

Steuerberater aus Leidenschaft – engagiert, zuverlässig und mit dem Blick fürs Detail. Ihr Partner für klare Lösungen und nachhaltigen Erfolg.
-
Persönliche und individuelle Beratung
-
Digitale Lösungen für mehr Effizienz
-
Ganzheitliche steuerliche Betreuung
-
Proaktive Informationen und Updates
Here's what you get:
Inhaltsverzeichnis
Steuerliche Beratung für Familienunternehmen
Gestaltungsberatung im laufenden Geschäft
Steuerliche Gestaltungsberatung im laufenden Geschäft
Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
Vertretung im Rahmen von Betriebsprüfungen
Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
Handels- und steuerrechtliche Jahresabschlüsse
Erstellung betrieblicher Steuererklärungen
Offenlegungs- und Veröffentlichungspflichten
Vertretung im Rahmen von Betriebsprüfungen
Vorbereitung und Begleitung der Betriebsprüfung
Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung
Einspruchs- und Klageverfahren
Steuerliche Beratung für Familienunternehmen
Gestaltungsberatung im laufenden Geschäft
Steuerliche Gestaltungsberatung im laufenden Geschäft
Die steuerliche Gestaltungsberatung im laufenden Geschäft umfasst weit mehr als die reine Deklaration. Sie betrifft sämtliche bilanziellen und steuerrechtlichen Fragestellungen, die sich im operativen Alltag eines Unternehmens ergeben. Ziel ist es, unternehmerische Entscheidungen frühzeitig steuerlich einzuordnen und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln – inklusive der Berücksichtigung von Aspekten wie Lohnbuchhaltung und lohnbuchhalterischen Effekten.
Wir beraten bei der handels- und steuerrechtlichen Behandlung laufender Geschäftsvorfälle und unterstützen bei der Einführung oder Optimierung interner Prozesse. Dazu gehört auf Wunsch auch die Unterstützung oder vollständige Übernahme der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie einzelner Controlling-Funktionen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Erstellung oder Begleitung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen nach handelsrechtlichen und steuerlichen Vorgaben sowie in der Anfertigung sämtlicher betrieblicher Steuererklärungen. Ferner beraten wir bei der Einführung und Umsetzung digitaler Rechnungswesensprozesse zur Sicherstellung steuerlicher Ordnungsmäßigkeit und Risikominimierung, in der Finanzbuchführung.
Ergänzend begleiten wir Unternehmen bei der steuerlich optimierten Ausgestaltung ihrer Finanzierungsstruktur sowie bei geplanten Veränderungen der Unternehmensstruktur, um wirtschaftliche Zielsetzungen mit steuerlicher Effizienz in Einklang zu bringen.
Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
Die Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und einer verlässlichen Lohnbuchhaltung bildet einen zentralen Bestandteil der laufenden steuerlichen Betreuung von Familienunternehmen. Der Jahresabschluss ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern zugleich zentrales Informations- und Steuerungsinstrument für Geschäftsführung, Gesellschafter und Finanzierungspartner.
Wir erstellen handels- und steuerrechtliche Jahresabschlüsse unter Berücksichtigung der maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben, individueller Unternehmensstrukturen und einer integrierten Lohnbuchhaltung. Dabei prüfen wir bilanzielle Ansatz- und Bewertungsfragen sorgfältig, berücksichtigen Gestaltungsspielräume und sorgen für eine steuerlich optimierte Darstellung der Personalkosten.
Neben dem Jahresabschluss übernehmen wir die Erstellung sämtlicher betrieblicher Steuererklärungen, insbesondere zur Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, und verknüpfen diese Leistungen mit einer fachgerechten Lohnbuchhaltung. Auch Feststellungserklärungen sowie Erklärungen im Zusammenhang mit Beteiligungsstrukturen gehören hierzu.
Durch enge Abstimmung mit der Geschäftsführung und der Lohnbuchhaltung stellen wir sicher, dass steuerliche Auswirkungen frühzeitig erkannt und in unternehmerische Entscheidungen einbezogen werden. So wird der Abschlussprozess nicht nur als Pflichterfüllung verstanden, sondern als integraler Bestandteil einer vorausschauenden und steueroptimierten Unternehmensführung.
Vertretung im Rahmen von Betriebsprüfungen
Betriebsprüfungen stellen für Unternehmen eine besondere Situation dar, da sie regelmäßig mit erhöhtem Prüfungsdruck, umfangreichen Dokumentationsanforderungen und finanziellen Risiken verbunden sind. Eine strukturierte Vorbereitung und eine klare Kommunikation mit der Finanzverwaltung sind daher entscheidend.
