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Unternehmens- und Konzernsteuerrecht

Steuerberatung im Unternehmens- und Konzernsteuerrecht

Steuerliche Beratung für Gesellschaften, Holdings und Unternehmensgruppen – von der laufenden Besteuerung bis zur Gestaltung und Dokumentation komplexerer Unternehmensstrukturen.

  • Unternehmens- und Konzernstrukturen steuerlich gestalten

  • Laufende Besteuerung und steuerliche Organschaften optimieren

  • Beteiligungen, Leistungsbeziehungen und Verrechnungspreise steuerlich einordnen

  • Nationale und internationale Steuerfragen strategisch verbinden

Das erwartet Sie:

Unternehmens- und Konzernsteuerrecht strategisch gestalten

Unternehmen, Gesellschaften und Unternehmensgruppen treffen laufend Entscheidungen mit steuerlichen Folgen. Das betrifft nicht nur große Konzerne, sondern auch mittelständische GmbHs, GmbH & Co. KGs, Holdings, Beteiligungsstrukturen und verbundene Gesellschaften.

Im Unternehmens- und Konzernsteuerrecht geht es darum, steuerliche Belastungen vorausschauend zu steuern, Risiken frühzeitig zu erkennen und steuerliche Entscheidungen so zu dokumentieren, dass sie im Jahresabschluss, in der Steuererklärung und in der Betriebsprüfung Bestand haben.

Bloomfeld berät Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Holdings und Unternehmensgruppen bei laufenden steuerlichen Fragen, Bilanzierung, steuerlichen Wahlrechten, Betriebsprüfungen, konzerninterner Finanzierung und der Steuerung der Steuerquote im Unternehmensverbund.

Beratungsschwerpunkte im Unternehmens- und Konzernsteuerrecht

  • Steuerliche Beratung für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

  • Laufendes Unternehmenssteuerrecht und steuerliche Einzelfragen

  • Bilanzierung, Steuerbilanz und steuerliche Wahlrechte

  • Betriebsprüfung und BP-Management

  • Konzerninterne Finanzierung und Leistungsbeziehungen

  • Steuerquote, Organschaft, Verlustnutzung und Gewerbesteuer im Unternehmensverbund

  • Internationales Steuerrecht für Unternehmensgruppen

Steuerliche Beratung für Gesellschaften und Unternehmensgruppen

Unternehmenssteuerrecht beginnt nicht erst bei außergewöhnlichen Gestaltungen. Viele steuerlich relevante Entscheidungen entstehen im laufenden Geschäft: bei Investitionen, Ausschüttungen, Entnahmen, Finanzierungen, Leistungsbeziehungen, Bilanzierungsfragen oder der Abstimmung mit der Finanzverwaltung.

Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG stehen insbesondere Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Ausschüttungen, Geschäftsführervergütungen, Gesellschafterdarlehen und verdeckte Gewinnausschüttungen im Mittelpunkt.

Bei Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG oder GmbH & Co. KG sind dagegen Gewinnverteilung, Sonderbetriebsvermögen, Ergänzungsbilanzen, Entnahmen, Mitunternehmerstellung und gewerbesteuerliche Besonderheiten besonders wichtig.

In Unternehmensgruppen kommt hinzu, dass mehrere Gesellschaften steuerlich nicht automatisch als ein einheitliches Unternehmen behandelt werden. Leistungsbeziehungen, Finanzierungen, Ausschüttungen, Organschaften, Verlustnutzung und Dokumentation müssen deshalb gesellschaftsübergreifend betrachtet werden.

Jahresabschluss, Steuerbilanz und steuerliche Wahlrechte

Bilanzierung und Steuerbilanz beeinflussen nicht nur den Jahresabschluss, sondern auch Steuerbelastung, Liquidität und spätere Betriebsprüfungen. Gerade bei Gesellschaften und Unternehmensgruppen sollten steuerliche Wahlrechte bewusst geprüft und dokumentiert werden.

 

Relevant sind insbesondere Abschreibungen, Rückstellungen, Bewertungsfragen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Beteiligungen, Ausschüttungen und die Abstimmung zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz. Ziel ist eine steuerliche Gestaltung, die rechtlich belastbar bleibt und zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens passt.

