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49-Neues Investitionssofortprogramm: Degressive Abschreibung für Ärzte und Praxisinhaber

  • Autorenbild: Alexander Graf
    Alexander Graf
  • 29. Okt.
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Ein „Investitionsbooster“ bietet Ärztinnen und Ärzten erhebliche steuerliche Vorteile bei Neuanschaffungen: Mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen (BGBl. I Nr. 161, seit 18. Juli 2025) lassen sich bestimmte Wirtschaftsgüter bereits im Anschaffungsjahr degressiv abschreiben – in dreifacher Höhe zur linearen Abschreibung. Das bedeutet: Bei einem Gerät im Wert von 6 000 € können Sie bereits 2 000 € im Jahr der Anschaffung steuermindernd geltend machen – anteilig bei unterjähriger Anschaffung.


Neues Investitionssofortprogramm: Degressive Abschreibung für Ärzte und Praxisinhaber

Für Elektrofahrzeuge, die betriebswirtschaftlich genutzt werden, schreibt § 7 Abs. 2a EStG vor, dass bis zu 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr abschreibbar sind – allerdings nur zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028.


Praxis-Tipps:

  • Prüfen Sie, welche Praxisgeräte ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden sollen, um in den Genuss der degressiven Abschreibung zu kommen.

  • Achten Sie auf genaue Teilbeträge bei unterjähriger Nutzungsaufnahme (monatliche Abschreibung).

  • Elektrofahrzeuge nur dann als Betriebsvermögen nutzen, wenn sie überwiegend betrieblich verwendet werden.


Dieser „Booster“ ist eine einmalige Chance, Investitionen schneller steuerlich wirksam zu machen. Sprechen Sie uns gern an – wir prüfen, ob Ihre geplanten Anschaffungen steuerlich optimal gestaltet werden können.


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