
Laufendes Unternehmenssteuerrecht

Bloomfeld begleitet Unternehmen, Unternehmer und Gesellschafter bei allen steuerlichen Fragen der laufenden Unternehmensbesteuerung – von der Steuerdeklaration über die steuerliche Gestaltung bis zur vorausschauenden Optimierung betrieblicher Strukturen.
-
Steuerliche Einzelfragen im laufenden Geschäft klären
-
Steuerbilanz, Wahlrechte und Ausschüttungen vorausschauend planen
-
Risiken bei Gesellschaften und Gesellschafterbeziehungen dokumentieren
Das erwartet Sie:
Inhaltsverzeichnis
Laufendes Unternehmenssteuerrecht für Gesellschaften
Steuerliche Beratung für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
Laufende steuerliche Einzelfragen im Unternehmen
Jahresabschluss, Steuerbilanz und steuerliche Wahlrechte
Ausschüttungen, Entnahmen und Gesellschafterbeziehungen
Abstimmung mit der Finanzverwaltung und verbindliche Auskünfte
Steuerliche Risiken frühzeitig erkennen und dokumentieren
Unsere Rolle im laufenden Unternehmenssteuerrecht
Häufige Fragen zum laufenden Unternehmenssteuerrecht
Beratung zum laufenden Unternehmenssteuerrecht anfragen
Laufendes Unternehmenssteuerrecht für Gesellschaften
Unternehmen treffen laufend Entscheidungen mit steuerlichen Folgen: bei Jahresabschluss, Steuerbilanz, Ausschüttungen, Gesellschafterbeziehungen, Finanzierungen, Rückstellungen, Investitionen oder der Abstimmung mit der Finanzverwaltung. Gerade bei Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Holdings und Unternehmensgruppen ist es wichtig, steuerliche Fragen nicht nur rückblickend zu erklären, sondern vorausschauend zu steuern.
Bloomfeld berät Unternehmen, Gesellschafter und Unternehmensgruppen im laufenden Unternehmenssteuerrecht. Wir prüfen steuerliche Einzelfragen, nutzen bilanzielle und steuerliche Wahlrechte, unterstützen bei der Abstimmung mit der Finanzverwaltung und helfen, steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Steuerliche Beratung für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
Das Unternehmenssteuerrecht unterscheidet stark danach, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird. Eine GmbH, UG oder AG unterliegt anderen steuerlichen Regeln als eine Personengesellschaft wie eine GbR, OHG, KG oder GmbH & Co. KG.
Bei Kapitalgesellschaften stehen insbesondere Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Ausschüttungen, Geschäftsführervergütungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und Gesellschafterdarlehen im Mittelpunkt. Bei Personengesellschaften spielen dagegen Gewinnverteilung, Sonderbetriebsvermögen, Ergänzungsbilanzen, Entnahmen, Mitunternehmerstellung und gewerbesteuerliche Besonderheiten eine wichtige Rolle.
Bloomfeld unterstützt Unternehmen dabei, die steuerlichen Folgen ihrer Rechtsform, ihrer Struktur und ihrer laufenden Geschäftsvorfälle richtig einzuordnen.
Laufende steuerliche Einzelfragen im Unternehmen
Viele steuerliche Fragen entstehen nicht erst bei großen Projekten, sondern im Tagesgeschäft. Häufig geht es um einzelne Sachverhalte, die richtig beurteilt und dokumentiert werden müssen, bevor sie später im Jahresabschluss, in der Steuererklärung oder in einer Betriebsprüfung relevant werden.
Typische Fragestellungen sind:
-
Wie sind Ausschüttungen, Entnahmen oder Geschäftsführervergütungen steuerlich zu behandeln?
-
Welche Folgen haben Investitionen, Finanzierungen oder Gesellschafterdarlehen?
-
Welche steuerlichen Wahlrechte bestehen im Jahresabschluss oder in der Steuerbilanz?
-
Wie sind Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern zu dokumentieren?
-
Wann sollte eine steuerliche Einschätzung mit der Finanzverwaltung abgestimmt werden?
-
Welche Sachverhalte sind besonders prüfungsanfällig?
Ziel ist, steuerliche Entscheidungen frühzeitig abzusichern und spätere Korrekturen, Nachzahlungen oder Streitigkeiten möglichst zu vermeiden.
Jahresabschluss, Steuerbilanz und steuerliche Wahlrechte
Der Jahresabschluss ist nicht nur eine Pflichtaufgabe. Er ist auch ein zentraler Ansatzpunkt, um steuerliche Belastungen zu steuern und Liquidität zu schonen. Viele steuerliche Folgen hängen davon ab, wie Sachverhalte bilanziert, bewertet und dokumentiert werden.
Bloomfeld unterstützt bei Fragen rund um Handelsbilanz, Steuerbilanz und steuerliche Gewinnermittlung. Dabei prüfen wir, welche Wahlrechte bestehen und wie sie im konkreten Fall sinnvoll genutzt werden können.
