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2025-24: BFH: Treuhänder-Erwerb von Anteilen kann Grunderwerbsteuer auslösen

  • Autorenbild: Alexander Graf
    Alexander Graf
  • 29. Okt. 2025
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 1 Tag

BFH: Treuhänder-Erwerb von Anteilen kann Grunderwerbsteuer auslösen

Steuerliche Hürden bei Immobiliengeschäften sind für viele Investoren ein rotes Tuch. Ein aktuelles Urteil v. 20.11.2024 – II R 29/21 sorgt in diesem Zusammenhang nun für neue Klarheit, aber auch für Vorsicht. Es thematisiert die steuerliche Behandlung beim Kauf von Gesellschaftsanteilen über Dritte.


Der BFH hat entschieden, dass ein Treuhänder-Erwerb von Anteilen unmittelbar die Grunderwerbsteuer auslösen kann. Diese Entscheidung trifft besonders jene, die komplexe Beteiligungsmodelle nutzen. Bisher dachten viele, dass solche Treuhandmodelle eine steuerneutrale Lösung bieten könnten.


Doch das Gericht sieht das jetzt differenzierter und legt den Fokus auf die tatsächliche Machtverteilung. Sogar rein formale Übertragungen können damit teure Folgen haben. Für Treuhänder und deren Auftraggeber ist es daher essenziell, die neuen Anforderungen genau zu verstehen.


Diese Rechtsprechung verändert die Landschaft für Immobilientransaktionen in Deutschland nachhaltig. Wer Anteile an grundbesitzenden Gesellschaften hält, muss jetzt noch genauer auf die vertragliche Gestaltung achten. Es geht dabei nicht nur um das Eigentum, sondern um den wirtschaftlichen Einfluss.


Wichtige Erkenntnisse


  • Die Grunderwerbsteuer wird fällig, wenn Treuhänder Anteile an grundbesitzenden Gesellschaften erwerben.

  • Der BFH legt großen Wert auf die tatsächliche wirtschaftliche Verfügungsmacht.

  • Das aktuelle Urteil v. 20.11.2024 – II R 29/21 verschärft die Anforderungen an Treuhandverhältnisse.

  • Ein Treuhänder-Erwerb ist kein sicherer Weg mehr, um die Steuerzahlung zu umgehen.

  • Unternehmen müssen ihre Beteiligungsstrukturen nun auf steuerliche Risiken hin untersuchen.

  • Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Gestaltung von Immobilienportfolios.


Grunderwerbsteuer bei Treuhandgeschäften: Das neue BFH-Urteil im Überblick

Der Bundesfinanzhof hat am 20.11.2024 ein wichtiges Urteil gefällt. Es betrifft Treuhandgeschäfte und die Grunderwerbsteuer. Das Urteil klärt, wann der Erwerb von Anteilen durch einen Treuhänder Steuern auslöst.


Kernaussage des Urteils

Das Urteil besagt, dass der Erwerb von Anteilen durch einen Treuhänder Steuern auslösen kann. Dies gilt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So kann der Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft, die Grundbesitz hat, Steuern auslösen.


Betroffene Konstellationen

Insbesondere, wenn der Treuhänder eine große Beteiligung an einer Gesellschaft mit Grundbesitz erwirbt, ist das Urteil relevant. Zum Beispiel, wenn er mehr als 90 % der Anteile an einer Immobilien besitzenden Gesellschaft kauft.


Hier ist eine Übersicht der betroffenen Fälle:

Konstellation

Beschreibung

Steuerpflicht

Treuhänder erwirbt 90 % der Anteile

Erwerb von 90 % der Anteile an einer Gesellschaft mit Grundbesitz

Ja

Treuhänder erwirbt weniger als 90 % der Anteile

Erwerb von weniger als 90 % der Anteile an einer Gesellschaft mit Grundbesitz

Nein

Treuhänder erwirbt Anteile an einer Gesellschaft ohne Grundbesitz

Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft ohne Grundbesitz

Nein

Zeitpunkt der Steuerpflicht

Die Steuerpflicht beginnt, wenn der Treuhänder die Anteile kauft. Das heißt, die Grunderwerbsteuer entsteht, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.

