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2025-45: BFH-Urteil: Progressionsvorbehalt bei ausländischen Einkünften

  • Autorenbild: Alexander Graf
    Alexander Graf
  • 29. Okt. 2025
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Feb.

BFH-Urteil: Progressionsvorbehalt bei ausländischen Einkünften

Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Mai 2025 – I R 5/22 – hat große Auswirkungen. Es betrifft die Besteuerung von ausländischen Einkünften in Deutschland.


Der Progressionsvorbehalt ist notwendig im deutschen Steuerrecht. Er beeinflusst, wie die Steuern nach dem Einkommen erhoben werden.


Das Urteil wirft Fragen auf. Wie sollen ausländische Einkünfte behandelt werden, die in Deutschland nicht besteuert werden?


Wichtige Erkenntnisse


  • Das Urteil des Bundesfinanzhofs beeinflusst die Steuerprogression.

  • Ausländische Einkünfte werden unter bestimmten Bedingungen besteuert.

  • Steuerpflichtige müssen ihre Auslandseinkünfte genau prüfen.

  • Die Auswirkungen auf die Steuerlast können erheblich sein.

  • Eine genaue Analyse der steuerlichen Pflichten ist erforderlich.


Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. Mai 2025 – I R 5/22: Kernpunkte der Entscheidung

Am 21. Mai 2025 gab der Bundesfinanzhof ein wichtiges Urteil Es geht um den Progressionsvorbehalt bei Einkünften aus dem Ausland. Dieses Urteil ist für alle, die Einkünfte aus dem Ausland haben, notwendig.


Wesentliche Inhalte und Begründung des Urteils

Das Urteil vom 21. Mai 2025 – I R 5/22 behandelt den Progressionsvorbehalt bei ausländischen Einkünften. Der Progressionsvorbehalt hilft, die Steuer für inländische Einkünfte zu berechnen. Dabei werden auch ausländische Einkünfte berücksichtigt.


Die wichtigsten Punkte des Urteils sind:


  • Der Progressionsvorbehalt gilt auch für bestimmte Arten ausländischer Einkünfte.

  • Es wird erklärt, warum manche Einkünfte unter den Vorbehalt fallen.

  • Es wird klar, wo der Vorbehalt endet und andere Steuergesetze beginnen.


Sachverhalt und Streitgegenstand des Falls

Ein Steuerpflichtiger mit in- und ausländischen Einkünften war der Hauptsache. Der Streit ging darum, ob ausländische Einkünfte unter den Progressionsvorbehalt fallen. Das würde die Steuerlast für die inländischen Einkünfte beeinflussen.

Sachverhalt

Streitgegenstand

Urteilsinhalt

Steuerpflichtiger mit in- und ausländischen Einkünften

Anwendung des Progressionsvorbehalts auf ausländische Einkünfte

Klarstellung der Anwendung des Progressionsvorbehalts

Einkünfte aus verschiedenen Quellen

Steuerliche Behandlung ausländischer Einkünfte

Detaillierte Begründung für die Anwendung auf bestimmte Einkunftsarten

Rechtliche Argumentation des BFH

Der Bundesfinanzhof hat sein Urteil gut begründet. Er hat die steuerrechtlichen Vorschriften genau analysiert.


Die Argumentation enthielt:


  • Die Auslegung des Progressionsvorbehalts basierend auf der Rechtsprechung.

  • Die Abwägung zwischen den Interessen des Steuerpflichtigen und den fiskalischen Interessen.


Hintergrund: Progressionsvorbehalt im deutschen Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht nutzt den Progressionsvorbehalt, um Steuern gerecht zu verteilen. Er verhindert, dass steuerfreie Einkünfte zu niedrigeren Steuern für andere Einkünfte führen.


Definition und Funktionsweise

Der Progressionsvorbehalt berücksichtigt steuerfreie Einkünfte bei der Steuerberechnung. So werden auch freie Einkünfte in die Steuerberechnung einbezogen.


Zuerst berechnet man das Gesamteinkommen, einschließlich der steuerfreien. Dann berechnet man den Steuersatz für das Gesamteinkommen. Dieser Steuersatz wird dann auf das steuerpflichtige Einkommen angewendet, um die Steuer zu ermitteln.


Bisherige Rechtslage bei ausländischen Einkünften

Früher wurden ausländische Einkünfte manchmal vom Progressionsvorbehalt erfasst. Dies galt besonders für Einkünfte, die in Deutschland steuerfrei waren. Doch die genaue Anwendung war oft umstritten.

