
Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer

Vermögen übertragen, Steuerfolgen kennen: Wir begleiten Schenkungen, Erbfälle und Nachfolgegestaltungen steuerlich strukturiert.
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Prüfung von Freibeträgen, Steuerklassen und Zehnjahresfristen
- Bewertung von Immobilien, Betriebsvermögen und Kapitalvermögen
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Begleitung von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen
Das erwartet Sie:
Inhaltsverzeichnis
Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer steuerlich sicher einordnen
Wann Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer relevant werden
Typische Fälle in der Nachfolgeplanung
Freibeträge, Steuerklassen und Zehnjahresfrist
Bewertung von Immobilien, Betriebsvermögen und Kapitalvermögen
Steuererklärung, Bescheidprüfung und Einspruch
Wie Bloomfeld bei Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer begleitet
Unsere Leistungen bei Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer
Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer steuerlich sicher einordnen
Schenkungen und Erbfälle haben oft weitreichende steuerliche Folgen. Ob Immobilien, Unternehmensanteile, Kapitalvermögen oder Familienvermögen übertragen werden: Die Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer hängen von Bewertung, Freibeträgen, Steuerklassen, Verwandtschaftsverhältnissen und der konkreten Gestaltung ab.
Bloomfeld unterstützt Privatpersonen, Unternehmerfamilien, Gesellschafter und Erben dabei, steuerliche Folgen frühzeitig zu prüfen, Alternativen zu vergleichen und Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuererklärungen strukturiert vorzubereiten.
Ziel ist eine Lösung, die steuerlich nachvollziehbar ist, Liquiditätsbelastungen vermeidet und zur familiären sowie wirtschaftlichen Situation passt.
Wann Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer relevant werden
Schenkungsteuer entsteht, wenn Vermögen zu Lebzeiten unentgeltlich übertragen wird. Erbschaftsteuer entsteht beim Vermögensübergang von Todes wegen. In beiden Fällen prüft das Finanzamt, welcher Wert übertragen wurde, welcher Freibetrag gilt und welcher Steuersatz anzuwenden ist.
Relevant wird das Thema nicht erst bei sehr großen Vermögen. Schon bei Immobilien, Unternehmensanteilen, mehreren Schenkungen innerhalb der Familie oder internationalen Bezügen können steuerliche Fragen entstehen, die vorab geplant werden sollten.
Besonders wichtig ist eine frühe steuerliche Einordnung, wenn Vermögen nicht nur übertragen, sondern langfristig geordnet werden soll: etwa bei vorweggenommener Erbfolge, Familiengesellschaften, Nießbrauchsgestaltungen, Testamenten, Erbverträgen oder der Übergabe von Betriebsvermögen.
Typische Fälle in der Nachfolgeplanung
Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer treten in unterschiedlichen Situationen auf. Häufig geht es nicht nur um eine einzelne Steuererklärung, sondern um die Frage, wie Vermögen strukturiert, bewertet und übertragen werden soll.
Schenkungen zu Lebzeiten
Schenkungen zu Lebzeiten können sinnvoll sein, um Vermögen schrittweise zu übertragen und persönliche Freibeträge zu nutzen. Entscheidend ist, ob Zeitpunkt, Wert, Empfänger und spätere Nutzung steuerlich zusammenpassen.
Bei größeren Vermögenswerten sollte vor der Übertragung geprüft werden, ob die Schenkung sofort vollständig erfolgen soll oder ob eine gestaffelte Übertragung, ein Nießbrauchsvorbehalt oder eine andere Struktur steuerlich sinnvoller ist.
Erbschaften und Nachlassfälle
Im Erbfall muss häufig kurzfristig geklärt werden, welche Vermögenswerte vorhanden sind, wie sie zu bewerten sind und ob eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben ist.
Gerade bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder Auslandsvermögen können umfangreiche Nachweise erforderlich sein.
Eine strukturierte steuerliche Begleitung hilft, Fristen einzuhalten, Bewertungsfragen vorzubereiten und Steuerbescheide sorgfältig zu prüfen.
Immobilienübertragungen
Immobilien sind einer der häufigsten Auslöser von Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer. Der steuerliche Wert wird nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelt und kann erheblich von der persönlichen Einschätzung oder vom Marktpreis abweichen.
Zu prüfen sind insbesondere Grundbesitzwert, Nutzungsrechte, Schulden, Vermietung, Familienheimregelungen, Nießbrauch, Wohnrechte und spätere einkommensteuerliche Folgen.
