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2025-10: Steuerfrei mit Balkonkraftwerk? Das gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp

  • Autorenbild: Alexander Graf
    Alexander Graf
  • 29. Okt. 2025
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 15 Stunden

Steuerfrei mit Balkonkraftwerk? Das gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp

Viele Haushalte in Deutschland nutzen die Sonne direkt am Balkon. Ein Balkonkraftwerk senkt die Stromkosten. Seit 2023 sind die Regeln für den Einstieg viel einfacher.


Die Regierung hat die Regeln für kleine PV-Anlagen stark vereinfacht. Solarstrom zu erzeugen, ist jetzt einfacher. Der Wegfall der Einkommensteuer macht es finanziell attraktiver.


Beim Kauf entfällt oft die Umsatzsteuer. Das senkt die Kosten sofort. Diese Regel gilt für Systeme bis 30 kWp auf Wohngebäuden. So bleibt mehr Geld in der Tasche und das Klima wird geschützt.


Die Änderungen erleichtern den Alltag. Doch viele fragen sich, was bei der Anmeldung wichtig ist. Dieser Überblick hilft, die Sonnenenergie ohne Sorgen zu nutzen.


Wichtige Erkenntnisse


  • Steuerbefreiung gilt für Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp.

  • Der Nullsteuersatz reduziert die Anschaffungskosten für die Hardware.

  • Private Betreiber zahlen keine Steuer mehr auf erzielte Erträge.

  • Die bürokratischen Hürden beim Finanzamt sind deutlich gesunken.

  • Kleine Steckersolargeräte profitieren ebenfalls von den neuen Regeln.

  • Die Regelungen gelten rückwirkend für viele bestehende Systeme seit 2023.


Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen: Die neuen Regelungen seit 2023

Das Jahressteuergesetz 2022 hat große Änderungen für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp eingeführt. Diese Änderungen helfen, die Energiepolitik nachhaltiger zu gestalten. Sie fördern auch die Verbreitung von erneuerbaren Energien.


Gesetzliche Grundlage der Steuerbefreiung

Das Jahressteuergesetz 2022 ist die Basis für die Steuerbefreiung von Photovoltaikanlagen. Es bringt einen großen Wandel in der Besteuerung von erneuerbaren Energien. Besonders kleine und mittelgroße Anlagen profitieren davon.


Jahressteuergesetz 2022 als Wendepunkt

Das Gesetz hat die Steuerregeln für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp neu geordnet. Die Steuerbefreiung macht den Betrieb von kleinen Solaranlagen attraktiver.

"Die Neuregelung ist ein wichtiger Schritt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und die Energiewende in Deutschland voranzutreiben."

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Geltungsbereich bis 30 kWp Leistung

Die Steuerbefreiung gilt für Anlagen bis zu 30 kWp. Das betrifft Balkonkraftwerke und Aufdachanlagen in vielen Haushalten und Gewerben.

Anlagentyp

Leistungsgrenze

Steuerliche Behandlung

Balkonkraftwerke

Bis 30 kWp

Steuerbefreit

Aufdachanlagen

Bis 30 kWp

Steuerbefreit

Welche Anlagen profitieren von der Regelung?

Die Regelung hilft verschiedenen Arten von Photovoltaikanlagen. Sowohl private als auch gewerbliche Betreiber können von der Steuerbefreiung profitieren.


Balkonkraftwerke und Aufdachanlagen

Balkonkraftwerke und Aufdachanlagen sind die häufigsten Anlagen, die von der Steuerbefreiung profitieren. Sie sind einfach zu installieren und erzeugen effizient erneuerbare Energie.


Mehrere Anlagen pro Steuerpflichtigen

Die Steuerbefreiung gilt auch für Steuerpflichtige mit mehreren Anlagen. Solange jede Anlage unter 30 kWp bleibt, sind sie steuerfrei.


Fazit: Die neuen Regelungen seit 2023 erleichtern den Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen. Die Steuerbefreiung macht sie attraktiver. Das fördert den Ausbau erneuerbarer Energien.