Wir übernehmen die Vertretung unserer Mandanten im Rahmen von Außenprüfungen und begleiten das Verfahren von der Prüfungsanordnung bis zum Abschlussbericht. Bereits im Vorfeld unterstützen wir bei der Zusammenstellung relevanter Unterlagen, prüfen steuerliche Sachverhalte auf mögliche Risiken und entwickeln eine abgestimmte Prüfungsstrategie.
Während der Prüfung übernehmen wir die Korrespondenz mit der Finanzverwaltung, führen Gespräche mit den Prüfern und sorgen für eine sachgerechte Darstellung komplexer Sachverhalte. Ziel ist es, unberechtigte Mehrergebnisse zu vermeiden und rechtlich vertretbare Positionen konsequent durchzusetzen.
Soweit erforderlich, begleiten wir auch das anschließende Rechtsbehelfsverfahren und prüfen die Erfolgsaussichten von Einsprüchen oder weiteren Rechtsmitteln. Durch eine vorausschauende und strukturierte Begleitung lassen sich finanzielle Risiken reduzieren und unnötige Belastungen vermeiden.
Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
Handels- und steuerrechtliche Jahresabschlüsse
Der Jahresabschluss ist zentrales Element der Unternehmensberichterstattung und zugleich Grundlage für steuerliche Bemessungsgrundlagen. Er dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern bildet auch die Basis für unternehmerische Entscheidungen, Finanzierungsverhandlungen und die Information von Gesellschaftern.
Wir erstellen handelsrechtliche Jahresabschlüsse unter Beachtung der Vorgaben des Handelsgesetzbuchs und berücksichtigen dabei branchenspezifische Besonderheiten sowie individuelle Unternehmensstrukturen. Parallel analysieren wir die steuerrechtlichen Auswirkungen bilanzpolitischer Entscheidungen und prüfen bestehende Gestaltungsspielräume im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Besonderes Augenmerk legen wir auf Ansatz- und Bewertungsfragen, Rückstellungsbildung, Abschreibungen sowie die Abgrenzung von Erträgen und Aufwendungen. Ziel ist eine zutreffende, transparente und rechtssichere Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Durch die enge Verzahnung von Handels- und Steuerbilanz stellen wir sicher, dass bilanzielle Entscheidungen steuerlich durchdacht sind und langfristige Auswirkungen auf Liquidität und Eigenkapitalstruktur berücksichtigt werden. So wird der Jahresabschluss zu einem Instrument strategischer Unternehmensführung und nicht lediglich zur formalen Pflichtübung.
Erstellung betrieblicher Steuererklärungen
Die ordnungsgemäße Erstellung betrieblicher Steuererklärungen ist ein wesentlicher Bestandteil einer rechtssicheren Unternehmensführung. Sie bildet die Grundlage für die zutreffende steuerliche Veranlagung und erfordert eine sorgfältige Aufbereitung der zugrunde liegenden Daten sowie eine präzise rechtliche Einordnung der maßgeblichen Sachverhalte.
Wir übernehmen die Erstellung sämtlicher betrieblicher Steuererklärungen, insbesondere zur Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Auch Feststellungserklärungen im Zusammenhang mit Personengesellschaften oder Beteiligungsstrukturen gehören zu unserem Leistungsspektrum. Dabei achten wir auf eine vollständige und fristgerechte Übermittlung an die Finanzverwaltung.
Besonderes Augenmerk legen wir auf die steuerliche Würdigung komplexer Sachverhalte, etwa im Zusammenhang mit Rückstellungen, Beteiligungserträgen, Finanzierungsaufwendungen oder grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen. Ziel ist eine zutreffende Deklaration unter Nutzung gesetzlicher Gestaltungsspielräume.
Durch die enge Abstimmung mit dem Jahresabschlussprozess stellen wir sicher, dass bilanzielle Entscheidungen konsistent in die Steuererklärungen einfließen. So entsteht eine abgestimmte und transparente Gesamtstruktur, die sowohl rechtlichen Anforderungen als auch unternehmerischen Interessen gerecht wird.
Offenlegungs- und Veröffentlichungspflichten
Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften unterliegen gesetzlichen Offenlegungs- und Veröffentlichungspflichten. Diese betreffen insbesondere die Einreichung von Jahresabschlüssen und Lageberichten beim Bundesanzeiger sowie die Einhaltung formaler und fristlicher Vorgaben. Verstöße können Ordnungsgelder und weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wir unterstützen Unternehmen bei der ordnungsgemäßen Erfüllung dieser Pflichten und stellen sicher, dass sämtliche Unterlagen vollständig, formgerecht und fristgerecht eingereicht werden. Dabei prüfen wir die Offenlegungserfordernisse im Hinblick auf Größe, Rechtsform und Konzernzugehörigkeit des Unternehmens und berücksichtigen mögliche Erleichterungen für kleine und mittelgroße Gesellschaften.
