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2026–7: Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten – und die Haushaltszugehörigkeit

  • Autorenbild: Alexander Graf
    Alexander Graf
  • vor 22 Stunden
  • 11 Min. Lesezeit

Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten – und die Haushaltszugehörigkeit

Haben Sie sich gefragt, wie Sie Kinderbetreuungskosten steuerlich optimieren können? In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen die wichtigsten Punkte für Eltern.



Ein neues Bundesfinanzhof-Urteil vom 27. November 2025 – III R 8/23 – hat viel geändert. Ich erkläre, warum Haushaltszugehörigkeit so wichtig ist, wenn es um den Sonderausgabenabzug geht.

Ich möchte Ihnen die steuerlichen Zusammenhänge einfach erklären. Wir schauen uns an, was für den Sonderausgabenabzug nötig ist. Und wie das Urteil Ihren Alltag beeinflusst.


Die richtige Einordnung der Haushaltszugehörigkeit ist oft entscheidend für Ihre Steuererklärung. Lassen Sie uns herausfinden, wie Sie Kinderbetreuungskosten richtig absetzen können.


Wichtige Erkenntnisse


  • Das aktuelle Urteil klärt die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten.

  • Die Haushaltszugehörigkeit ist ein entscheidendes Kriterium für den Abzug.

  • Der Sonderausgabenabzug erfordert die Erfüllung spezifischer gesetzlicher Voraussetzungen.

  • Praxisnahe Tipps helfen Ihnen bei der korrekten steuerlichen Geltendmachung.

  • Verständnis der Rechtsprechung vermeidet Fehler in Ihrer Steuererklärung.


Der aktuelle Anlass: Das Bundesfinanzhof-Urteil vom 27. November 2025 – III R 8/23

Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 27. November 2025 – III R 8/23 die Sicht auf Betreuungskosten für Eltern verändert. Dieses Urteil ist ein großer Schritt vorwärts. Es zeigt, dass die Finanzverwaltung ihre Ansichten überdenken muss.


Ich möchte Ihnen erklären, wie dieses Urteil Ihre Steuererklärung beeinflussen kann. Viele waren unsicher, wie streng die Regeln für Haushaltszugehörigkeit sind. Das Urteil des Bundesfinanzhofs klärt viele dieser Fragen.


Warum hat das höchste Finanzgericht in Deutschland in diesem Fall entschieden? Es ging um die Frage, ob Kinderbetreuungskosten steuerlich an Haushaltszugehörigkeit gebunden sein müssen. Die Finanzverwaltung war lange Zeit sehr streng. Doch das Urteil vom 27. November 2025 – III R 8/23 hat das geändert.


Wichtige Punkte für Ihre Planung sind:


  • Die tatsächliche Betreuungssituation zählt mehr als formale Kriterien.

  • Das Urteil vom 27. November 2025 – III R 8/23 gibt Eltern mehr Freiheit bei der Steuer.

  • Der Bundesfinanzhof sieht die wirtschaftliche Belastung der Eltern als wichtig.


Dieses Urteil ist nicht nur für einen Einzelfall wichtig. Es hat auch Auswirkungen auf viele Steuerbescheide. Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt besser zu verstehen.



Die rechtliche Ausgangslage bei Kinderbetreuungskosten

Um Ihre Steuerlast zu senken, müssen Sie die Regeln für Kinderbetreuung kennen. Viele Eltern wissen nicht, welche Kosten sie steuerlich geltend machen dürfen. Ich möchte Ihnen helfen, diese wichtigen Punkte zu verstehen.


Definition der abzugsfähigen Aufwendungen

Als Kinderbetreuungskosten können Sie bestimmte Ausgaben absetzen. Dazu gehören Gebühren für Kindertagesstätten und Kindergärten. Auch Kosten für eine Tagesmutter oder einen Babysitter sind abzugsfähig.


Wichtig ist, dass die Kosten tatsächlich sind und Sie sie belegen können. Verpflegungskosten oder Ausgaben für den Unterricht sind nicht absetzbar. Der Zweck der Dienstleistung ist entscheidend.


Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug

Für den Sonderausgabenabzug müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Das Kind darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es muss eine Behinderung vorliegen, die Betreuung notwendig macht.