Laufende Besteuerung und steuerliche Organschaften sicher einordnen

Eine steuerliche Organschaft kann in bestimmten Unternehmensgruppen helfen, Ergebnisse zwischen Gesellschaften steuerlich zusammenzuführen und Verlustnutzung planbarer zu machen. Gleichzeitig setzt sie klare rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen voraus. Deshalb sollte vor Einrichtung oder Fortführung einer Organschaft geprüft werden, ob Ergebnisabführungsvertrag, tatsächliche Durchführung, Laufzeit, Dokumentation und steuerliche Wirkungen zusammenpassen.

Unsere Schwerpunkte in der Unternehmens- und Konzernsteuerberatung

Bloomfeld unterstützt Gesellschaften, Holdings und Unternehmensgruppen bei laufenden steuerlichen Fragen, Bilanzierung, steuerlichen Wahlrechten, Betriebsprüfungen, konzerninterner Finanzierung, Leistungsbeziehungen und internationalen Steuerfragen.

Steuerliche Beratung für Unternehmen und Unternehmensgruppen

Laufendes Unternehmenssteuerrecht

Laufendes Unternehmenssteuerrecht umfasst die steuerliche Beratung zu allen wiederkehrenden und unterjährigen Fragen eines Unternehmens. Ziel ist, steuerliche Entscheidungen nicht erst rückblickend zu erklären, sondern frühzeitig einzuordnen und aktiv zu gestalten.

Begleitung von Betriebsprüfungen und steuerliches BP-Management

Betriebsprüfung und BP-Management

Betriebsprüfungen binden Zeit, Ressourcen und Aufmerksamkeit. Besonders bei Gesellschaften, Unternehmensgruppen und komplexeren Strukturen ist es wichtig, Prüfungsanfragen strukturiert zu bearbeiten, steuerliche Positionen nachvollziehbar zu dokumentieren und Fristen im Blick zu behalten. Bloomfeld unterstützt bei der Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Betriebsprüfungen. Dazu gehören die steuerliche Würdigung von Prüfungsfeststellungen, die Aufbereitung von Unterlagen, die Beantwortung von Anfragen und die Kommunikation mit der Finanzverwaltung.

Steuerliche Beratung zur konzerninternen Finanzierung

Konzerninterne Finanzierung und Finanzierungsstrukturen

Finanzierungen innerhalb einer Unternehmensgruppe müssen steuerlich sorgfältig ausgestaltet und dokumentiert werden. Das gilt für Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen ebenso wie für Gesellschafterdarlehen, Cash-Pooling, Zinsen, Garantien und Sicherheiten.

Entscheidend ist, dass Konditionen nachvollziehbar, fremdüblich und steuerlich belastbar sind. Andernfalls können Risiken entstehen, etwa durch verdeckte Gewinnausschüttungen, nicht abziehbare Betriebsausgaben oder Diskussionen über die Angemessenheit von Zinsen und Sicherheiten.

Steuerquote und Steuerplanung im Unternehmensverbund

Steuerquote im Unternehmensverbund steuern

In Unternehmensgruppen stellt sich häufig die Frage, wie steuerliche Belastungen planbar und wirtschaftlich sinnvoll gesteuert werden können. Dabei geht es nicht um isolierte Einzelmaßnahmen, sondern um das Zusammenspiel von Bilanzierung, Steuerbilanz, Ergebnisverwendung, Ausschüttungen, Beteiligungserträgen, Organschaft und Verlustnutzung.

Bloomfeld unterstützt Unternehmen dabei, steuerliche Auswirkungen im Unternehmensverbund zu analysieren und Wahlrechte gezielt zu nutzen. Besonders wichtig ist die Abstimmung zwischen Handelsbilanz, Steuerbilanz, Liquiditätsplanung und künftigen Unternehmensentscheidungen.

