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47-Ehevertrag und der Irrtum über seine steuerlichen Folgen

  • Autorenbild: Alexander Graf
    Alexander Graf
  • 29. Okt.
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Ehevertrag und der Irrtum über seine steuerlichen Folgen

Ein Ehevertrag regelt oft Vermögens- und Leistungsteilungen zwischen Ehepartnern – doch was, wenn eine Partei bei Vertragsabschluss einem Irrtum über die steuerlichen Folgen unterliegt? Solche Irrtümer können gravierende Auswirkungen haben, insbesondere wenn sie die Grundlagen des Vertrags erheblich betreffen.


Im vorliegenden Fall ging es um einen Ehevertrag, in dem ein Ehepartner von steuerlichen Wirkungen ausging, die sich später als falsch herausstellten. Er machte geltend, er habe sich über die steuerliche Belastung bei Vermögensübertragungen geirrt und könne deswegen den Vertrag anfechtbar erklären. Die steuerlichen Folgen – vornehmlich mögliche Steuerpflichten bei Zugewinn, Übertragungen oder Schenkungen – waren nicht in der Intention beider Beteiligten bewusst mitbedacht worden.


Das Gericht prüfte, ob der Irrtum so wesentlich war, dass eine Anfechtung gerechtfertigt ist. Entscheidend dafür ist, dass der Irrtum den Vertragszweck betrifft und sich nicht auf eine bloße wirtschaftliche Fehlrechnung beschränkt. Wenn ein Ehevertrag so gestaltet ist, dass Steueraspekte ein wesentlicher Bestandteil waren, kann der Irrende argumentieren, er hätte den Vertrag ohne seinen Irrtum nicht geschlossen.


Für Mandanten bedeutet das: Bei der Gestaltung eines Ehevertrags ist eine kompetente steuerrechtliche Beratung unerlässlich. Irrtümer über Steuereffekte sollten frühzeitig erkannt, Vertragspassagen transparent gestaltet und – wenn möglich – verbindliche steuerliche Einschätzungen eingeholt werden. Im Streitfall können solche Irrtümer ein Anfechtungsrisiko begründen und bestehende Vereinbarungen rückwirkend infrage stellen.


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