Die Zahlungen müssen auf ein Konto des Betreuers überwiesen werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Bewahren Sie Rechnungen und Überweisungsbelege sorgfältig auf.


Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die steuerliche Anerkennung verschiedener Kostenarten.

Kostenart

Abzugsfähig

Besonderheit

Kita-Gebühren

Ja

Nur Betreuungsanteil

Tagesmutter

Ja

Überweisung erforderlich

Mittagessen

Nein

Verpflegungsaufwand

Musikunterricht

Nein

Bildungsaufwand

Die Bedeutung der Haushaltszugehörigkeit im Steuerrecht

Die Haushaltszugehörigkeit ist notwendig für die Steuern. Sie beeinflusst, ob Sie bestimmte Kosten steuerlich geltend machen können. Im deutschen Steuerrecht spielt sie eine große Rolle.


Das Finanzamt legt strenge Kriterien fest. Eine klare Zuordnung hilft, die Steuer richtig einzuplanen. So vermeiden Sie Überraschungen bei der Steuererklärung.


Warum der Wohnsitz des Kindes entscheidend ist

Der Wohnsitz Ihres Kindes ist mehr als eine Adresse. Er ist der zentrale Ankerpunkt für die steuerliche Anerkennung. Wenn Ihr Kind in Ihrem Haushalt gemeldet ist, können Sie oft Sonderausgaben abziehen.


Das Finanzamt prüft, ob eine häusliche Gemeinschaft besteht. Diese Gemeinschaft bedeutet, dass Sie das Kind finanziell und persönlich unterstützen. Ohne Nachweis ist es schwierig, steuerliche Vorteile zu nutzen.


Abgrenzung zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen

Die Steuer kann je nach Lebenssituation unterschiedlich sein. Es gibt verschiedene Betreuungsmodelle. Ob Sie in einer Kernfamilie leben oder alleinerziehend sind, beeinflusst Ihre Steuer.


Bei getrennt lebenden Eltern ist die Abgrenzung komplex. Wichtig ist, in welchem Haushalt das Kind lebt. Eine klare Dokumentation Ihrer Betreuungsmodelle ist wichtig, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.


Der konkrete Streitfall vor dem Bundesfinanzhof

Heute geht es um einen Streitfall, der die Steuer auf Kinderbetreuungskosten betraf. Oft hängt es von kleinen Details ab, ob das Finanzamt eine Ausgabe anerkennt oder nicht.


Hintergründe der Klage

Es ging um eine Familie, die ihre Kosten für die Betreuung ihres Kindes steuerlich geltend machen wollte. Das Finanzamt lehnte ab, weil es Zweifel an der Betreuung im Haushalt hatte.


Die Eltern behaupteten, ihre Betreuung erfülle die gesetzlichen Anforderungen. Sie gingen zum Bundesfinanzhof, um eine faire Steuer zu bekommen.


Die Argumentation der Finanzverwaltung

Das Finanzamt sah die Vorschriften sehr streng. Sie sagten, der Abzug für Sonderausgaben braucht eine klare Haushaltszugehörigkeit. In diesem Fall gab es keine klare Beweisführung.


Dieser Streit zeigt, wie Steuergesetze oft nicht zu unserer modernen Lebensweise passen. Hier ist eine Übersicht der unterschiedlichen Meinungen:

Aspekt

Position der Eltern

Position der Finanzverwaltung

Betreuungsort

Tatsächliche Leistung zählt

Formale Haushaltszugehörigkeit

Nachweispflicht

Glaubhafte Schilderung

Strenge Dokumentation

Rechtsauffassung

Wirtschaftliche Belastung

Gesetzliche Abzugsvoraussetzung

Es ist spannend zu sehen, wie der Bundesfinanzhof entscheidet. Diese Entscheidung beeinflusst viele Eltern, die Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen wollen.


Kernpunkte der Entscheidung des Bundesfinanzhofs

Mit dem Urteil vom 27. November 2025 – III R 8/23 – hat der Bundesfinanzhof eine neue Ära eingeläutet. Er hat die steuerliche Anerkennung von Kinderbetreuungskosten neu definiert. Dieser Schritt ist ein Wendepunkt, da er die starre Auslegung der Finanzverwaltung infrage stellt.


