2025-22: BFH: Kein Werbungskostenabzug für Umzug wegen Homeoffice
- Alexander Graf
- 29. Okt. 2025
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 27. Feb.

Heute arbeiten viele flexibel von zuhause. Ein ruhiges Zimmer ist oft Gold wert. Doch oft ist der Platz in der Wohnung zu klein für ein ergonomisches Arbeiten.
Viele Angestellte ziehen deshalb um. Sie suchen eine größere Immobilie. Der BFH hat nun eine klare Regel für die Steuererklärung.
Ein steuerlicher Werbungskostenabzug für privaten Umzug ist meistens nicht möglich. Das gilt auch, wenn das neue Homeoffice die Arbeit erleichtert.
Die Finanzrichter sehen den Hauptgrund für den Umzug in der privaten Lebensführung. Die Verbesserung der Wohnqualität steht vorder Tür. So bleibt die Hoffnung auf Werbungskostenabzug oft unerfüllt.
Steuerzahler sollten die Regeln genau im Auge behalten. Die BFH-Entscheidung zeigt, wie streng die Finanzbehörden sind. Wer sein Homeoffice steuerlich geltend machen will, muss gut informiert sein.
Wichtige Erkenntnisse
Der Fiskus lehnt Umzugskosten für ein besseres Arbeitszimmer meist ab.
Private Lebensführung hat Vorrang vor beruflichen Umzugsgründen.
Die aktuelle Rechtsprechung verschärft die Bedingungen für Arbeitnehmer.
Ein Werbungskostenabzug erfordert größtenteils eine enorme Zeitersparnis beim Arbeitsweg.
Das reine Vorhandensein eines Arbeitszimmers reicht als Umzugsgrund nicht aus.
Steuerzahler sollten stattdessen die Homeoffice-Pauschale prüfen.
BFH: Kein Werbungskostenabzug für Umzug wegen Homeoffice – die Entscheidung im Detail
Der BFH hat entschieden, dass Umzugskosten für Homeoffice nicht absetzbar sind. "Diese Entscheidung ist notwendig für alle, die zu Hause arbeiten“, sagt der BFH. Die Entscheidung wurde nach sorgfältiger Prüfung der Steuerregeln getroffen.
Kernaussage des Bundesfinanzhofs
Der BFH sagt, dass Umzugskosten für Homeoffice normalerweise nicht absetzbar sind. Das liegt daran, dass die Entscheidung für ein Homeoffice größtenteils privat ist.
Abgrenzung zu betrieblich veranlassten Umzügen
Es gibt einen Unterschied zwischen Umzügen, die der Arbeitgeber anordnet, und solchen, die privat sind. Bei Umzügen durch den Arbeitgeber können die Kosten absetzbar sein.
Unterschied zwischen Arbeitgeberweisung und privater Entscheidung
Ein wichtiger Punkt ist, ob der Umzug vom Arbeitgeber oder privat angeordnet wurde. Wenn der Arbeitgeber den Umzug bestellt, können die Kosten abgesetzt werden. "In solchen Fällen ist der Umzug direkt mit der Arbeit verbunden“," erklärt der BFH. Bei privaten Entscheidungen sieht es anders aus.
Hintergrund des Falls und beteiligte Parteien
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Umzugskosten für ein Homeoffice nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können. Diese Entscheidung betrifft viele Arbeitnehmer, die ins Homeoffice umziehen.
Der konkrete Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer zog sein Homeoffice in eine andere Stadt, weil sein Arbeitgeber es so verlangte. Der Umzug verbesserte seine Arbeitsbedingungen.
Argumentation der Steuerpflichtigen
Der Steuerpflichtige meinte, die Umzugskosten seien Werbungskosten. Er sagte, sie hängen direkt mit seiner Arbeit zusammen.
Geltend gemachte Umzugskosten
Der Steuerpflichtige beantragte den Abzug von Umzugskosten. Diese Kosten umfassten den Transport seiner Möbel und die Einrichtung des neuen Homeoffice.
Position des Finanzamts und der Vorinstanz
Finanzamt und Vorinstanz sagten Nein zu den Werbungskosten. Sie meinten, die Kosten seien nicht direkt durch die Arbeit verursacht.
Kostenart | Betrag | Begründung |
Transportkosten | 2.000 € | Für den Transport der Möbel und Einrichtung |
Einrichtungskosten | 1.500 € | Für die Anpassung des neuen Homeoffice |
Sonstige Kosten | 1.000 € | Für andere umzugsbedingte Ausgaben |
Gesamtkosten | 4.500 € |
Rechtliche Bewertung und Auswirkungen für Arbeitnehmer
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Werbungskostenabzug für Umzugskosten wegen Homeoffice hat große Auswirkungen. Sie wirft Fragen auf, wie Umzugskosten, die durch Homeoffice entstehen, steuerlich behandelt werden.
Begründung des Bundesfinanzhofs
Der BFH sagt, dass Umzugskosten nicht direkt durch die Arbeit veranlasst wurden.
Fehlende berufliche Veranlassung
Ein wichtiger Punkt ist, dass der Umzug nicht beruflich veranlasst wurde. Der BFH meint, der Umzug erfolgte aus persönlichen Gründen, nicht wegen der Arbeit.
Die Entscheidung, ins Homeoffice zu wechseln, beruht oft auf persönlichen Gründen und nicht auf einer beruflichen Notwendigkeit.
Welche Umzugskosten weiterhin absetzbar sind
Obwohl die Entscheidung getroffen wurde, bleiben einige Umzugskosten absetzbar. Zum Beispiel, wenn der Umzug wegen eines Arbeitsplatzwechsels nötig ist.
Umzugskostenart | Absetzbarkeit |
Umzug wegen Arbeitsplatzwechsels | Ja |
Umzug wegen Homeoffice | Nein |
Umzug aus persönlichen Gründen | Nein |
Praktische Konsequenzen für Homeoffice-Mitarbeiter
Für Mitarbeiter im Homeoffice bedeutet dies, dass sie ihre Umzugskosten nicht als Werbungskosten absetzen können. Das gilt, außer der Umzug war wirklich für die Arbeit nötig.
Fazit
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Umzugskosten für ein Homeoffice nicht absetzbar sind. Diese Entscheidung beeinflusst viele, die von zuhause arbeiten.
Die Richter des BFH sahen keinen direkten Zusammenhang zwischen Umzugskosten und Einkommen. Deshalb können Umzugskosten für ein Homeoffice nicht als Werbungskosten abgesetzt werden.
Es ist wichtig, die Regeln für die Absetzbarkeit von Umzugskosten zu kennen. So können Steuerpflichtige ihre Steuerpflichten richtig erfüllen. Die Entscheidung des BFH gibt eine klare Richtlinie für alle.
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