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2025-56: E-Rechnung ab 2025: BMF konkretisiert Anforderungen im zweiten Anwendungsschreiben

  • Autorenbild: Alexander Graf
    Alexander Graf
  • 1. Nov. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Feb.

E-Rechnung ab 2025: BMF konkretisiert Anforderungen im zweiten Anwendungsschreiben

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) will den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) an die neue E-Rechnung anpassen. Dies soll die Digitalisierung der Steuerverwaltung vorantreiben.


Der Entwurf des BMF-Schreibens vorsieht verschiedene Änderungen. Diese sollen die Harmonisierung mit EU-Vorgaben sicherstellen. Außerdem soll die Umsetzung der E-Rechnung in Deutschland erleichtert werden.


Diese Anpassung ist ein wichtiger Schritt. Sie modernisiert und effizienter gestaltet die Umsatzsteuer-Prozesse.


Wichtige Erkenntnisse


  • Anpassung des UStAE an die neue E-Rechnung

  • Geplante Änderungen zur Harmonisierung mit EU-Vorgaben

  • Modernisierung der Umsatzsteuer-Prozesse

  • Erleichterung der Umsetzung der E-Rechnung in Deutschland

  • Digitalisierung der Steuerverwaltung


Aktueller Stand zum Entwurf des BMF-Schreibens

Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einem neuen BMF-Schreiben. Es soll den UStAE an die E-Rechnung anpassen. Dies ist ein Schritt zur Modernisierung der Steuerverwaltung in Deutschland.


Hintergrund und Zeitplan der geplanten Änderungen

Die E-Rechnung ist ein wichtiger Teil der Digitalisierung der Steuerverwaltung. Die Änderungen im UStAE sollen fristgerecht umgesetzt werden. So wird die E-Rechnung reibungslos in die Steuerlandschaft integriert.


Zielsetzung des Bundesfinanzministeriums

Das Bundesfinanzministerium hat mit dem BMF-Schreiben mehrere Ziele. Es will die Digitalisierung der Steuerverwaltung vorantreiben. Außerdem soll die Harmonisierung mit EU-Vorgaben erreicht werden.


Digitalisierung der Steuerverwaltung

Die Digitalisierung macht die Verarbeitung von Steuerdaten schneller und effizienter. Das entlastet Finanzbehörden und Steuerpflichtige.


Harmonisierung mit EU-Vorgaben

Die Harmonisierung mit EU-Vorgaben erleichtert grenzüberschreitende Transaktionen. Sie vermeidet auch Doppelbesteuerungen. So wird die deutsche Steuerverwaltung besser in den europäischen Steuerraum eingebunden.


Entwurf eines weiteren BMF-Schreibens zur Anpassung des UStAE an die neue E-Rechnung

Ein neuer Entwurf des BMF-Schreibens will den UStAE anpassen. Dies ist nötig, um die Umsatzsteuerregeln für die E-Rechnung zu ändern. So bekommen Unternehmen die nötigen Infos für den Vorsteuerabzug.


Konkrete Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass

Der Entwurf bringt Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Diese Änderungen erfüllen die Anforderungen der E-Rechnung. Neue Definitionen und Anpassungen bei den Aufbewahrungspflichten sind dabei.


Neue Definitionen zur elektronischen Rechnung

Ein wichtiger Punkt ist die neue Definition der elektronischen Rechnung. Die Definition soll alle wichtigen Aspekte der E-Rechnung abdecken. "Die elektronische Rechnung muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um als solche anerkannt zu werden," erklärt das BMF.


Anpassungen bei Aufbewahrungspflichten

Die Aufbewahrungspflichten für elektronische Rechnungen werden auch angepasst. Unternehmen müssen die Rechnungen ordnungsgemäß aufbewahren und zugänglich machen.


Auswirkungen auf die Vorsteuerabzugsberechtigung

Die Änderungen beeinflussen auch die Vorsteuerabzugsberechtigung. Unternehmen müssen die nötigen Nachweise für den Vorsteuerabzug vorlegen können. Die neuen Regeln sollen es Unternehmen erleichtern, ihre Vorsteuerabzugsberechtigung nachzuweisen.


Es ist wichtig, dass Unternehmen sich früh mit den Änderungen auseinandersetzen. So können sie ihre Prozesse anpassen.


Fazit

Das BMF-Schreiben zur Anpassung des UStAE ist eine große Neuerung. Es soll die E-Rechnung einfacher machen. So können Unternehmen leichter die neuen Regeln befolgen.


Die Änderungen im UStAE vereinfachen die Umsatzsteuer. Unternehmen müssen sich aber an die neuen Regeln halten. Sie müssen ihre Abläufe anpassen.


Das BMF-Schreiben zeigt, dass das Bundesfinanzministerium die Unternehmen unterstützt. Es will die Bedingungen für sie verbessern. Die Änderungen sind gut für die Umsatzsteuerpraxis und erhöhen die Sicherheit der Unternehmen.


Die Anpassung des UStAE ist ein großer Fortschritt. Es wird die Umsatzsteuer moderner und effizienter machen. Unternehmen sollten sich auf die neuen Regeln vorbereiten und die Änderungen genau prüfen.


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