2025–30: Fortgeltung der Grunderwerbsteuerbefreiungen für Personengesellschaften bis 2026 – was Sie wissen sollten
- Alexander Graf
- 29. Okt. 2025
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 1 Tag

Beim Investieren in Immobilien ist kluge Steuerplanung wichtig. Besonders für Personengesellschaften gab es in der jüngsten Vergangenheit große Unsicherheiten. Eine neue Gesetzesänderung bringt nun die gewünschte Klarheit.
Die Grunderwerbsteuerbefreiungen bleiben für Personengesellschaften bis Ende 2026 erhalten. Das neue Mopeg hatte zuvor Unsicherheit über die Anwendung dieser Steuervorteile aufgeworfen. Jetzt gibt es eine klare Regelung, die Sicherheit bietet.
Diese Verlängerung gibt Unternehmen wichtigen Spielraum für zukünftige Transaktionen. Es ist eine beruhigende Nachricht für alle in der Immobilienbranche. Durch die Verbindung mit dem Mopeg entstehen neue Chancen für strategische Entscheidungen.
Wichtige Erkenntnisse
Die steuerlichen Vorteile bleiben bis zum 31. Dezember 2026 bestehen.
Personengesellschaften behalten ihre Privilegierung bei der Grunderwerbsteuer.
Das neue Recht schafft Rechtssicherheit für anstehende Immobilientransaktionen.
Unternehmen gewinnen Zeit für notwendige interne Umstrukturierungen.
Mögliche Mehrbelastungen durch Gesetzeslücken werden vorerst verhindert.
Die Regelung dient als wichtige Brücke zur dauerhaften gesetzlichen Neugestaltung.
Verlängerung der Befreiungsregelungen bis 2026: Das ist neu
Das Gesetz ändert die Grunderwerbsteuerbefreiungen bis 2026. Es hilft Personengesellschaften bei Immobilien. Sie können ihre Pläne besser machen.
Hintergrund der gesetzlichen Verlängerung
Das Möpeg-Gesetz und die Steuerbefreiungen sind wichtig für Immobilien. Sie machen den deutschen Markt attraktiver. Die Gesetzesänderung zeigt, dass der Staat Immobilien unterstützt.
Es ist ein Zeichen für den Markt. Es zeigt, dass Immobilien für die Wirtschaft wichtig sind.
Zeitplan und Übergangsfrist
Personengesellschaften müssen den Zeitplan kennen. Die neuen Regeln gelten sofort. Die Frist endet am 31. Dezember 2026.
Während dieser Zeit können sie ihre Pläne umsetzen. So nutzen sie die Steuerbefreiungen.
Mopeg-Regelungen: Welche Steuerbefreiungen gelten für Personengesellschaften
Das Mopeg-Gesetz bringt Klarheit für Personengesellschaften bei Immobilien. Diese Klarheit hilft, die Chancen durch Steuerbefreiungen zu nutzen.
Grundlagen des Mopeg-Gesetzes
Das Mopeg-Gesetz verbessert die Bedingungen für Personengesellschaften bei Grunderwerbsteuer. Es soll Immobilientransaktionen attraktiver machen und die Wirtschaft stärken.
Zentrale Aspekte des Mopeg-Gesetzes:
Steuerbefreiungen für bestimmte Transaktionen
Vereinfachung der steuerlichen Behandlung von Umstrukturierungen
Klarstellung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen
Befreite Transaktionen bei Personengesellschaften
Personengesellschaften können von Steuerbefreiungen profitieren. Dafür müssen sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu zählen Umstrukturierungen und Gesellschafterwechsel.
Umstrukturierungen innerhalb von Gesellschaften
Umstrukturierungen, wie Grundstückstransfer zwischen Gesellschaften, können steuerfrei sein. Das gilt, wenn sie die Gesellschaftsstruktur verbessern.
Gesellschafterwechsel und Anteilsübertragungen
Bei Gesellschafterwechseln oder Anteilsübertragungen gibt es auch Steuerbefreiungen. Wichtig ist, dass die Transaktionen den Gesetzen entsprechen.
Ein Beispiel für befreite Transaktionen ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Transaktionstyp | Bedingungen für Steuerbefreiung | Steuerliche Behandlung |
Umstrukturierung | Optimierung der Gesellschaftsstruktur | Steuerbefreit |
Gesellschafterwechsel | Gesetzliche Anforderungen erfüllt | Steuerbefreit |
Anteilsübertragung | Keine Änderung der wirtschaftlichen Identität | Steuerbefreit |
Voraussetzungen für die Steuerbefreiung
Personengesellschaften müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um Steuerbefreiungen zu nutzen. Dazu gehören die Einhaltung der Gesetze und die Dokumentation der Transaktionen.
Es ist wichtig, dass Unternehmen sich rechtzeitig über die genauen Anforderungen informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einholen.
Praktische Konsequenzen und Handlungsempfehlungen
Die Mopeg-Regelungen bieten Personengesellschaften neue Chancen. Sie können Immobilientransaktionen effizienter gestalten. Unternehmen sollten ihre Strategien überprüfen und anpassen.
Chancen für Immobilientransaktionen nutzen
Die Grunderwerbsteuerbefreiungen sind eine großartige Chance. Unternehmen können ihre Transaktionsstrukturen planen, um Steuern zu sparen.
Durch die Nutzung der Steuerbefreiungen bleibt die Liquidität erhalten. Unternehmen können in andere Bereiche investieren. Eine Analyse der Immobilientransaktionen hilft, Einsparungen zu ermitteln.
Risiken und Fallstricke vermeiden
Es gibt auch Risiken und Fallstricke. Eine genaue Prüfung der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung ist wichtig. So vermeidet man spätere Nachteile.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass Transaktionen den Gesetzen entsprechen. Ordentliche Dokumentation ist wichtig. Eine Zusammenarbeit mit steuerlichen Beratern hilft, Risiken zu minimieren.
Vorbereitung auf die Zeit nach 2026
Die Grunderwerbsteuerbefreiungen gelten bis 2026. Unternehmen sollten sich schon jetzt auf die Zukunft vorbereiten. Eine vorausschauende Planung hilft, zukünftige Steuern zu senken.
Unternehmen sollten ihre Strategien für Immobilientransaktionen überdenken. Sie sollten auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Es ist wichtig, alternative Strukturen zu evaluieren, die auch nach 2026 steuerlich sinnvoll sein könnten.
Fazit
Die Grunderwerbsteuerbefreiungen für Personengesellschaften bleiben bis 2026 bestehen. Das Mopeg-Gesetz macht bestimmte Immobilientransaktionen steuerfrei. So wird die Investition in Immobilien attraktiver.
Personengesellschaften müssen sich auf die Änderungen vorbereiten. Sie sollten die Mopeg-Regelungen gut nutzen. So können sie Risiken vermindern und Steuervorteile maximieren.
Um die Vorteile der Mopeg-Regelungen zu nutzen, ist sorgfältige Planung wichtig. So können Personengesellschaften Herausforderungen meistern und erfolgreich sein.
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