Verrechnungspreise und Leistungsbeziehungen im Konzern

Verrechnungspreise und Leistungsbeziehungen

Wenn verbundene Unternehmen Leistungen austauschen, müssen diese steuerlich richtig eingeordnet und dokumentiert werden. Das betrifft nicht nur internationale Konzerne, sondern auch nationale Unternehmensgruppen, Holdings, Schwester- und Tochtergesellschaften. Leistungsbeziehungen können zum Beispiel Geschäftsführungsleistungen, Verwaltungsumlagen, Mieten, Darlehen, Lizenzen, IT-Leistungen oder sonstige konzerninterne Services betreffen. Wichtig ist, dass Verträge, Preise und tatsächliche Durchführung zusammenpassen.

Verlustnutzung und Gewerbesteuer in Unternehmensgruppen

Verlustnutzung und Gewerbesteuer im Unternehmensverbund

Verlustvorträge und gewerbesteuerliche Besonderheiten können die Steuerbelastung einer Unternehmensgruppe erheblich beeinflussen. Gleichzeitig sind die Regeln komplex und prüfungsanfällig.

Besonders relevant sind Verlustnutzung innerhalb von Organschaften, Anteilseignerwechsel, § 8c KStG, § 8d KStG sowie gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen. Auch Beteiligungserträge und Finanzierungsaufwendungen können sich bei der Gewerbesteuer anders auswirken als erwartet.

Internationales Steuerrecht für Unternehmen und Konzerne

Internationales Steuerrecht für Unternehmensgruppen

Unternehmensgruppen mit Auslandsbezug stehen vor zusätzlichen steuerlichen Anforderungen. Bereits einzelne ausländische Tochtergesellschaften, Betriebsstätten, grenzüberschreitende Leistungen oder internationale Beteiligungen können komplexe steuerliche Folgen haben.

Wichtig sind insbesondere Quellensteuern, Doppelbesteuerungsabkommen, Betriebsstättenrisiken, ausländische Gesellschaften, Hinzurechnungsbesteuerung und internationale Verrechnungspreise. Für größere Unternehmensgruppen können auch weitergehende Regelungen wie die globale Mindestbesteuerung relevant werden.

Unsere Rolle im Unternehmens- und Konzernsteuerrecht

Bloomfeld begleitet Unternehmen, Gesellschafter und Unternehmensgruppen bei laufenden steuerlichen Entscheidungen und besonderen steuerlichen Fragestellungen. Wir verbinden steuerrechtliche Analyse mit Bilanzierung, Dokumentation, Betriebsprüfungserfahrung und einem praktischen Blick auf die wirtschaftlichen Ziele des Unternehmens.

Wir beraten unter anderem zu:

  • Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

  • GmbH, GmbH & Co. KG, Holding und Unternehmensgruppe

  • Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer

  • Jahresabschluss, Steuerbilanz und steuerlichen Wahlrechten

  • laufenden steuerlichen Einzelfragen

  • Betriebsprüfung und BP-Management

  • konzerninterner Finanzierung

  • Organschaft und Beteiligungserträgen

  • Verlustnutzung und Gewerbesteuer

  • Verrechnungspreisen und Leistungsbeziehungen

  • internationalem Steuerrecht für Unternehmensgruppen

  • Abstimmung mit der Finanzverwaltung und verbindlichen Auskünften

Unser Ziel ist eine steuerliche Beratung, die Unternehmen nicht nur verwaltet, sondern laufende Entscheidungen absichert, Steuerbelastungen planbarer macht und Risiken frühzeitig reduziert.

Häufige Fragen zum Unternehmens- und Konzernsteuerrecht

Unternehmens- und Konzernsteuerrecht vorausschauend gestalten

Wenn Sie steuerliche Fragen in Ihrer Gesellschaft, Holding oder Unternehmensgruppe frühzeitig klären möchten, unterstützt Bloomfeld Sie bei Analyse, Gestaltung, Dokumentation und Umsetzung.

News & Insights zum Unternehmens- und Konzernsteuerrecht

Steuerliche Entwicklungen rund um Gesellschaften, Unternehmensgruppen, Betriebsprüfungen, Bilanzierung, Finanzierung und internationale Unternehmensstrukturen verändern sich laufend. In unseren Beiträgen greifen wir ausgewählte Themen auf, die für GmbHs, Personengesellschaften, Holdings und Unternehmensgruppen relevant sein können.

Alexander Graf, Steuerberater bei Bloomfeld in Heidelberg

Bloomfeld Steuerberatungs GmbH

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