„Der Progressionsvorbehalt ist ein notwendiger Mechanismus, um die Steuergerechtigkeit zu gewährleisten.“ -

Dr. Hans-Jürgen Kremer, Steuerrechtsexperte

Betroffene Einkunftsarten und Doppelbesteuerungsabkommen


Viele Einkünfte fallen unter den Progressionsvorbehalt, wie:


  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

  • Einkünfte aus Unternehmertätigkeit

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen


Doppelbesteuerungsabkommen sind wichtig für den Progressionsvorbehalt bei ausländischen Einkünften. Sie verhindern, dass Einkünfte in zwei Ländern besteuert werden.

Einkunftsart

Anwendung des Progressionsvorbehalts

Besteuerung in Deutschland

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Ja

Steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt

Einkünfte aus Unternehmertätigkeit

Ja, unter bestimmten Bedingungen

Steuerpflichtig, Progressionsvorbehalt möglich

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Nein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind

Steuerfrei oder mit Abgeltungsteuer

Auswirkungen des Urteils für Steuerpflichtige mit Auslandseinkünften

Steuerpflichtige mit Einkünften aus dem Ausland müssen sich neu orientieren. Am 21. Mai 2025 hat der BFH ein wichtiges Urteil gefällt. Dies betrifft Arbeitnehmer, Unternehmer und Kapitalanleger.


Praktische Konsequenzen für Arbeitnehmer mit ausländischem Einkommen

Arbeitnehmer mit Einkünften aus dem Ausland müssen ihre Steuer neu berechnen lassen. Der Progressionsvorbehalt wird strenger angewandt. Das kann zu höheren Steuern führen.


Es ist wichtig, Steuererklärungen genau zu prüfen. Manchmal lohnt sich professionelle Beratung.

Einige Steuerexperten sehen auch Chancen. "Das Urteil des BFH ist ein Weckruf für alle Arbeitnehmer mit Auslandseinkünften, ihre steuerlichen Angelegenheiten auf den Prüfstand zu stellen“," sagt ein Experte.


Bedeutung für Unternehmer und Kapitalanleger

Unternehmer und Kapitalanleger mit Einkünften aus dem Ausland müssen sich auch ändern. Die neue Rechtsprechung kann Auswirkungen auf die Unternehmensstruktur und Investitionsentscheidungen haben. Eine genaue Analyse der steuerlichen Implikationen ist ratsam.

Manche Unternehmen könnten ihre Investitionen im Ausland neu bewerten. "Das BFH-Urteil zwingt Unternehmen, ihre internationale Steuerstrategie zu überdenken“," sagt ein Finanzexperte.


Stellungnahmen von Steuerexperten und Finanzministerium

Steuerexperten und das Finanzministerium haben reagiert. Einige Experten begrüßen die Klarstellungen des BFH. Andere sehen Herausforderungen für Steuerpflichtige.

"Wir erwarten, dass das Finanzministerium weitere Richtlinien herausgibt, um die Anwendung des Urteils zu erleichtern."

Das Finanzministerium beobachtet die Auswirkungen genau. Es plant, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die steuerliche Behandlung von Auslandseinkünften zu regeln.


Fazit

Das BFH-Urteil vom 21. Mai 2025 – I R 5/22 hat wichtige Klarstellungen zum Progressionsvorbehalt bei ausländischen Einkünften gebracht. Es hat weitreichende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Auslandseinkünften in Deutschland.


Für Steuerpflichtige mit ausländischen Einkünften ist dieses Urteil notwendig. Es hilft ihnen, ihre steuerlichen Pflichten und Möglichkeiten besser zu verstehen. Der Progressionsvorbehalt bleibt ein wichtiger Aspekt im deutschen Steuerrecht.


In Zukunft wird es spannend sein zu sehen, wie das Steuerrecht in Deutschland weiterentwickelt wird. Besonders interessant ist die Anwendung des Progressionsvorbehalts auf ausländische Einkünfte. Steuerexperten und das Finanzministerium spielen dabei eine wichtige Rolle.


Insgesamt zeigt das BFH-Urteil die Komplexität des Steuerrechts. Es unterstreicht die Notwendigkeit, sich ständig mit den neuesten Entwicklungen auseinanderzusetzen. So können Steuerpflichtige ihre steuerlichen Pflichten optimal erfüllen.


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