Ich möchte Ihnen helfen, die Bedeutung dieser Entscheidung für Ihre Situation zu verstehen.


Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen

Früher legten Finanzämter den Begriff der Haushaltszugehörigkeit sehr eng aus. Der Bundesfinanzhof betont nun, dass der Zweck der Entlastung berufstätiger Eltern im Vordergrund stehen muss. Die Richter haben klargestellt, dass formale Kriterien nicht dazu führen dürfen, berechtigte Kosten von der steuerlichen Absetzbarkeit auszuschließen.


Diese neue Auslegung bietet Ihnen mehr Flexibilität bei der Geltendmachung Ihrer Ausgaben. Es geht nicht mehr nur um den Wohnsitz auf dem Papier. Es geht um die wirtschaftliche Belastung durch die Betreuung.


Das Urteil vom 27. November 2025 – III R 8/23 schafft eine Brücke zwischen Gesetz und moderner Lebensrealität.


Die Rolle der tatsächlichen Betreuungssituation

Ein zentraler Aspekt der Entscheidung ist die Gewichtung der tatsächlichen Betreuungssituation. Der Bundesfinanzhof erkennt an, dass moderne Betreuungsmodelle oft über den klassischen Haushalt hinausgehen. Wenn Sie nachweisen können, dass die Betreuung Ihres Kindes notwendig ist, um Ihre Erwerbstätigkeit auszuüben, rückt der formale Wohnsitz in den Hintergrund.


Diese Sichtweise ist ein großer Vorteil für Eltern in komplexen Betreuungssituationen. Die folgende Tabelle verdeutlicht den Wandel in der steuerlichen Bewertung:

Kriterium

Bisherige Praxis

Neue Rechtsprechung

Fokus

Formale Haushaltszugehörigkeit

Tatsächliche Betreuungsleistung

Nachweis

Meldeadresse des Kindes

Nachweis der Betreuungskosten

Flexibilität

Sehr eingeschränkt

Deutlich erhöht

Zielsetzung

Strikte Fiskalverwaltung

Entlastung erwerbstätiger Eltern

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die tatsächliche Betreuung nun stärker gewichtet wird als rein formale Wohnsitzfragen. Dies bietet Ihnen eine deutlich bessere Grundlage, um Ihre Kosten erfolgreich geltend zu machen.


Auswirkungen auf betroffene Eltern

Heute möchte ich Ihnen zeigen, wer von der neuen Entwicklung profitiert. Es geht um den Sonderausgabenabzug für Familien. Viele fragen sich, ob sie jetzt mehr Steuervorteile bekommen.

Ich möchte Ihnen eine realistische Einschätzung geben. So können Sie Ihre Finanzen besser planen.


Wer profitiert von der neuen Rechtsprechung

Die Rechtsprechung hilft Eltern, die oft nicht genug Steuervorteile hatten. Besonders die, die viel für die Betreuung tun, ohne offiziell dafür zuständig zu sein. Wenn Sie die Kosten tragen und die Betreuung organisieren, haben Sie bessere Chancen.


Prüfen Sie Ihre Unterlagen noch einmal, wenn Sie vorher abgelehnt wurden. Flexibilität in der Auslegung der Gesetze ist jetzt ein großer Vorteil.


Grenzen der steuerlichen Anerkennung

Es ist wichtig, nicht zu viel zu erwarten. Nicht jeder Fall wird anerkannt. Es gibt Grenzen, die das Finanzamt beachtet.


Es reicht etwa nicht, nur Geld zu geben, ohne selbst zu betreuen. Die folgende Übersicht zeigt, was wichtig ist:

Kriterium

Vorteilhafte Situation

Einschränkung

Betreuungsleistung

Nachweisbare aktive Betreuung

Nur finanzielle Unterstützung

Rechtsprechung

Entspricht dem neuen Urteil

Alte, starre Auslegung

Nachweispflicht

Detaillierte Dokumentation

Fehlende Belege

Zusammengefasst bietet die Rechtsprechung mehr Möglichkeiten. Aber Dokumentation ist immer noch wichtig. Ich rate Ihnen, jeden Fall genau zu betrachten, um die besten Steuervorteile zu bekommen.


