

Steuerberater aus Leidenschaft – engagiert, zuverlässig und mit dem Blick fürs Detail. Ihr Partner für klare Lösungen und nachhaltigen Erfolg.
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Persönliche und individuelle Beratung
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Digitale Lösungen für mehr Effizienz
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Ganzheitliche steuerliche Betreuung
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Proaktive Informationen und Updates
Here's what you get:
Inhaltsverzeichnis
Nachfolgeberatung für Unternehmen und Privatpersonen
Welche Aspekte müssen bei der Unternehmensnachfolge beachtet werden?
Unternehmensanalyse und -bewertung
Entwicklung der Nachfolgestrategie
Akquise eines Nachfolgers und Verhandlung der Übergabekonditionen
Umsetzung der Unternehmensnachfolge
Steuerliche Aspekte einer Umstrukturierung von Betriebsvermögen
Entgeltliche Übertragung von Betriebsvermögen
Unentgeltliche Übertragung von Betriebsvermögen
Nachfolgeberatung für Unternehmen und Privatvermögen
Die Unternehmens- und Vermögensnachfolge ist eine der zentralen Herausforderungen für Unternehmer und Privatpersonen. Eine frühzeitige, umfassende und strategische Nachfolgeplanung sichert den Fortbestand Ihres Unternehmens, erhält die Unternehmenskultur und gewährleistet die optimale Übertragung Ihres Privatvermögens. Unsere Experten beraten Sie dabei ganzheitlich – von der rechtlichen und steuerlichen Strukturierung über betriebswirtschaftliche Aspekte bis hin zur familienrechtlichen Gestaltung.
Wir entwickeln individuelle Nachfolgelösungen, die Ihre Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigen – inklusive Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Schenkungs- und Erbschaftsteuer sowie Bewertungsfragen. Besondere Bedeutung haben dabei auch Stiftungen als Instrumente der Vermögenssicherung und Nachfolgegestaltung. Durch gezielten Einsatz von Stiftungslösungen können steuerliche Vorteile genutzt und Vermögenswerte langfristig geschützt werden.
Unsere Beratung umfasst zudem die Begleitung bei Unternehmenskauf und -verkauf, Finanzierung, Umstrukturierungen sowie internationale Nachfolgeregelungen. Dank interdisziplinärer Expertise und Erfahrung unterstützen wir Sie auch bei grenzüberschreitenden Vermögensübergaben.
Vertrauen Sie auf professionelle Nachfolgeberatung, die Familienharmonie wahrt, steuerliche Risiken minimiert und die nachhaltige Sicherung Ihres Vermögens gewährleistet.
Welche Aspekte müssen bei einer Unternehmensnachfolge beachtet werden?
Phasen der Nachfolgeplanung
Vorbereitung und Planung
Bevor Sie das Thema Unternehmensnachfolge angehen, sollten Sie sich überlegen, welche Vorbereitungen Sie für eine systematische und geregelte Übergabe treffen müssen. Folgende Punkte sind dabei wichtig:
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Überlegen Sie sich, wann Sie die Nachfolge oder Übergabe des Unternehmens umsetzen wollen. Gehen Sie vom Jahresende aus, z. B. zum Ende 2030. Von da an rechnen Sie mindestens fünf Jahre zurück und beginnen mit den ersten Arbeiten, in diesem Fall also Anfang 2025.
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Erstellen Sie sich einen groben Zeitplan mit Meilensteinen, den Sie mit der Zeit vervollständigen. Treffen Sie die grundsätzliche Entscheidung, ob Sie einen internen (Familienmitglieder, Mitarbeiter) oder externen Nachfolger für die Unternehmensübernahme suchen wollen, früh genug. Überlegen Sie auch, wann Sie die Entscheidung mit welchen Betroffenen (Familie, Mitarbeiter, Geschäftspartner) besprechen wollen. Sie sollten nicht zu lange warten, aber schon in der Lage sein, einen groben „Fahrplan“ zu präsentieren und grundlegende Fragen zu beantworten, z. B. wann Sie ausscheiden oder wie es weitergehen soll.
