2025–38: BFH: Eigennutzung nur bei Selbstbewohnung durch Verkäufer
- Alexander Graf
- 29. Okt. 2025
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. Feb.

Der Bundesfinanzhof hat am 14.11.2023 (IX R 10/22) ein wichtiges Urteil gefällt. Es geht um die Eigennutzung von Immobilien.
Ein Verkäufer muss die Immobilie selbst bewohnen, um Eigennutzung zu haben. Diese Entscheidung beeinflusst die Steuer auf Immobilien in Deutschland stark.
Es ist für Immobilienbesitzer notwendig, diese neue Regel zu kennen. So können sie ihre Steuern richtig zahlen.
Wichtige Erkenntnisse
Der BFH hat klargestellt, dass eine Eigennutzung nur bei Selbstbewohnung durch den Verkäufer vorliegt.
Diese Entscheidung betrifft die Immobilienbesteuerung in Deutschland.
Immobilienbesitzer sollten sich über die neue Rechtsprechung informieren.
Die korrekte Erfüllung steuerlicher Pflichten ist wichtig.
Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Immobilienbranche.
Das Urteil vom 14.11.2023 (IX R 10/22) und seine Bedeutung
Das BFH-Urteil vom 14. November 2023 ist ein wichtiger Schritt in der Rechtsprechung. Es klärt, wann eine Immobilie als Eigennutzung gilt. Der Bundesfinanzhof hat die Bedingungen für Eigennutzung genau festgelegt.
Kernaussage des Bundesfinanzhofs zur Eigennutzung
Der BFH hat entschieden, dass Eigennutzung nur gilt, wenn der Verkäufer die Immobilie selbst bewohnt. Diese Entscheidung ist sehr wichtig. Sie beeinflusst die steuerlichen Pflichten von Immobilienbesitzern und -verkäufern.
Sachverhalt und Hintergrund des Rechtsstreits
Der Rechtsstreit führte zu diesem Urteil. Es ging um einen Fall, in dem der Verkäufer die Immobilie nicht selbst bewohnte. Er hatte sie an Dritte vermietet. Der BFH hat nun die Grenzen der Eigennutzung festgelegt. Das bringt mehr Rechtssicherheit.
Merkmal | Beschreibung |
Urteil | BFH-Urteil vom 14.11.2023 (IX R 10/22) |
Kernaussage | Eigennutzung nur bei Selbstbewohnung durch den Verkäufer |
Sachverhalt | Vermietung der Immobilie an Dritte |
Rechtlicher Rahmen der Immobilienbesteuerung in Deutschland
Die Immobilienbesteuerung in Deutschland ist komplex. Sie wird durch viele Gesetze und Vorschriften geregelt. Diese Regeln bestimmen, wie Immobilienverkäufe besteuert werden.
Steuerbefreiung bei Immobilienverkäufen nach § 23 EStG
Ein wichtiger Punkt ist die Steuerbefreiung nach § 23 EStG. Diese Regelung entbindet bestimmte Immobilienverkäufe von der Einkommensteuer. Es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Diese Regelung ist vor allem für private Immobilienbesitzerinteressant. Sie betrifft den Verkauf einer Immobilie nach einer bestimmten Zeit.
Bisherige Auslegung des Eigennutzungsbegriffs
Der Begriff Eigennutzung ist notwendig für § 23 EStG. Er wurde jedoch unterschiedlich interpretiert. Das führte zu Unklarheiten.
Abgrenzung zu anderen Nutzungsformen
Eigennutzung muss klar von Vermietung oder Verpachtung unterschieden werden. Ein Urteil des BFH vom 14.11.2023 (IX R 10/22) hat das klargestellt. Eigennutzung gilt nur, wenn der Verkäufer die Immobilie selbst bewohnt.
Dies unterstreicht die Bedeutung von Eigennutzung bei Immobilienverkäufen.
Konkrete Auswirkungen für verschiedene Immobilienbesitzer
Das Urteil des BFH vom 14.11.2023 beeinflusst verschiedene Immobilienbesitzer unterschiedlich. Manche profitieren davon, andere müssen mit neuen steuerlichen Bedingungen leben.
Folgen für Erben und Schenkungsempfänger
Erben und Schenkungsempfänger müssen nun wissen, dass Eigennutzung nur gilt, wenn der ursprüngliche Besitzer dort lebte. Das kann zu unerwarteten Steuern führen, wenn die Immobilie anders genutzt wurde.
Konsequenzen für Ehepaare und Lebenspartner
Ehepaare und Lebenspartner, die eine Immobilie gemeinsam besitzen, müssen prüfen, ob sie gemeinsam dort wohnen. Es kommt auf die spezifischen Nutzungsrechte und -pflichten an.
Gemeinsames Eigentum bei unterschiedlicher Nutzung
Bei gemeinsamem Eigentum kann unterschiedliche Nutzung zu Steuerproblemen führen. Es ist wichtig, die Nutzung genau zu dokumentieren.
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Ehepaare und Lebenspartner sollten ihre steuerlichen Optionen prüfen, um die Auswirkungen zu mindern. Eine individuelle Beratung kann sehr hilfreich sein.
Gruppe | Auswirkungen des BFH-Urteils | Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten |
Erben und Schenkungsempfänger | Steuerliche Belastung bei nicht vorliegender Eigennutzung | Prüfung der Nutzungsumstände, steuerliche Beratung |
Ehepaare und Lebenspartner | Komplikationen bei unterschiedlicher Nutzung | Individuelle steuerliche Gestaltung, Dokumentation der Nutzung |
Fazit: Steuerliche Planung nach dem neuen BFH-Urteil
Das Urteil des BFH vom 14.11.2023 (IX R 10/22) hat große Auswirkungen. Es ändert, wie Immobilienbesitzer steuerlich planen können. Jetzt ist klar, dass man nur Eigennutzung hat, wenn man selbst in der Immobilie wohnt.
Immobilienbesitzer müssen ihre Planung anpassen. Eine genaue Überprüfung der eigenen Situation ist wichtig. So können sie ihre Steuern besser planen und von den neuen Regeln profitieren.
Bei der Planung nach dem BFH-Urteil ist professionelle Beratung wichtig. So kann man die Auswirkungen auf seine Immobilie richtig einschätzen. Und man kann die richtigen Schritte unternehmen.
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