Abgrenzung zu anderen Betreuungsformen

Die Art der Unterbringung und das Familienmodell sind wichtig für die steuerliche Absetzbarkeit. Ich möchte Ihnen helfen, die Unterschiede zu verstehen. So können Sie steuerliche Vorteile nicht verpassen. Nicht jede Ausgabe wird als Betreuungskosten anerkannt.


Unterschiede bei auswärtiger Unterbringung

Bei auswärtiger Unterbringung, wie in einem Internat, müssen Sie genau schauen. Die reinen Unterbringungskosten sind meist nicht absetzbar. Das Finanzamt unterscheidet zwischen Betreuung und Kosten für Verpflegung oder Unterkunft.


Sie können nur den Teil der Kosten absetzen, der für die Betreuung ist. Es ist wichtig, dass die Rechnung diese Kosten klar trennt. Eine gute Dokumentation ist der Schlüssel zum Erfolg.


Besonderheiten bei getrennt lebenden Eltern

Bei getrennt lebenden Eltern ist die Frage der Haushaltszugehörigkeit oft komplex. Wenn das Kind in beiden Haushalten lebt, fragt man sich, wer die Kosten absetzen darf. In der Regel ist derjenige abzugsberechtigt, der die Kosten trägt und das Kind gemeldet hat.


Präzise steuerliche Planung ist hier notwendig. So vermeiden Sie Doppelungen oder Ablehnungen. Wenn beide Elternteile Kosten tragen, ist eine klare Regelung nötig. Das schafft Sicherheit und verhindert Rückfragen.

Betreuungsform

Abzugsfähigkeit

Besonderheit

Kindertagesstätte

Voll abzugsfähig

Betreuungskosten im Fokus

Internat

Nur Betreuungsanteil

Unterbringungskosten ausgeschlossen

Getrennte Eltern

Anteilig möglich

Haushaltszugehörigkeit entscheidend

Dokumentationspflichten für Steuerpflichtige

Als Steuerpflichtige müssen Sie Ihre Ausgaben für die Kinderbetreuung genau nachweisen. Wenn Sie diese Kosten steuerlich geltend machen wollen, müssen Sie Beweise liefern. Eine gute Vorbereitung hilft, Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden.


Transparenz ist entscheidend, um Ihre steuerlichen Ansprüche durchzusetzen. Ohne die richtigen Unterlagen könnten die Finanzämter Ihre Ausgaben nicht anerkennen.


Welche Nachweise das Finanzamt verlangt

Das Finanzamt verlangt eine klare Dokumentation der Zahlungen. Sie brauchen eine Rechnung, die den Namen des Kindes, den Betreuungszeitraum und die Leistung genau nennt.


Zusätzlich müssen Sie einen Kontoauszug vorlegen. Barzahlungen werden nicht akzeptiert, da sie nicht nachvollziehbar sind. Der Empfänger der Zahlung muss eindeutig identifizierbar sein.


Tipps für die korrekte Belegführung

Eine strukturierte Belegführung spart Zeit und Nerven. Ich rate Ihnen, alle Unterlagen direkt nach Erhalt zu sammeln. Sortieren Sie sie chronologisch, um bei einer Prüfung sofort Auskunft geben zu können.


Nutzen Sie Verträge mit Betreuungseinrichtungen oder Tagesmüttern. Diese belegen die vertragliche Grundlage Ihrer Ausgaben. Mit dieser sorgfältigen Dokumentation haben Sie die beste Basis für eine reibungslose Steuererklärung.


Vergleich mit bisheriger Verwaltungspraxis

Mit dem Urteil vom 27. November 2025 – III R 8/23 – hat sich viel verändert. Früher folgten Finanzämter strengen Regeln, die nicht zu jedem passten. Jetzt ist es wichtig, dass man die echte Situation sieht.


Was sich durch das Urteil konkret ändert

Die große Änderung ist, dass man nicht mehr nur nach Regeln sieht. Früher wurden viele Anträge abgelehnt, wenn sie nicht genau passten. Jetzt zählt, wie jemand wirklich betreut wird.


  • Flexibilität: Die Finanzverwaltung muss nun individuelle Betreuungsmodelle stärker berücksichtigen.

  • Beweislast: Die Anforderungen an die Dokumentation der Betreuung werden präziser, aber auch gerechter.