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Klären Sie, ob und in welchem Umfang Familienmitglieder Ansprüche bei der Unternehmensnachfolge erheben können, z. B. Auszahlung von Pflichtanteilen. Denken Sie daran, dass unter Umständen erhebliche Emotionen im Spiel sein können. Überlegen Sie auch, ob Sie bei der Betriebsübergabe einen externen Moderator hinzuziehen wollen.
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Entscheiden Sie sich, ob Sie die Firma verkaufen, verpachten oder vererben wollen. Prüfen Sie, wer Sie in steuerlichen und rechtlichen Dingen bei der Unternehmensnachfolge beraten und unterstützen kann.
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Wir von der Kanzlei Bloomfeld sind langjährige Berater für Unternehmensnachfolge. Die Beratung zu Unternehmensnachfolge ist ein zentraler Bestandteil unseres Dienstleistungsangebots.
Unternehmensanalyse und -bewertung
Für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge im Mittelstand ist eine gründliche Vorbereitung und Planung unerlässlich.
Zunächst gilt es, die Übergabefähigkeit des Unternehmens zu prüfen - also inwieweit das abzugebende Unternehmen überhaupt zukunftsfähig ist und ob es auch ohne den ausscheidenden Inhaber über ein funktionierendes Geschäftsmodell verfügt. Anhand eines detaillierten Zeitplans sollte der Nachfolge-Prozess visualisiert werden.
Da die Unternehmensnachfolge für die meisten Unternehmen ein sehr sensibles Thema ist, empfiehlt sich eine wohlüberlegte Kommunikationsstrategie. Alle Mitarbeiter über eine anvisierte Unternehmensnachfolge zu informieren, kann zu großer Verunsicherung und im schlimmsten Fall zu Kündigungen führen. Ganz für sich behalten kann ein Unternehmer seine Pläne jedoch auch nicht. Spätestens bei der IST-Analyse des Unternehmens müssen Führungskräfte mit ins Boot geholt und sollten dabei zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.
Im Rahmen dieser Analyse werden in der Regel folgende Bereiche untersucht:
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Geschäftsbereiche:
Es werden Informationen zu Produkten, Dienstleistungen, Kunden und Lieferanten des Unternehmens gesammelt.
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Personal:
Die IST-Analyse umfasst auch eine Bestandsaufnahme der Mitarbeitenden des Unternehmens. Hierbei werden Fragen wie die Qualifikationen, Kompetenzen und mögliche Nachfolger der Schlüsselpersonen und ggf. auch die Altersstruktur geklärt.
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Anlagen und Technologie:
Eine Bewertung der technischen Ausstattung des Unternehmens sowie mögliche Investitionen in neue Technologien spielen eine wesentliche Rolle.
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Finanzen:
Die Untersuchung der Finanzen bezieht sich größtenteils auf die Jahresabschlüsse der letzten Jahre. Hierbei werden Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Cashflow analysiert.
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Rechtliche Aspekte:
Eine Analyse von Verträgen, Patenten, Rechten und Pflichten ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Nachfolge.
Aus der anschließenden Due-Diligence-Prüfung ergibt sich ein realistischer Unternehmenswert, der eine wichtige Grundlage für die späteren Kaufpreisverhandlungen darstellt. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit spezialisierten Steuerberatern zur Verfügung und begleitet Sie gerne bei der Prüfung der Nachfolgefähigkeit Ihres Unternehmens.
Entwicklung der Nachfolgestrategie
Die Beratung zur Unternehmensnachfolge ist komplex. Um die Komplexität handhabbar zu machen, wurde INTES-Prinzip geschaffen. Ihm liegt die Erkenntnis zugrunde, dass es im Familienunternehmen nie nur ums Unternehmen geht, was es für die Unternehmensnachfolgeberatung so schwierig macht.
Auch die Familie, Vermögensaspekte und persönliche Interessen wollen bedacht sein. Nur wenn es gelingt, diese vier Interessenfelder in die richtige Balance zu bringen, kann ein Familienunternehmer auf Dauer Erfolg haben. Und je besser ihm die Balance gelingt, desto größer wird sein Erfolg sein. Diese Grundidee gilt natürlich auch für den finalen Test unternehmerischen Erfolgs: die Sicherung des Lebenswerks über den eigenen Tod hinaus, wobei hier in besonderem Maße auch rechtliche und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen sind.