"Der Treuhänder-Erwerb von Anteilen kann unter bestimmten Voraussetzungen Grunderwerbsteuer auslösen. Es ist wichtig, die genauen Umstände des Einzelfalls zu prüfen."

BFH-Urteil vom 20.11.2024 – II R 29/21

BFH, Urteil v. 20.11.2024 – II R 29/21: Rechtliche Hintergründe und Begründung

Das Urteil des BFH vom 20.11.2024 – II R 29/21 ist notwendig. Es klärt, ob Treuhandgeschäfte bei der Grunderwerbsteuer steuerpflichtig sind. Es bringt Licht in die Diskussion um die Steuerpflicht beim Erwerb von Anteilen durch Treuhänder.


Der entscheidende Sachverhalt

Ein Treuhänder kaufte Anteile an einer Gesellschaft, die viel Grundbesitz besitzt. Das Finanzamt prüfte, ob er Grunderwerbsteuer zahlen muss.


Beteiligte Parteien und Transaktionsstruktur

Ein Treuhänder kaufte Anteile an einer Gesellschaft. Diese Gesellschaft besitzt viel Grundbesitz. Das führte zu Fragen nach der Grunderwerbsteuer.


Streitpunkt mit dem Finanzamt

Der Streit ging um die Grunderwerbsteuerpflicht beim Anteilskauf. Das Finanzamt meinte, der Treuhänder muss Steuern zahlen.


Gesetzliche Grundlagen der Grunderwerbsteuer

Der BFH sah sich die gesetzlichen Grundlagen der Grunderwerbsteuer an. Grunderwerbsteuer an Er nutzte die wirtschaftliche Sicht auf Treuhandverhältnisse. Dabei achtete er besonders auf bestimmte Paragrafen der Grunderwerbsteuer an des Grunderwerbsteuergesetzes.


Relevante Paragrafen des Grunderwerbsteuergesetzes

Die Entscheidung basierte auf wichtigen Paragrafen des Grunderwerbsteuergesetzes. Besonders die Regeln für den Treuhänder-Erwerb und die Grunderwerbsteuerpflicht waren relevant.


Wirtschaftliche Betrachtungsweise bei Treuhandverhältnissen

Der BFH betonte die Bedeutung der wirtschaftlichen Betrachtung bei Treuhandverhältnissen. Diese Sichtweise ist wichtig, um zu entscheiden, ob eine Grunderwerbsteuerpflicht besteht.


Begründung des Bundesfinanzhofs

Der BFH entschied, dass der Erwerb von Anteilen durch einen Treuhänder Grunderwerbsteuer auslöst. Die Entscheidung basiert auf einer Analyse der Gesetze und der wirtschaftlichen Bedeutung des Geschäfts.


Praktische Auswirkungen für Unternehmen und Treuhänder

Das Urteil hat große Auswirkungen für Unternehmen und Treuhänder. Sie müssen nun die Grunderwerbsteuer bei solchen Transaktionen beachten. So können sie rechtliche und finanzielle Risiken vermeiden.


Fazit

Das BFH-Urteil vom 20.11.2024 – II R 29/21 ist ein wichtiger Schritt in der Grunderwerbsteuer. Es zeigt, dass der Kauf von Anteilen durch Treuhänder Steuern auslösen kann.


Unternehmen und Treuhänder müssen wissen, wann sie Steuern zahlen müssen. Sie sollten ihre Geschäfte so planen, dass sie Steuern vermeiden. Es ist wichtig, genau zu wissen, wann Grunderwerbsteuer fällig wird.


Das Urteil des Bundesfinanzhofs bringt mehr Sicherheit in der Steuerwelt. Es ist klug, dass Unternehmen und Treuhänder ihre Geschäfte nach diesem Urteil überprüfen.


Wenn Unternehmen und Treuhänder die Regeln des Urteils beachten, können sie ihre Strategien verbessern. So erfüllen sie die Anforderungen der Grunderwerbsteuer.


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