  • Rechtssicherheit: Eltern erhalten durch die neue Auslegung mehr Planungssicherheit bei ihren Ausgaben.


Anpassungsbedarf in den Steuerbescheiden

Wenn Sie Ablehnungen bekommen haben, prüfen Sie Ihren Steuerbescheid genau. Jetzt können Sie vielleicht Kosten nachträglich beantragen. Es ist wichtig, aktiv zu sein.


Ich rate Ihnen, das Urteil vom 27. November 2025 – III R 8/23 – bei Verfahren zu nennen. Bei einem Steuerbescheid, der schon feststeht, sprechen Sie mit einem Steuerberater. So können Sie Ihre Steuern fairer machen.


Strategien für den Umgang mit dem Finanzamt

Ein negativer Steuerbescheid kann frustrierend sein. Aber Sie haben Wege, dagegen vorzugehen. Wenn das Finanzamt Ihre Kinderbetreuungskosten trotz neuer Rechtsprechung ablehnt, geben Sie nicht auf. Oft liegt ein Missverständnis vor, das sich klären lässt.


Einspruchsmöglichkeiten bei Ablehnung

Der erste Schritt ist der formelle Einspruch. Sie haben meist einen Monat Zeit, nachdem der Bescheid eingegangen ist. Schreiben Sie diesen Einspruch schriftlich ein, um sicher zu sein.


Beziehen Sie sich im Schreiben auf das Urteil des Bundesfinanzhofs. Erklären Sie, warum Ihre Situation den Sonderausgabenabzug rechtfertigt. Eine klare Argumentation erhöht Ihre Chancen auf eine Korrektur.

"Steuerrecht ist kein starres Gebilde, sondern ein lebendiger Prozess, der durch den Dialog zwischen Bürger und Verwaltung stetig neu definiert wird."

Kommunikation mit dem Sachbearbeiter

Ein persönlicher Kontakt kann oft helfen. Ein freundliches Telefonat mit dem Sachbearbeiter klärt Unklarheiten schnell. Bleiben Sie sachlich und konstruktiv, um eine positive Atmosphäre zu schaffen.


Fragen Sie nach, welche Nachweise noch fehlen. Oft reicht eine ergänzende Bescheinigung aus, um den Einspruch erfolgreich zu gestalten. Hier sind die wichtigsten Schritte für Sie:

Schritt

Aktion

Ziel

1. Prüfung

Bescheid genau lesen

Fehlerquelle identifizieren

2. Kontakt

Sachbearbeiter anrufen

Missverständnisse klären

3. Einspruch

Schriftlich begründen

Rechtsanspruch sichern

4. Nachweis

Belege nachreichen

Anerkennung erreichen

Zukünftige Entwicklungen in der Steuergesetzgebung

Wir schauen uns an, wie sich die Gesetzgebung nach diesem Urteil verändern könnte. Das deutsche Steuerrecht muss sich an neue Gesellschaftsveränderungen und Urteile anpassen. Ich denke, wir werden bald viele neue Entwicklungen sehen.


Mögliche Reaktionen des Gesetzgebers

Der Gesetzgeber muss jetzt die Vorgaben des Bundesfinanzhofs in das Gesetz einarbeiten. Es ist wahrscheinlich, dass wir bald genaue Regeln für Haushaltszugehörigkeit bekommen. Diese Änderungen sollen Rechtssicherheit für Eltern schaffen und den Verwaltungsaufwand senken.


Die Politik will die Balance zwischen Steuervorteilen und Bürokratie neu finden. Eine klare Gesetzesänderung könnte Streitigkeiten vor Gericht verhindern. Seien Sie also aufmerksam, wenn es um neue Gesetzesvorschläge geht.


Ausblick auf weitere Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung ist oft nur der Anfang. Ich denke, wir werden bald mehr Klagen über Kinderbetreuungskosten sehen. Diese Urteile werden das Steuerrecht weiter präzisieren und für einheitliche Anwendung sorgen.