Wichtige Themen sind unter anderem:
-
Ansatz und Bewertung von Rückstellungen
-
Abschreibungen und Nutzungsdauern
-
Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen
-
Bewertung von Forderungen, Vorräten und Beteiligungen
-
steuerliche Behandlung von Aufwand und Erträgen
-
Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz
-
steuerliche Auswirkungen auf Liquidität und Steuerquote
Gerade bei ertragsstarken Unternehmen kann eine vorausschauende Bilanzpolitik helfen, Steuerzahlungen planbarer zu machen.
Ausschüttungen, Entnahmen und Gesellschafterbeziehungen
Bei Gesellschaften sind steuerliche Fragen häufig eng mit den Gesellschaftern verbunden. Ausschüttungen, Entnahmen, Geschäftsführervergütungen, Darlehen, Mieten, Nutzungsüberlassungen oder Kostenübernahmen müssen steuerlich richtig eingeordnet werden.
Bei Kapitalgesellschaften ist besonders darauf zu achten, dass Vereinbarungen mit Gesellschaftern fremdüblich ausgestaltet und dokumentiert sind. Andernfalls können verdeckte Gewinnausschüttungen entstehen. Bei Personengesellschaften sind Sondervergütungen, Sonderbetriebsvermögen und die steuerliche Gewinnverteilung sorgfältig zu prüfen.
Wir unterstützen bei der steuerlichen Gestaltung und Dokumentation solcher Sachverhalte, damit Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern steuerlich belastbar bleiben.
Abstimmung mit der Finanzverwaltung und verbindliche Auskünfte
Nicht jede steuerliche Frage lässt sich allein durch interne Beurteilung abschließend absichern. In komplexeren Fällen kann eine Abstimmung mit der Finanzverwaltung sinnvoll sein. Das gilt insbesondere, wenn größere Beträge betroffen sind, unterschiedliche Auffassungen möglich sind oder eine Entscheidung langfristige steuerliche Folgen hat.
Bloomfeld unterstützt bei der Vorbereitung steuerlicher Stellungnahmen, der Kommunikation mit der Finanzverwaltung und dem Einholen verbindlicher Auskünfte.
Dabei geht es darum, Sachverhalte klar aufzubereiten, steuerliche Argumente nachvollziehbar darzustellen und Rechtssicherheit für geplante Maßnahmen zu schaffen.
Steuerliche Risiken frühzeitig erkennen und dokumentieren
Laufendes Unternehmenssteuerrecht bedeutet auch Risikomanagement. Viele steuerliche Risiken entstehen nicht durch bewusste Gestaltung, sondern durch fehlende Dokumentation, unklare Verträge, uneinheitliche Behandlung von Sachverhalten oder nicht abgestimmte Entscheidungen zwischen Gesellschaften.
Besonders prüfungsanfällig sind unter anderem:
-
verdeckte Gewinnausschüttungen
-
nicht fremdübliche Gesellschafterdarlehen
-
unklare Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern
-
nicht dokumentierte Bewertungs- und Bilanzierungsentscheidungen
-
Rückstellungen und Abschreibungen
-
Sonderbetriebsvermögen und Sondervergütungen
-
gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen
-
fehlende oder widersprüchliche Verträge
Eine saubere steuerliche Würdigung und Dokumentation hilft, spätere Diskussionen mit der Finanzverwaltung besser zu führen.
Unsere Rolle im laufenden Unternehmenssteuerrecht
Bloomfeld begleitet Unternehmen nicht nur bei der Erstellung von Steuererklärungen, sondern auch bei der laufenden steuerlichen Beurteilung unternehmerischer Entscheidungen. Wir verbinden steuerliches Fachwissen mit einem praktischen Blick auf Bilanzierung, Liquidität, Dokumentation und Betriebsprüfungssicherheit.
Wir beraten unter anderem zu:
-
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer
-
Umsatzsteuerlichen Einzelfragen
-
Steuerbilanz und Gewinnermittlung
-
steuerlichen Wahlrechten
-
Ausschüttungen, Entnahmen und Gesellschafterbeziehungen
-
verdeckten Gewinnausschüttungen
-
Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften
-
Holdings und verbundenen Unternehmen
-
Abstimmung mit der Finanzverwaltung
-
verbindlichen Auskünften
-
Vorbereitung auf Betriebsprüfungen
Unser Ziel ist eine steuerliche Beratung, die nicht nur erklärt, was passiert ist, sondern Unternehmen bei laufenden Entscheidungen aktiv unterstützt.
Wenn Sie steuerliche Einzelfragen, Bilanzierungsentscheidungen, Wahlrechte oder Risiken in Ihrer Gesellschaft frühzeitig klären möchten, unterstützt Bloomfeld Sie bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.

Bloomfeld Steuerberatungs GmbH