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2025-20: BAG: Keine Rückzahlungspflicht bei Nichtablegen der Prüfung

  • Autorenbild: Alexander Graf
    Alexander Graf
  • 29. Okt. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 13 Stunden

BAG: Keine Rückzahlungspflicht bei Nichtablegen der Prüfung

Viele Angestellte in Deutschland nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil. Oft zahlt der Arbeitgeber die Kosten. Er setzt dabei bestimmte Bedingungen, um sein Risiko zu mindern.


Ein BAG-Urteil hatnotwendig jetzt eine wichtige Änderung im Arbeitsrecht gebracht. Es geht darum, ob Firmen das Geld zurückfordern dürfen, wenn ein Mitarbeiter nicht abschließt.


Die obersten Richter haben die Rechte der Beschäftigten gestärkt. Sie sagen, dass eine Rückzahlung nicht willkürlich sein darf. Transparente Regelungen sind für beide Seiten jetzt sehr wichtig.

Wichtige Erkenntnisse

  • Das Urteil verhindert pauschale Rückforderungen bei Nichtantritt von Prüfungen.

  • Vertragsklauseln müssen für Arbeitnehmer klar und verständlich formuliert sein.

  • Das bloße Nichtablegen einer Prüfung begründet keine sofortige Zahlungspflicht.

  • Unternehmen sollten ihre bestehenden Weiterbildungsverträge dringend rechtlich prüfen.

  • Der Schutz der Arbeitnehmer im modernen Arbeitsrecht wird weiter gestärkt.

  • Die individuelle Situation der Fortbildung bleibt bei Streitfällen entscheidend.


Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Am 21. Februar 2023 gab das BAG eine wichtige Entscheidung bekannt. Es ging um die Rückzahlung von Weiterbildungskosten. Ein Arbeitnehmer hatte eine Weiterbildung gemacht, aber die Prüfung nicht bestanden.


Sachverhalt und Ausgangslage

Ein komplexer Fall stand im Mittelpunkt der Entscheidung. Es ging um die Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag.


Die beteiligten Parteien

Ein Arbeitnehmer hatte an einer Weiterbildungteilgenommen. Der Arbeitgeber wollte die Kosten zurückfordern, weil der Arbeitnehmer die Prüfung nicht bestand.


Streitgegenstand der Klage

Der Streit drehte sich um die Rückzahlung der Weiterbildungskosten. Der Arbeitnehmer meinte, die Klausel im Vertrag sei zu unklar.


Das Urteil des BAG vom 21. Februar 2023

Das BAG entschied, dass der Arbeitnehmer die Kosten nicht zurückzahlen muss. Die Klausel im Vertrag muss klar sein.


Rechtliche Würdigung und Argumente

Das BAG hat die Rechtslage genau geprüft. Es kam zu dem Schluss, dass eine Rückzahlung nur bei klarer Klausel zulässig ist.


Abgrenzung zwischen Nichtbestehen und Nichtablegen

Es war wichtig zu klären, ob Nichtablegen gleichbedeutend mit Nichtbestehen ist. Das BAG hat eine differenzierte Betrachtung empfohlen.


Grenzen von Rückzahlungsvereinbarungen

Das BAG hat die Grenzen von Rückzahlungsvereinbarungen hervorgehoben. Sie müssen fair sein und den Arbeitnehmer nicht zu sehr belasten.


Praktische Bedeutung für Arbeitsverhältnisse und Weiterbildungen

Das BAG-Urteil zur Rückzahlungsklausel bei nicht bestandener Prüfung bringt Veränderungen. Es betrifft die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Weiterbildungen. Dies wirkt sich auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus.


Konsequenzen für bestehende Rückzahlungsklauseln

Arbeitgeber müssen ihre Verträge im Lichte des Urteils vom 21. Februar 2023 überprüfen. Es ist wichtig, dass Verträge mit dem Urteil des BAG übereinstimmen.


Überprüfung von Arbeitsverträgen

Bei der Überprüfung sollten Arbeitgeber auf wichtige Punkte achten:


  • Die Formulierung der Rückzahlungsklauseln

  • Die Bedingungen für die Rückzahlung

  • Die Höhe der Rückzahlungsbeträge


Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten ihre Klauseln anpassen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Durch Anpassungen können Rechtsunsicherheiten verringert werden.

Handlungsempfehlung

Beschreibung

Überprüfung der Verträge

Prüfung, ob die Klauseln den Anforderungen des BAG-Urteils entsprechen

Anpassung der Klauseln

Anpassung der Klauseln, um sie an das BAG-Urteil anzupassen

Kommunikation mit Arbeitnehmern

Informierung der Arbeitnehmer über Änderungen in den Klauseln

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern bei Weiterbildungen

Arbeitnehmer sollten über ihre Rechte und Pflichten bei Weiterbildungen informiert sein. Das BAG-Urteil klärt einige Punkte, aber es gibt noch Fragen.


Die Entscheidung des BAG zeigt, wie wichtig faire Klauseln sind. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten gemeinsam nach Lösungen suchen.


Fazit

Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, wann Ausbildungskosten zurückgezahlt werden müssen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich dieser Entscheidung bewusst sein. Sie sollten ihre Arbeitsverträge entsprechend anpassen.


Eine Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Entscheidung der BAG gibt Orientierung. Sie hilft, Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.


Arbeitgeber müssen ihre Verträge überprüfen und anpassen. So stellen sie sicher, dass die Rückzahlungsklauseln rechtswirksam sind. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte und Pflichten bei Weiterbildungen kennen.


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