Einkommensteuer bei PV-Anlagen: Befreiung für Betreiber kleiner Solaranlagen

Betreiber kleiner Solaranlagen genießen eine neue Einkommensteuerregelung. Diese Regelung sorgt für eine automatische Befreiung. Sie hilft, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und die Arbeit für kleine Anlagenbetreiber zu erleichtern.


Automatische Steuerbefreiung ohne Antrag

Ein wichtiger Punkt ist, dass die Steuerbefreiung automatisch erfolgt. Betreiber müssen keinen Antrag stellen. Das erleichtert das Verfahren und spart viel Zeit.


Vorteile der automatischen Befreiung:


  • Weniger administrativer Aufwand für Betreiber

  • Schnellere Umsetzung der Steuerbefreiung

  • Förderung der Investition in kleine Solaranlagen


Rückwirkende Anwendung ab 2022

Die Steuerbefreiung gilt seit 2022 rückwirkend. Das heißt, Betreiber kleiner Solaranlagen können unter bestimmten Bedingungen frühere Einkommensteuer zurückfordern.


Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen für die Rückforderung zu prüfen.


Auswirkungen auf Eigenverbrauch und Einspeisung

Die Befreiung von der Einkommensteuer gilt für Eigenverbrauch und Einspeisung. Betreiber kleiner Solaranlagen können ihre selbst verbrauchte Energie und die eingespeiste Energie steuerfrei nutzen.


Zusammenfassung der Auswirkungen:


  1. Steuerfreiheit für Eigenverbrauch

  2. Steuerfreiheit für Einspeisevergütungen

  3. Förderung der Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen


Umsatzsteuer: Nullsteuersatz macht Anschaffung günstiger

Die Einführung des Nullsteuersatzes für PV-Anlagen macht die Anschaffung günstiger. Dies ist Teil neuer Regelungen, die die Nutzung von Photovoltaikanlagen fördern sollen.


Die Regelung gilt nicht nur für die Anlagen selbst, sondern auch für Zubehör. So wird die Investition in eine PV-Anlage günstiger.


Nullprozent-Mehrwertsteuer beim Kauf

Beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Zubehör entfällt die Mehrwertsteuer. Das bedeutet, dass Betreiber keine Umsatzsteuer zahlen müssen.


Diese Regelung gilt für alle nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen gekauften PV-Anlagen. Sie spart Betreibern eine Menge Geld.


Vereinfachte Handhabung für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer, die PV-Anlagen betreiben, profitieren besonders. Der Nullsteuersatz erleichtert es, sich mit Umsatzsteuerregelungen auseinanderzusetzen.


Dies vereinfacht die Handhabung und verringert den administrativen Aufwand. Kleinunternehmer können sich mehr auf den Betrieb ihrer Anlagen konzentrieren.


Was gilt für Installation und Zubehör?

Installation und Zubehör für PV-Anlagen sind auch von der Umsatzsteuer befreit. Das beinhaltet alle Leistungen und Materialien für die Errichtung und den Betrieb.


Durch diese Regelung wird die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen attraktiver. Betreiber können von erheblichen Kosteneinsparungen profitieren und ihre Investition schneller amortisieren.


Fazit

Die neuen Regeln für PV-Anlagen bis 30 kWp sind sehr vorteilhaft. Sie entlasten die Steuerlast für Besitzer kleiner Solaranlagen. Die Steuerbefreiung macht PV-Anlagen noch attraktiver.


Der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer macht die Anschaffung von PV-Anlagen günstiger. Das gilt nicht nur für die Anlagen selbst, sondern auch für Installation und Zubehör. Die Handhabung für Kleinunternehmer wird auch einfacher.


Die neuen Regeln schaffen ein besseres Umfeld für Solarenergie in Deutschland. Die Steuerbefreiung ist ein wichtiger Schritt. Sie fördert den Ausbau erneuerbarer Energien.


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