Die folgende Tabelle zeigt die erwarteten Trends bei der steuerlichen Behandlung von Betreuungskosten:

Bereich

Aktueller Status

Zukünftige Tendenz

Gesetzgebung

Auslegungsbedürftig

Präzisere Vorgaben

Rechtsprechung

Einzelfallentscheidungen

Grundsatzurteile

Steuerrecht

Komplex

Vereinfachung

Zusammenfassend: Wir stehen vor spannenden Zeiten. Bleiben Sie durch Beobachtung der Rechtsprechung immer informiert. Ich werde die neuesten Entwicklungen für Sie verfolgen und Ihnen helfen.


Fazit

Das Urteil vom 27. November 2025 – III R 8/23 ist ein großer Schritt für Familien in Deutschland. Es klärt, wie man Kinderbetreuungskosten steuerlich anerkennt.


Diese Entscheidung bietet Ihnen eine Chance. Sie können Ihre Steuererklärung besser planen.

Benutzen Sie diese Chance, um Ihre Finanzen zu verbessern. Eine gute Dokumentation ist wichtig, um beim Finanzamt durchzukommen.


Sammeln Sie alle Belege sorgfältig. Bleiben Sie auf dem Laufenden mit den neuesten Entwicklungen. So können Sie Ihre Rechte erfolgreich verteidigen.


Haben Sie Fragen zu Ihrem Fall? Ein Steuerberater kann Ihnen helfen. Bleiben Sie informiert und gestalten Sie Ihre Zukunft aktiv.


FAQ

Was ändert sich durch das BFH-Urteil vom 27. November 2025 – III R 8/23 für mich?

Das Urteil des Bundesfinanzhofs macht die Haushaltszugehörigkeit flexibler. Ich sehe, dass die Richter jetzt mehr auf die tatsächliche Betreuungssituation achten. Das hilft Ihnen, Ihre Lebensumstände genau darzustellen.


Dadurch können Sie den Sonderausgabenabzug auch in schwierigen Fällen besser nutzen.


Welche Kosten kann ich konkret als Kinderbetreuungskosten absetzen?

Das Finanzamt erkennt vor allem Dienstleistungen an, die rein zur Betreuung dienen. Dazu gehören Kosten für die Kindertagesstätte (Kita) und für eine Tagesmutter oder Hauswirtschafterin.


Aufwendungen für Unterricht, Nachhilfe oder Verpflegung bleiben leider nicht absetzbar.


Warum ist die Haushaltszugehörigkeit so entscheidend für die Steuererklärung?

Das Gesetz verknüpft den Abzug von Kinderbetreuungskosten mit der Haushaltszugehörigkeit. Das ist oft ein Streitpunkt. Nur wer die Verantwortung im Alltag trägt, darf die Kosten absetzen.


Das Urteil hilft uns nun, diese Zugehörigkeit auch bei ungewöhnlichen Lebensmodellen zu begründen.


Ich lebe getrennt vom anderen Elternteil – was muss ich jetzt beachten?

Bei getrennt lebenden Eltern ist die Situation oft komplex. Ich rate Ihnen, genau abzustimmen, wer das Kind betreut. Das Urteil des Bundesfinanzhofs bietet nun mehr Möglichkeiten, die Betreuungsaufwendungen steuerlich zu verteilen.


Welche Belege muss ich sammeln, um auf der sicheren Seite zu sein?

Um Ihre Ansprüche gegenüber dem Fiskus zu stärken, brauchen Sie zwei Dinge. Eine Rechnung und den Nachweis der Zahlung, zum Beispiel durch einen Kontoauszug. Barzahlungen werden nicht anerkannt.


Eine sorgfältige Dokumentation ist Ihr bester Schutz.


Mein Finanzamt hat den Abzug abgelehnt. Wie gehe ich am besten vor?

Machen Sie sich nicht von einer Ablehnung entmutigen lassen. Ich empfehle, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Nennen Sie das Urteil III R 8/23 explizit.


In meiner Beratung zeige ich Ihnen, wie Sie mit Ihrem Sachbearbeiter konstruktiv kommunizieren können.


Profitieren alle Eltern automatisch von der neuen Rechtsprechung?

Nein, nicht alle Eltern profitieren automatisch. Die neuen Chancen gibt es, aber es gibt Grenzen. Die Kosten müssen tatsächlich angefallen sein.


Ich prüfe für Sie, ob Ihre Situation unter die neuen Erleichterungen fällt.


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