Betriebsvermögen und Unternehmensanteile
Bei Betriebsvermögen, GmbH-Anteilen, Personengesellschaften oder Familienunternehmen können besondere Verschonungsregelungen greifen. Diese Begünstigungen sind jedoch an Voraussetzungen gebunden und sollten nicht erst nach der Übertragung geprüft werden.
Wichtig sind unter anderem begünstigungsfähiges Vermögen, Verwaltungsvermögen, Finanzmittel, Lohnsummenfristen, Behaltensfristen und die Fortführung des Unternehmens.
Freibeträge, Steuerklassen und Zehnjahresfrist
Die Höhe der Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer hängt wesentlich vom persönlichen Freibetrag und der Steuerklasse ab. Ehegatten, Kinder und Enkel profitieren von höheren Freibeträgen als Geschwister, Nichten, Neffen oder nicht verwandte Personen.
Freibeträge können bei Schenkungen grundsätzlich alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Deshalb kann eine langfristige Planung erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Gleichzeitig werden mehrere Erwerbe derselben Person von demselben Schenker innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet.
Eine sinnvolle Gestaltung berücksichtigt daher nicht nur den einzelnen Übertragungsvorgang, sondern die gesamte Familien- und Vermögenssituation über mehrere Jahre hinweg.
Nutzung von Freibeträgen
Freibeträge sollten nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, welche Vermögenswerte übertragen werden, welcher steuerliche Wert angesetzt wird und ob spätere Übertragungen bereits absehbar sind.
Gerade bei Immobilien oder Beteiligungen kann es sinnvoll sein, frühzeitig zu berechnen, welche Steuerbelastung bei sofortiger Übertragung, gestaffelter Schenkung oder Übertragung im Erbfall entstehen würde.
Steuerklassen und Verwandtschaftsverhältnisse
Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verhältnis zwischen Übergeber und Erwerber. Sie beeinflusst sowohl Freibeträge als auch Steuersätze. Dadurch kann dieselbe Vermögensübertragung je nach Empfänger sehr unterschiedlich besteuert werden.
Bei komplexeren Familienkonstellationen, Patchwork-Familien oder Übertragungen an entferntere Angehörige sollte die steuerliche Wirkung besonders sorgfältig geprüft werden.
Zehnjahresfrist bei Schenkungen
Die Zehnjahresfrist spielt bei Schenkungen eine zentrale Rolle. Werden innerhalb von zehn Jahren mehrere Erwerbe zwischen denselben Personen vorgenommen, werden diese für Zwecke der Schenkungsteuer zusammengerechnet.
Eine langfristige Planung kann helfen, Freibeträge mehrfach zu nutzen. Gleichzeitig müssen Pflichtteilsergänzungsansprüche, Nießbrauchsvorbehalte und tatsächliche wirtschaftliche Verfügungen berücksichtigt werden.
Bewertung von Immobilien, Betriebsvermögen und Kapitalvermögen
Die Bewertung ist häufig der wichtigste Streit- und Gestaltungsbereich bei Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer. Sie entscheidet darüber, ob Freibeträge ausreichen, welche Steuer entsteht und ob ein Bescheid angegriffen werden sollte.
Je nach Vermögenswert gelten unterschiedliche Bewertungsregeln. Immobilien werden nach dem Bewertungsgesetz bewertet. Unternehmen und Beteiligungen können nach vereinfachten oder individuellen Verfahren zu bewerten sein. Kapitalvermögen, Forderungen, Versicherungen und ausländische Vermögenswerte erfordern wiederum eigene Nachweise.
Immobilienbewertung und Grundbesitzwert
Bei Immobilien ermittelt das Finanzamt einen Grundbesitzwert. Dieser Wert ist Grundlage der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer. Je nach Objektart kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht, etwa Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren.
Gerade bei vermieteten Immobilien, gemischt genutzten Objekten, Nießbrauch, Wohnrechten oder sanierungsbedürftigen Immobilien sollte geprüft werden, ob der angesetzte Wert plausibel ist.
Unternehmensbewertung bei Schenkung oder Erbschaft
Bei Unternehmen und Beteiligungen beeinflusst die Bewertung nicht nur die Steuer, sondern auch Ausgleichszahlungen, Pflichtteilsrisiken und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Nachfolge.
Für steuerliche Zwecke können je nach Fall das vereinfachte Ertragswertverfahren, individuelle Unternehmensbewertungen oder gutachterliche Nachweise relevant sein. Zusätzlich sind Sonderbetriebsvermögen, Gesellschafterdarlehen, Verwaltungsvermögen, Finanzmittel sowie Lohnsummen- und Behaltensfristen zu prüfen.