Zunächst muss geklärt werden, welche Art der Unternehmensnachfolge für den Inhaber infrage kommt. Es wird zwischen der Familiennachfolge, der internen und der externen Nachfolge unterschieden.
Bei der Familiennachfolge – dem sogenannten Generationswechsel – wird der „Staffelstab“ an einen Verwandten – oftmals Sohn oder Tochter des Inhabers – gereicht. Die Familiennachfolge kann eine attraktive Option sein, da der Nachfolger das Unternehmen gut kennt und die Werte sowie die Kultur des Unternehmens bereits verinnerlicht hat. Allerdings kann die Nachfolge innerhalb der Familie auch mit Herausforderungen verbunden sein, insbesondere wenn es Schwierigkeiten in der Familienbeziehung gibt oder der Nachfolger möglicherweise nicht über ausreichende Erfahrung oder Fähigkeiten verfügt, um eine Übernahme erfolgreich zu gestalten.
Bei der internen Nachfolge (Management-Buy-out) übernimmt ein langjähriger Mitarbeiter, der die Kultur, Produkte und Strategien des Unternehmens versteht und über wertvolle Erfahrung sowie entsprechende Fähigkeiten verfügt. Allerdings gibt es auch Herausforderungen bei der internen Nachfolge, vornehmlich wenn das Gewicht der Erwartungen und Verantwortungen auf dem Nachfolger lastet, der sich mit Kollegen arrangieren und sich schnell an die neue Rolle anpassen muss. Außerdem kann die interne Nachfolge zu Enttäuschungen und Unzufriedenheit bei anderen Mitarbeitern führen, die ebenfalls Ambitionen auf die Führungsposition hatten. Um eine erfolgreiche interne Nachfolge zu gewährleisten, ist es wichtig, dass ein klarer, fairer Auswahlprozess implementiert wird und der Nachfolger ausreichend Zeit sowie Ressourcen zur Vorbereitung auf seine neue Rolle erhält.
Die dritte – mittlerweile häufigste – Option ist die externe Nachfolge (Management-Buy-in), bei der eine Person oder eine Gruppe von Personen außerhalb des Unternehmens als Nachfolger gewählt wird. Bei dieser externen Unternehmensnachfolge werden oftmals neue Ideen und Fähigkeiten mitgebracht, die das bestehende Geschäftsmodell weiterentwickeln.
Andererseits kann die externe Nachfolge Probleme aufwerfen, insbesondere wenn der neue Nachfolger sich schwer damit tut, das Unternehmen und seine Kultur zu verstehen oder nicht von den bestehenden Mitarbeitern akzeptiert wird. Es ist auch möglich, dass ein externer Nachfolger nicht in der Lage ist, die langfristigen Ziele und Werte des Unternehmens zu verstehen oder umzusetzen.
Neben der fachlichen Eignung und dem – bei externen Nachfolgen – notwendigen Kapital bedarf es für die Unternehmensnachfolge eines Cultural Fits, um sicherzustellen, dass Nachfolger und Unternehmen gut zusammenpassen. Der Cultural Fit bezieht sich auf die Werte, die Vision, die Mission und die Ethik eines Unternehmens und seiner Mitarbeiter. Wenn der Nachfolger nicht gut zum Unternehmen passt, kann dies zu Spannungen, Konflikten und schließlich zu einem schlechten Betriebsergebnis führen.
Akquise eines Nachfolgers und Verhandlung der Übergabekonditionen
Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger oder Unternehmenskäufer ist ein zentraler Baustein jeder Unternehmensnachfolge. Ob familienintern, durch Mitarbeitende oder extern über einen Käufer oder Investor – der Auswahlprozess und die anschließenden Verhandlungen erfordern eine professionelle, strukturierte Herangehensweise.
✅ Informationsmemorandum: Grundlage für professionelle Verhandlungen
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fundiert zu entscheiden, ob er das Projekt weiterverfolgen will,
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ein erstes indikatives Angebot abzugeben (Non-Binding Offer),
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im weiteren Verlauf belastbare Verhandlungen zu führen.
Ein gutes Informationsmemorandum reduziert Rückfragen erheblich, vermeidet Dealbreaker in der Verhandlungsphase und trägt dazu bei, dass es nicht zu Kaufpreisnachverhandlungen kommt. Für Käufer dient es zudem als strukturierte Grundlage für die Unternehmensbewertung.
