69-Maßnahmen zur Unterstützung der Apotheken im Koalitionsvertrag
- Alexander Graf
- 18. Nov.
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 5 Tagen
Der Koalitionsvertrag 2025 von CDU/CSU und SPD setzt wichtige Impulse für das Gesundheitswesen – und damit für Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Pflege sowie medizinische Versorgungszentren. Laut dem Analysebeitrag von Dr. Heinsohn & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB greifen die Regierungspartner in mehreren Bereichen erheblich ein.

Ein zentraler Punkt: Der Bürokratieabbau. Die Koalition spricht von einem „Bürokratieentlastungsgesetz im Gesundheitswesen“, mit dem Dokumentations- und Kontrollpflichten reduziert werden sollen. Gleichzeitig wird die ambulante Versorgung über ein verbindliches Primärarztsystem gestärkt – Patienten sollen über Haus- oder Kinderärzte effizienter gelenkt werden.
Besonders für Apotheken gibt es Zusagen: Das Fremdbesitzverbot bleibt bestehen, die Vor-Ort-Apotheken sollen entlastet werden und ein Apothekenpackungsfixum von bis zu 11 € für ländliche Bereiche ist geplant.
Für MVZ und investorenbetriebene Einrichtung-en sollen mehr Transparenzpflichten gelten – die Koalition will hier Eigentümerstrukturen offenlegen und die systemgerechte Verwendung von Mitteln sichern.
Was heißt das konkret für Sie als Heilberufler? Es lohnt sich, Prozesse zu hinterfragen und - wo nötig - anzupassen. Wer heute seine Praxis- oder Apothekenstruktur smart aufstellt, kann von entlasteten Abläufen, weniger Bürokratie und neuen Fördermöglichkeiten profitieren. Anpassungen in Vertrags- und Vergütungsmodellen könnten erfahrungsgemäß auch neue Chancen eröffnen: für Praxiskooperationen, Telemedizin oder digital unterstützte Versorgungsformen.
Fazit: Der Koalitionsvertrag liefert konkrete Ansätze für Reformen – doch viele Antworten bleiben noch offen („unter Finanzierungsvorbehalt“, „kurzfristig“). Wer aktiv bleibt, ist im Vorteil. Wir begleiten Sie gerne mit strategischer Beratung und praxisnaher Umsetzung – damit Ihre Praxis oder Apotheke zukunftsfähig bleibt.
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