Kapitalvermögen und sonstige Vermögenswerte
Kapitalvermögen, Wertpapierdepots, Forderungen, Versicherungen oder Auslandsvermögen müssen vollständig und nachvollziehbar aufbereitet werden. Wichtig sind Stichtagswerte, Anschaffungskosten, Erträge, Bezugsrechte und Dokumentation.
Eine saubere Zusammenstellung erleichtert die Steuererklärung und reduziert spätere Rückfragen des Finanzamts.
Steuererklärung, Bescheidprüfung und Einspruch
Nach einer Schenkung oder einem Erbfall kann das Finanzamt eine Schenkungsteuer- oder Erbschaftsteuererklärung anfordern. In der Erklärung müssen Vermögenswerte, Erwerber, Freibeträge, Schulden, Nachlassverbindlichkeiten und mögliche Begünstigungen vollständig dargestellt werden.
Fehler oder unvollständige Angaben können zu unnötiger Steuerbelastung, Rückfragen oder späteren Korrekturen führen. Deshalb ist eine strukturierte Vorbereitung besonders wichtig.
Auch nach Erlass des Steuerbescheids sollte geprüft werden, ob Bewertung, Freibeträge, Steuerklasse, Nachlassverbindlichkeiten und Begünstigungen korrekt berücksichtigt wurden. Wenn ein Bescheid fehlerhaft oder wirtschaftlich nicht nachvollziehbar erscheint, kann ein Einspruch sinnvoll sein.
Wie Bloomfeld bei Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer begleitet
Bloomfeld begleitet Schenkungen, Erbfälle und Nachfolgegestaltungen strukturiert aus steuerlicher Sicht. Am Anfang steht die Einordnung der Vermögensstruktur: Welche Immobilien, Beteiligungen, Unternehmenswerte, Kapitalanlagen oder sonstigen Vermögenswerte sind betroffen? Wer soll Vermögen erhalten? Welche familiären, wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele bestehen?
Darauf aufbauend prüfen wir die steuerlichen Kernfragen. Dazu gehören Freibeträge, Steuerklassen, Zehnjahresfristen, Immobilienbewertung, Unternehmensbewertung, Betriebsvermögensbegünstigungen, Nachlassverbindlichkeiten, Einkommensteuerfolgen und die praktische Umsetzung.
Bei rechtlichen Gestaltungen stimmen wir uns auf Wunsch mit Notaren, Rechtsanwälten und weiteren Beratern ab. So werden Testament, Erbvertrag, Schenkungsvertrag, Gesellschaftsvertrag und steuerliche Planung nicht getrennt voneinander betrachtet.
Unsere Leistungen bei Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer
Wir unterstützen Privatpersonen, Erben, Unternehmerfamilien, Gesellschafter und vermögensverwaltende Strukturen bei der steuerlichen Planung und Abwicklung von Schenkungen und Erbfällen.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
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steuerliche Planung von Schenkungen und vorweggenommener Erbfolge
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Berechnung von Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer
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Prüfung von Freibeträgen, Steuerklassen und Zehnjahresfristen
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steuerliche Begleitung von Immobilienübertragungen
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Prüfung von Nießbrauchs- und Wohnrechtsgestaltungen
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Bewertung und steuerliche Einordnung von Betriebsvermögen und Beteiligungen
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Prüfung von Verschonungsregelungen für Unternehmensvermögen
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Vorbereitung von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen
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Prüfung von Steuerbescheiden und Begleitung von Einspruchsverfahren
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Abstimmung mit Notaren, Rechtsanwälten, Gutachtern und weiteren Beratern
Ziel ist eine steuerliche Begleitung, die frühzeitig Klarheit schafft, unnötige Steuerbelastungen vermeidet und die Übertragung von Vermögen rechtssicher vorbereitet.
Häufige Fragen zur Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer
Sie planen eine Schenkung, erwarten einen Erbfall oder müssen eine Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuererklärung vorbereiten? Dann sollte die steuerliche Wirkung frühzeitig geprüft werden.
Bloomfeld begleitet Privatpersonen, Unternehmerfamilien, Erben und Gesellschafter bei der steuerlichen Einordnung von Vermögensübertragungen – mit Blick auf Bewertung, Freibeträge, Begünstigungen, Liquidität und langfristige Nachfolgeplanung.

Bloomfeld Steuerberatungs GmbH