✅ Letter of Intent: Der nächste Schritt im Verkaufsprozess
Wird ein geeigneter Interessent gefunden, erfolgt als nächster Schritt die Unterzeichnung eines Letter of Intent (LoI). Diese unverbindliche Absichtserklärung dokumentiert die grundsätzliche Einigung über den geplanten Unternehmensverkauf. Der LoI trennt dabei ernsthafte Kaufinteressenten von bloß Neugierigen – und ist zugleich Startschuss für die finale Verhandlungsphase.
✅ Due Diligence: Sorgfältige Prüfung vor Vertragsabschluss
Im Anschluss an den Letter of Intent beginnt die Due Diligence (auch: Unternehmensprüfung). Der Käufer prüft dabei in enger Abstimmung mit seinen Beratern alle wesentlichen Unternehmensbereiche – insbesondere:
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Finanzen (Jahresabschlüsse, Verbindlichkeiten, Zahlungsflüsse)
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Verträge (Miet-, Liefer-, Arbeits- und Kundenverträge)
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Steuern (bestehende Risiken, Rückstellungen, Außenprüfungen)
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Rechtliche Rahmenbedingungen (Haftungen, Gesellschaftsverträge, IP-Rechte)
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Mitarbeiterstruktur (Schlüsselpersonen, Lohnkosten, Altersstruktur)
Das Ziel: Der Käufer möchte sich ein möglichst vollständiges Bild machen und Chancen und Risiken realistisch bewerten.
✅ Begleitung durch Bloomfeld Steuerberatung
Die Erstellung eines hochwertigen Informationsmemorandums und die Vorbereitung auf eine umfassende Due Diligence erfordern spezialisierte Beratung. Wir von Bloomfeld Steuerberatung unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen strukturiert und rechtssicher auf den Verkaufsprozess vorzubereiten. Wir wissen, welche Informationen Investoren wirklich interessieren, wie Risiken frühzeitig identifiziert werden und wie man den Verkaufsprozess effizient und konfliktarm gestaltet.
Umsetzung der Unternehmensnachfolge
Nach der strategischen Planung und Auswahl eines geeigneten Nachfolgers beginnt die entscheidende Phase: die Umsetzung der Nachfolgeplanung. Sie ist der Moment, in dem Visionen und Konzepte in konkrete Maßnahmen überführt werden – mit dem Ziel, einen reibungslosen Übergabeprozess sicherzustellen.
✅ Bestandsaufnahme und Zieldefinition
Am Anfang steht eine detaillierte Analyse der bestehenden Vermögens- und Unternehmensstruktur. Dazu gehören:
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Gesellschaftsrechtliche Strukturen
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Beteiligungen und Unternehmensanteile
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Betriebs- und Privatvermögen
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Verbindlichkeiten und Verträge
Darauf aufbauend werden klare Zielsetzungen definiert: Wann soll die Übergabe erfolgen? Wie weitreichend ist die Rolle des bisherigen Inhabers nach der Übergabe? Welche steuerlichen und rechtlichen Optimierungen sollen erreicht werden?
✅ Nachfolger identifizieren und Übergabe strukturieren
Im nächsten Schritt wird der ausgewählte Nachfolger aktiv eingebunden. Ein individuell abgestimmter Übergabeplan regelt:
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den schrittweisen Rückzug des bisherigen Unternehmers,
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die Einbindung des Nachfolgers in Geschäftsabläufe,
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die Regelung von Vollmachten, Gesellschafterrechten und Führungsverantwortung,
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sowie die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, ggf. mit Nießbrauch oder Vorbehaltsrechten.
Dabei werden auch steuerliche und erbrechtliche Gestaltungen berücksichtigt – z. B. zur optimalen Nutzung von Freibeträgen oder zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
✅ Kontinuität durch Kommunikation und Kontrolle
Ein erfolgreicher Generationenwechsel lebt von Transparenz und Kommunikation. Geschäftsführung, Mitarbeitende, Kunden und Partner müssen in angemessenem Maße eingebunden werden, um Vertrauen zu schaffen. Gleichzeitig sollten regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen des Nachfolgeplans erfolgen – insbesondere bei rechtlichen, steuerlichen oder wirtschaftlichen Veränderungen.
