top of page

2026-10: Rückwirkender Vorsteuerabzug: EuGH lässt Abzug bei Rechnungserhalt bis zur Abgabe der Steuererklärung

  • Autorenbild: Alexander Graf
    Alexander Graf
  • 1. März
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 6 Tagen

Rückwirkender Vorsteuerabzug: EuGH lässt Abzug bei Rechnungserhalt bis zur Abgabe der Steuererklärung

Jetzt kann man auch dann einen rückwirkenden Vorsteuerabzug durchführen, wenn die Rechnung erst nach der Leistung kommt. Wichtig ist, dass man die Rechnung vor der Umsatzsteuererklärung erhält. Diese Entscheidung bringt mehr Flexibilität in die Finanzverwaltung.


Unternehmen sparen wertvolle Zeit bei der Kostenverfolgung. Das Gericht bestätigt dies offiziell in der Rechtssache T-689/24 vom 11. Februar 2026. So schafft es eine klare und faire Linie für alle.


Wichtige Erkenntnisse


  • Der Abzug der Vorsteuer bleibt bis zur Abgabe der Steuererklärung möglich.

  • Ein nachträglicher Erhalt von Rechnungen führt nicht mehr zu finanziellen Nachteilen.

  • Unternehmen profitieren von einer verbesserten Liquidität durch zeitnahe Erstattungen.

  • Die neue Regelung reduziert den bürokratischen Druck auf die Buchhaltung.

  • Klare Fristen schaffen hohe Rechtssicherheit für steuerliche Angelegenheiten.

  • Das Urteil bietet mehr Spielraum bei verzögerten Postwegen oder Dienstleistern.


Wichtige Entscheidung für Unternehmen: Was das EuG-Urteil verändert

Das EuG hat eine wichtige Entscheidung getroffen. Es ermöglicht nun den Vorsteuerabzug bei Rechnungserhalt bis zur Erklärungsabgabe. Dies bringt große Änderungen für Unternehmen, besonders für die, die Rechnungen oft verspätet bekommen.


Der Kern der Entscheidung

Der Kern der Entscheidung ist, dass Unternehmen den Vorsteuerabzug machen können. Sie müssen die Rechnung nur bis zur Umsatzsteuererklärung haben. Das ist eine große Erleichterung, weil Unternehmen jetzt auch verspätete Rechnungen nutzen können.


Wer profitiert von der neuen Regelung?

Die Regelung hilft vor allem Unternehmen, die Rechnungen verspätet bekommen. Das betrifft besonders Firmen mit komplexen Lieferketten oder ausländischen Lieferanten. Bei ihnen dauert es oft länger, Rechnungen zu bekommen.


Zeitliche Grenzen für den Vorsteuerabzug

Es ist wichtig, die Zeitgrenzen für den Vorsteuerabzug zu kennen. Unternehmen müssen die Rechnungen bis zur Umsatzsteuererklärung haben. Die genauen Bedingungen sollten genau geprüft werden, um die Vorteile zu nutzen.


EuGH-Urteil 11. Februar 2026 (Rechtssache T‑689/24): Die Details zur Entscheidung

Am 11. Februar 2026 gab der EuGH ein Urteil in der Rechtssache T-689/24. Es klärt, ob man den Vorsteuerabzug auch nachträglich geltend machen kann. Dieses Urteil kam aus einem langen Rechtsstreit.


Ausgangslage und strittiger Sachverhalt

Der Streit ging um den Vorsteuerabzug und den richtigen Zeitpunkt dafür. Es ging darum, ob man den Abzug auch machen kann, wenn die Rechnung erst später kommt.


Der EuGH musste entscheiden, ob die alte Praxis noch zählt.


Begründung des Gerichts

Das Gericht entschied, dass der Vorsteuerabzug bis zur Umsatzsteuererklärung erlaubt ist. Das ist gut für Unternehmen, weil es ihnen mehr Freiheit gibt.


Die Entscheidung zeigt, wie wichtig es ist, Rechnungen schnell zu machen.


Abgrenzung zur bisherigen Rechtsprechung

Dieses Urteil ist anders als frühere Entscheidungen. Es ist klarer und hilft Unternehmen mehr. Sie können jetzt besser planen und ihre Steuern ordentlich machen.


  • Klarheit bei der Anwendung des Vorsteuerabzugs

  • Flexibilität bei der Rechnungsstellung und -bearbeitung

  • Stärkung der Rechtssicherheit für Unternehmen


Fazit

Das EuG-Urteil vom 11. Februar 2026 bringt Unternehmen eine wichtige Klarheit. Es gibt ihnen mehr Flexibilität beim Vorsteuerabzug. So können sie ihre Umsatzsteuerangelegenheiten besser planen.


Unternehmen sollten diese Chance nutzen. Sie können so ihre steuerlichen Pflichten besser erfüllen. Eine fachkundige Beratung hilft dabei, die Vorteile voll auszuschöpfen.

Die Entscheidung des EuG ist ein großer Schritt. Sie hilft deutschen Unternehmen, ihre Steuern besser zu managen. So können sie sich gut an die neue Rechtslage anpassen.


📩 Sie möchten mehr aktuelle Informationen zu steuerlichen Themen und praxisnahen Beispielen?


In unserem Mandantenportal finden Sie zu vielen Beiträgen vertiefende Informationen, ausführlichere Blogartikel sowie PDF-Präsentationen, die die steuerlichen Inhalte übersichtlich und visuell aufbereitet darstellen.


Melden Sie sich gern per E-Mail unter


für den Zugang zu unserem Mandantenportal an.


Ihr Team von Bloomfeld

Kommentare


Bild-stehender-Mann-webp_11zon.webp

Bloomfeld Steuerberatungs GmbH

bottom of page