigkeit von Spenden an Stiftungen in Drittstaaten könnte verbessert werden. Das könnte die Spendenbereitschaft steigern. Es ist wichtig, dass die steuerlichen Behörden klare Richtlinien bereitstellen, um Unsicherheiten zu vermeiden.
Die Entscheidung des BFH ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer fairen und einheitlichen Behandlung von Stiftungen.
– Rechtsanwalt Dr. Müller
Bedeutung für internationale Philanthropie
Die BFH-Entscheidung ist auch für die internationale Philanthropie wichtig. Durch die Stärkung der Kapitalverkehrsfreiheit können Stiftungen ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten ausweiten.
Dies könnte zu mehr internationaler Zusammenarbeit führen. Die philanthropische Landschaft könnte dadurch vielfältiger und dynamischer werden.
Fazit
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist ein großer Schritt für die internationale Philanthropie. Sie betrifft die Steuerregeln für Stiftungen. Die Kapitalverkehrsfreiheit wird jetzt auch auf Stiftungen in anderen Ländern angewendet.
Dies macht die Rechtslage für Stiftungen klarer und sicherer. Stiftungen können jetzt ihre Ziele besser erreichen. Sie werden nicht mehr so stark von Steuergesetzen eingeschränkt.
So kann die Philanthropie wachsen. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist ein großer Erfolg. Sie hilft Stiftungen und ihren Spendern, mehr zu tun.
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