✅ Sicherung des Lebenswerks
Durch die strukturierte Umsetzung der Nachfolgeplanung lassen sich steuerschädliche Fehler vermeiden, Risiken minimieren und Konflikte vorbeugen. So wird die Langfristigkeit des Unternehmens gesichert, das Lebenswerk des Unternehmers bewahrt und die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft gestellt.
Die Kanzlei Bloomfeld begleitet Sie bei der Umsetzung Ihrer Nachfolgelösung – mit rechtlichem, steuerlichem und strategischem Know-how. Wir koordinieren alle Schritte, moderieren den Übergabeprozess und sorgen für eine nachhaltige und konfliktfreie Unternehmensübergabe.
Steuerliche Aspekte einer Umstrukturierung von Betriebsvermögen
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Das Ziel einer gelungenen Unternehmensnachfolge ist nicht nur der Fortbestand des Betriebs, sondern auch ein möglichst steuerneutraler Übergang auf die nächste Generation oder den Nachfolger. Hierbei spielen die Schenkungs- und Erbschaftsteuer ebenso eine Rolle wie ertragsteuerliche Fragen zur Buchwertfortführung, Betriebsaufspaltung oder stillen Reserven.
✅ Steuerfreiheit durch frühzeitige Planung
Ein steuerfreier Unternehmensübergang ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich – zum Beispiel bei der Übertragung von Betriebsvermögen im Familienverbund, wenn die gesetzlichen Verschonungsregelungen greifen (§§ 13a, 13b ErbStG). Doch diese Möglichkeiten erfordern eine rechtzeitige und fachkundige Gestaltung.
Daher gilt: Der Steuerberater sollte frühzeitig – idealerweise vor der Einbindung von Notar, Rechtsanwalt oder anderen Beratern – in den Prozess einbezogen werden. Nur so können steuerliche Fallstricke rechtzeitig erkannt und vermieden werden.
✅ Typische steuerliche Herausforderungen bei der Unternehmensnachfolge:
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Fehlende Buchwertfortführung bei unentgeltlichen Übertragungen
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Verlust von Steuervergünstigungen durch unpassende gesellschaftsrechtliche Struktur
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Anfall von Schenkungs- oder Erbschaftsteuer bei nicht erfüllten Verschonungsvoraussetzungen
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Ertragsteuerliche Belastungen durch stille Reserven bei entgeltlichen Übergaben
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Fristverstöße oder Nachweismängel, die zur rückwirkenden Besteuerung führen können
✅ Die Rolle des Steuerberaters
Ein erfahrener Steuerberater übernimmt die Koordination und Steuerstrukturierung der Unternehmensnachfolge – in enger Abstimmung mit weiteren Beteiligten. Er sorgt dafür, dass:
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steuerliche Vergünstigungen optimal genutzt werden,
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die Übertragung rechtssicher dokumentiert wird,
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und der Übergang reibungslos gelingt – auch gegenüber dem Finanzamt.
Die Kanzlei Bloomfeld begleitet Sie umfassend bei der steuerlichen Planung Ihrer Unternehmensnachfolge. Mit unserer Expertise vermeiden Sie teure Fehler und sichern Ihr Lebenswerk für die nächste Generation – rechtlich fundiert und steuerlich optimiert.
Entgeltliche Übertragung von Betriebsvermögen
Im Rahmen der Unternehmensnachfolge stellt sich regelmäßig die Frage, ob der Betrieb entgeltlich oder unentgeltlich auf die nächste Generation oder einen externen Nachfolger übertragen wird. Die entgeltliche Übertragung – etwa durch Verkauf oder gegen wiederkehrende Leistungen – bietet einerseits finanzielle Absicherung für den Übergeber, bringt andererseits aber auch steuerliche Konsequenzen mit sich.
✅ Steuerliche Herausforderungen bei entgeltlicher Übertragung
Bei einer entgeltlichen Übergabe liegt in der Regel eine Betriebsveräußerung vor. Hierbei sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten:
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Aufdeckung stiller Reserven: Der Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommensteuer, es sei denn, es greifen steuerliche Begünstigungen (z. B. nach § 16 EStG oder bei Altersentlastungen nach § 34 EStG).
