top of page

Steuererklärung internationale Sachverhalte

SteuerdeklarationBild 1-1-komprimiert.webp

Bloomfeld unterstützt Unternehmer, Gesellschafter und anspruchsvolle Privatpersonen bei deutschen Steuererklärungen mit internationalen Bezügen.

  • Ausländische Einkünfte richtig erklären

  • Beschränkte Steuerpflicht klären

  • Doppelbesteuerung vermeiden

  • Digital und strukturiert zusammenarbeiten

Das erwartet Sie:

Steuererklärung mit Auslandsbezug und beschränkter Steuerpflicht

Wann eine Steuererklärung mit Auslandsbezug erforderlich wird

Internationale Steuerfragen entstehen nicht nur bei großen Unternehmensstrukturen. Auch einzelne Einkünfte, Beteiligungen, Immobilien, Kapitalerträge oder ein Wohnsitzwechsel können dazu führen, dass eine deutsche Steuererklärung mit Auslandsbezug erforderlich wird.

 

Typische Fälle sind:

  • ausländische Kapitalerträge

  • Mieteinkünfte aus Immobilien

  • Beteiligungen an Gesellschaften

  • deutsche Einkünfte bei Wohnsitz im Ausland

  • Gewinnausschüttungen

  • Renten

  • Tätigkeiten in mehreren Staaten

  • ein Wegzug beziehungsweise Zuzug während des Jahres.

 

Auf dieser Seite geht es vor allem um die Deklaration solcher Sachverhalte: Welche Einkünfte müssen erklärt werden? Welche Nachweise werden benötigt? Welche Anrechnung oder Freistellung ist möglich? Und wie wird der Sachverhalt in der deutschen Steuererklärung sauber abgebildet?

Ausländische Einkünfte in der deutschen Steuererklärung

Ausländische Einkünfte müssen in der deutschen Steuererklärung richtig eingeordnet werden. Entscheidend ist, um welche Einkunftsart es geht, in welchem Staat die Einkünfte entstanden sind, ob dort bereits Steuer einbehalten oder gezahlt wurde und ob ein Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden ist.


Wir unterstützen insbesondere bei:

 

  • ausländischen Kapitalerträgen und Quellensteuer

  • ausländischen oder deutschen Mieteinkünften bei Wohnsitz im Ausland

  • Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

  • Gewinnausschüttungen mit Auslandsbezug

  • ausländischen Renten oder Versorgungsbezügen

  • Einkünften aus Tätigkeiten in mehreren Staaten

  • Progressionsvorbehalt, Anrechnung und Freistellung

  • Nachweisen für ausländische Steuerzahlungen


Ziel ist eine Steuererklärung, die nicht nur formal vollständig ist, sondern den internationalen Sachverhalt steuerlich korrekt abbildet.

Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland

Beschränkte Steuerpflicht kann entstehen, wenn kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland besteht, aber deutsche Einkünfte erzielt werden. Das betrifft zum Beispiel deutsche Immobilien, Beteiligungen, Geschäftsführervergütungen, Kapitalerträge oder andere inländische Einkünfte.


In solchen Fällen stellen sich häufig praktische Fragen:

 

  • Muss in Deutschland eine Steuererklärung abgegeben werden?

  • Welche Einkünfte sind in Deutschland steuerpflichtig?

  • Welches Finanzamt ist zuständig?

  • Ist ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht sinnvoll?

  • Welche Rolle spielt ein Doppelbesteuerungsabkommen?

  • Welche Unterlagen und Steuerbescheinigungen werden benötigt?


Wir prüfen diese Punkte im Zusammenhang mit Ihrer Ansässigkeit, den deutschen Erklärungspflichten und der möglichen ausländischen Besteuerung.

Doppelbesteuerung, DBA und Quellensteuer

Bei internationalen Sachverhalten ist häufig mehr als ein Staat beteiligt. Damit Einkünfte nicht doppelt oder falsch besteuert werden, müssen Doppelbesteuerungsabkommen, Anrechnungsmethoden, Freistellungen und Quellensteuerregelungen berücksichtigt werden.


In der Steuererklärung kann das zum Beispiel relevant werden bei:

 

  • ausländischer Quellensteuer auf Dividenden oder Kapitalerträge

  • ausländischen Mieteinkünften

  • deutschen Einkünften bei Wohnsitz im Ausland

  • Progressionsvorbehalt

  • Anrechnung ausländischer Steuer

  • Freistellung bestimmter Einkünfte nach DBA

  • Nachweisen gegenüber dem Finanzamt


Wir bereiten die steuerliche Einordnung so auf, dass die Erklärung nachvollziehbar ist und Rückfragen des Finanzamts möglichst reduziert werden.

Ablauf der Zusammenarbeit

1. Sachverhalt und Ansässigkeit klären Wir erfassen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Einkunftsarten, Länderbezug, Beteiligungen, Immobilien, Kapitalerträge und bereits gezahlte ausländische Steuern.

 

2. Unterlagen strukturiert sammeln Benötigt werden je nach Fall Steuerbescheinigungen, ausländische Steuerbescheide, Konto- oder Depotauszüge, Mietaufstellungen, Gesellschaftsunterlagen, Ansässigkeitsnachweise oder weitere Dokumente.

 

3. Steuerliche Einordnung vornehmen Wir prüfen, welche Einkünfte in Deutschland zu erklären sind, ob DBA-Regelungen greifen und ob Anrechnung, Freistellung oder Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen sind.

 

4. Steuererklärung erstellen und Rückfragen begleiten Wir erstellen die deutsche Steuererklärung, reichen sie ein und begleiten Rückfragen oder Nachweisanforderungen des Finanzamts.

Abgrenzung zur strategischen internationalen Steuerberatung

Diese Seite behandelt vor allem Steuererklärungen und laufende Deklarationspflichten mit Auslandsbezug.


Wenn es nicht nur um die Erklärung eines bestehenden Sachverhalts geht, sondern um die Gestaltung internationaler Strukturen, ist der Bereich Internationales Steuerrecht der richtige Einstieg.

 

Das betrifft zum Beispiel internationale Beteiligungsstrukturen, grenzüberschreitende Investitionen, Wegzugsplanung, Zuzugsplanung, Holdingstrukturen oder Quellensteuerplanung.

Für wen diese Seite passt

Diese Beratung passt besonders für:

 

  • Unternehmerinnen und Unternehmer mit ausländischen Einkünften

  • Gesellschafter deutscher oder ausländischer Gesellschaften

  • Personen mit Wohnsitz im Ausland und deutschen Einkünften

  • Personen mit Wohnsitzwechsel während des Jahres

  • Immobilieninvestoren mit deutschem oder ausländischem Bezug

  • anspruchsvolle Privatpersonen mit Kapitalerträgen, Beteiligungen oder Vermögensstrukturen im Ausland

  • Familien und Unternehmerfamilien mit wiederkehrenden internationalen Erklärungspflichten

 

Sie ist weniger passend, wenn es ausschließlich um eine einfache Arbeitnehmer-Steuererklärung ohne Auslandsbezug oder Beratungsbedarf geht.

Häufige Fragen zu Steuererklärungen bei internationalen Sachverhalten

Steuererklärung mit Auslandsbezug prüfen lassen

Wenn ausländische Einkünfte, beschränkte Steuerpflicht, DBA-Fragen oder Quellensteuer in Ihrer Steuererklärung eine Rolle spielen, unterstützen wir Sie bei der strukturierten Aufbereitung und steuerlichen Einordnung.

Alexander Graf, Steuerberater bei Bloomfeld in Heidelberg

Bloomfeld Steuerberatungs GmbH

bottom of page