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2025–36: Steuerfrei: Zuschüsse für ÖPNV & Deutschlandticket

  • Autorenbild: Alexander Graf
    Alexander Graf
  • 29. Okt. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 11. Feb.

Steuerfrei: Zuschüsse für ÖPNV & Deutschlandticket

Das Deutschlandticket und andere Zuschüsse für den ÖPNV können steuerfrei sein. Diese Regelung hilft Pendlern finanziell. Es macht den ÖPNV attraktiver.


Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern eine Freude machen. Sie übernehmen Kosten für den ÖPNV. So profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von steuerfreien Zuschüssen.


Wichtige Erkenntnisse


  • Zuschüsse für den ÖPNV können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben.

  • Das Deutschlandticket ist ein wichtiger Bestandteil der steuerfreien Zuschüsse.

  • Arbeitgeber profitieren von steuerfreien Zuschüssen.

  • Die Regelung entlastet Pendler finanziell.

  • Die Attraktivität des ÖPNV wird durch steuerfreie Zuschüsse gesteigert.


Im Schreiben vom 7.11.2023 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) neue Regelungen veröffentlicht

Am 7. November 2023 gab das BMF ein wichtiges Schreiben heraus. Es geht um die Steuerregeln für Zuschüsse zum öffentlichen Nahverkehr und das Deutschlandticket. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist das sehr wichtig, weil es die Steuerregeln klar macht.


Rechtlicher Rahmen und Geltungsbereich der Steuerbefreiung

Das Schreiben erklärt, wann Zuschüsse steuerfrei sind. Steuerfrei sind Zuschüsse, die Arbeitgeber für den ÖPNV zahlen. Das gilt auch für das Deutschlandticket, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.


Es gibt Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Zuschüsse nur für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit oder für dienstliche Fahrten genutzt werden. Die genauen Bedingungen sind im Schreiben genau beschrieben.


Zeitliche Anwendung und Übergangsregelungen

Das Schreiben regelt auch, wann die neuen Regeln gelten. Die neuen Regeln gelten ab dem Veröffentlichungsdatum. Es gibt auch Übergangsregeln für bestehende Verträge.


Arbeitgeber sollten sich über die Übergangsregelungen informieren. Es ist ratsam, die genauen Bestimmungen des BMF-Schreibens zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.


Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zum ÖPNV: Voraussetzungen und Grenzen

Die neuen Regeln für steuerfreie ÖPNV-Zuschüsse bringen große Vorteile. Sie fördern den öffentlichen Nahverkehr. Das ist gut für die Umwelt und spart Kosten.


Maximale Höhe der steuerfreien Zuschüsse

Ein wichtiger Punkt ist die maximale Höhe der Zuschüsse. Arbeitgeber können bis zu einem bestimmten Betrag zahlen, ohne dass es Steuern kostet. Dieser Betrag basiert auf den tatsächlichen Kosten für den ÖPNV.


Beispiel: Ein Arbeitnehmer zahlt monatlich 100 Euro für den ÖPNV. Der Arbeitgeber kann bis zu diesem Betrag zahlen, wenn er die Belege sieht.


Notwendige Dokumentation für Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen bestimmte Dokumente haben, um die Zuschüsse richtig zu verrechnen. Dazu zählen:


  • Belege über die Kosten des ÖPNV

  • Angaben zum Zuschussgeber und -nehmer

  • Details zur Höhe und zum Zeitraum des Zuschusses


Diese Dokumentation zeigt, dass die steuerfreien Regelungen eingehalten werden.

Auswirkungen auf die Lohnabrechnung

Die neuen Regeln ändern auch die Lohnabrechnung. Arbeitgeber müssen die Zuschüsse richtig buchen. Sie müssen sicherstellen, dass sie von anderen Einkommen getrennt werden.

"Die korrekte Handhabung der steuerfreien Zuschüsse ist entscheidend, um die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer voll auszuschöpfen."

Besonderheiten beim Deutschlandticket: Was das BMF-Schreiben klarstellt

Das BMF-Schreiben bringt Klarheit in die steuerliche Behandlung des Deutschlandtickets. Es erklärt, wie das 49-Euro-Ticket steuerlich behandelt wird. Es zeigt auch, welche Kombinationen mit anderen steuerfreien Leistungen möglich sind.


Steuerliche Behandlung des 49-Euro-Tickets

Das 49-Euro-Ticket, auch Deutschlandticket genannt, ist eine monatlich kündbare Fahrkarte. Es gilt für den öffentlichen Nahverkehr in Deutschland. Das BMF-Schreiben sagt, dass das Ticket als steuerfreie Sachleistung gilt, wenn es vom Arbeitgeber bezahlt wird.


Die steuerliche Behandlung des Tickets ist wie bei anderen ÖPNV-Zuschüssen. Wenn der Arbeitgeber das Ticket übernimmt, gilt es als steuerfreie Einnahme für den Arbeitnehmer. Das gilt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.


Kombination mit anderen steuerfreien Leistungen

Das BMF-Schreiben beantwortet auch, ob das Ticket mit anderen steuerfreien Leistungen kombiniert werden kann. Eine Kombination ist möglich, solange die Gesamtsumme nicht zu hoch ist.

Arbeitgeber können das Ticket neben anderen Zuschüssen geben, ohne dass es steuerlich belastet. Es ist wichtig, die entsprechenden Nachweise zu führen, um die steuerfreie Behandlung sicherzustellen.


Praxisbeispiele zur korrekten Handhabung

Im BMF-Schreiben werden Beispiele für die korrekte Handhabung des Tickets gegeben. Ein Beispiel ist ein Arbeitnehmer, der Jobticket und Deutschlandticket nutzt. Der Arbeitgeber kann beide Leistungen steuerfrei geben, wenn die Kosten nicht zu hoch sind.


Ein weiteres Beispiel zeigt, wie Arbeitgeber die Kosten für das Ticket übernehmen können. Das führt nicht zu einer Steuerbelastung für den Arbeitnehmer. Es wird auch auf die Dokumentation und korrekte Abrechnung hingewiesen.


Fazit: Vorteile der Steuerbefreiung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die neuen Steuerregeln für Zuschüsse zum ÖPNV und das Deutschlandticket helfen beiden Seiten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen dadurch Geld. Beide können von diesen neuen Regeln profitieren.


Die Steuerbefreiung macht den ÖPNV attraktiver. So wird die Mobilität der Mitarbeiter besser. Arbeitgeber werden dadurch beliebter und die Zufriedenheit steigt.


Die Steuerbefreiung ist gut für alle. Unternehmen können ihre Leistungen verbessern und gleichzeitig weniger Steuern zahlen.


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