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Grunderwerbsteuer: Wird auch Grundbesitz mit übertragen, kann zusätzlich Grunderwerbsteuer anfallen – je nach Gesellschaftsform und Erwerberkonstellation.
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Keine Anwendung von § 13b ErbStG: Anders als bei unentgeltlicher Übertragung greifen die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz nicht.
✅ Sorgfältige steuerliche und rechtliche Planung erforderlich
Welche Art der Übergabe im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab – etwa:
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der finanziellen Situation des Übergebers,
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der familiären oder betrieblichen Nachfolgeregelung,
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den steuerlichen Freibeträgen und Begünstigungen,
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sowie der rechtlichen Struktur des Unternehmens.
Auch Mischformen sind möglich, z. B. eine teilweise entgeltliche und teilweise unentgeltliche Übertragung, etwa durch Verkauf gegen Nießbrauchsvorbehalt oder Versorgungsleistungen.
✅ Frühzeitige Beratung durch den Steuerberater entscheidend
Gerade bei der entgeltlichen Unternehmensnachfolge ist eine vorausschauende Beratung essenziell, um:
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steuerliche Nachteile zu vermeiden,
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Transaktionen rechtssicher zu gestalten,
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und alle Beteiligten wirtschaftlich sinnvoll einzubinden.
Die Kanzlei Bloomfeld unterstützt Sie bei der Gestaltung einer steuerlich optimalen Unternehmensveräußerung. Wir prüfen Ihre individuelle Situation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Nachfolgelösung – steuerlich durchdacht, rechtssicher und zukunftsorientiert.
Unentgeltliche Übertragung von Betriebsvermögen
Die unentgeltliche Übertragung eines Unternehmens – etwa im Rahmen einer Schenkung oder Erbschaft – kann unter bestimmten Voraussetzungen weitgehend steuerfrei erfolgen. Die §§ 13a und 13b des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) regeln hierfür umfangreiche Vergünstigungen für Betriebsvermögen.
✅ Steuervergünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG
In vielen Fällen ist eine bis zu 85 % oder sogar 100 % steuerfreie Übertragung von Unternehmensanteilen oder ganzen Betrieben möglich. Dies gilt insbesondere für:
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land- und forstwirtschaftliches Vermögen
(§ 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)
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inländisches Betriebsvermögen sowie Betriebsvermögen von EU-/EWR-Betriebsstätten
(§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)
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Kapitalgesellschaftsanteile
(> 25 % Beteiligung), wenn der Sitz oder die Geschäftsleitung innerhalb der EU/EWR liegt (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)
⚠️ Vorsicht: Komplexe Voraussetzungen und Verwaltungsauffassung
Obwohl das Gesetz steuerliche Begünstigungen verspricht, ist es komplex aufgebaut und führt mitunter zu widersprüchlichen Ergebnissen. Hinzu kommt, dass die Finanzverwaltung oft versucht, die Steuerbefreiung durch strenge Auslegung oder enge Anwendung der Voraussetzungen einzuschränken.
Daher ist besondere Vorsicht geboten bei:
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Beteiligungshöhe und Haltefristen
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Lohnsummenregelung (§ 13a Abs. 3 ErbStG)
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Verwaltungsvermögen (z. B. Wertpapiere, nicht betriebsnotwendige Grundstücke)
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Fristverletzungen und Nachweismängeln
✅ Was zählt zum begünstigten Betriebsvermögen?
Im Grundsatz sind folgende Vermögensarten begünstigungsfähig:
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Aktives Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft
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Gesellschaftsanteile an Kapitalgesellschaften mit relevanter Beteiligung (> 25 %)
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Betriebsvermögen von inländischen oder EU-/EWR-Betriebsstätten
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Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Bei Vorliegen der Voraussetzungen können diese Vermögensarten zu 85 % (Regelverschonung)oder sogar 100 % (Optionsverschonung) steuerfrei übertragen werden.
✅ Frühzeitige Planung ist entscheidend
Die steuerfreien Gestaltungen nach § 13a und § 13b ErbStG setzen detaillierte Prüfungen und exakte Umsetzung voraus. Schon kleine Fehler oder eine unüberlegte Struktur können dazu führen, dass die Steuervergünstigungen vollständig verloren gehen – mit erheblichen finanziellen Folgen für die Nachfolger.