Neben der technischen Übermittlung begleiten wir die inhaltliche Abstimmung der offenzulegenden Unterlagen und achten auf die konsistente Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Ziel ist eine rechtssichere Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bei gleichzeitiger Wahrung unternehmerischer Interessen.
Durch eine strukturierte Planung der Offenlegung vermeiden wir Fristversäumnisse und minimieren das Risiko von Ordnungsgeldverfahren. So wird die Einhaltung gesetzlicher Transparenzanforderungen effizient und zuverlässig sichergestellt.
Vertretung im Rahmen von Betriebsprüfungen
Vorbereitung und Begleitung der Betriebsprüfung
Eine Betriebsprüfung greift regelmäßig tief in betriebliche Abläufe ein und erfordert eine strukturierte Vorbereitung. Neben der Bereitstellung umfangreicher Unterlagen stehen insbesondere die Prüfung steuerlicher Einzelsachverhalte sowie die Organisation interner Prozesse im Vordergrund. Eine frühzeitige Analyse kann dazu beitragen, Risiken zu identifizieren und sachgerecht einzuordnen.
Wir unterstützen Unternehmen bereits im Vorfeld der Prüfung bei der Sichtung relevanter Unterlagen, der Aufbereitung digitaler Datenbestände und der Klärung bilanz- und steuerrechtlicher Fragestellungen. Ziel ist es, potenzielle Diskussionspunkte vorab zu erkennen und eine konsistente Argumentationslinie zu entwickeln.
Während der laufenden Prüfung koordinieren wir den Informationsfluss, begleiten Besprechungen mit den Prüfern und sorgen für eine sachliche und rechtlich fundierte Kommunikation mit der Finanzverwaltung. Dabei achten wir darauf, Prüfungsanfragen präzise zu beantworten und unnötige Ausweitungen des Prüfungsumfangs zu vermeiden.
Durch eine strukturierte Vorbereitung und kontinuierliche Begleitung lässt sich der Prüfungsprozess effizient gestalten. So werden finanzielle Risiken reduziert und die Interessen des Unternehmens konsequent gewahrt.
Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung
Hier ist ein Text mit ca. 1.500 Zeichen, sachlich und präzise formuliert:
Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung
Die Kommunikation mit der Finanzverwaltung erfordert neben fundierten steuerrechtlichen Kenntnissen auch Erfahrung im Umgang mit behördlichen Verfahren. Steuerliche Sachverhalte sind häufig komplex und bedürfen einer strukturierten Darstellung, um Missverständnisse und unnötige Belastungen zu vermeiden.
Wir übernehmen die Vertretung unserer Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung in sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten. Dies umfasst die laufende Korrespondenz, die Beantwortung von Rückfragen, die Begleitung von Außenprüfungen sowie die Teilnahme an Besprechungen und Schlussgesprächen. Ziel ist eine sachgerechte und rechtlich fundierte Durchsetzung der Interessen des Unternehmens.
Dabei prüfen wir Verwaltungsakte sorgfältig auf ihre rechtliche Tragfähigkeit und entwickeln eine abgestimmte Argumentationsstrategie. Wo erforderlich, legen wir fristgerecht Rechtsbehelfe ein und begleiten das weitere Verfahren bis zur abschließenden Klärung.
Eine professionelle Vertretung schafft Klarheit im Verfahren, stärkt die Verhandlungsposition des Unternehmens und trägt dazu bei, steuerliche Risiken frühzeitig zu begrenzen. So wird sichergestellt, dass behördliche Entscheidungen auf einer zutreffenden rechtlichen Grundlage beruhen.
Einspruchs- und Klageverfahren
Steuerbescheide und sonstige Verwaltungsakte der Finanzverwaltung sind nicht in jedem Fall rechtlich zutreffend oder vollständig. Unternehmen haben die Möglichkeit, gegen belastende Entscheidungen im Rahmen des Einspruchsverfahrens vorzugehen und ihre Rechte durchzusetzen. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist dabei Voraussetzung für eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen.
Wir analysieren ergangene Steuerbescheide umfassend im Hinblick auf materielle und formelle Fehler und bewerten die Erfolgsaussichten eines Einspruchs. Wird ein Rechtsbehelf eingelegt, übernehmen wir die vollständige Begründung, führen die Korrespondenz mit der Finanzverwaltung und vertreten die Interessen des Unternehmens im weiteren Verfahren.
Kommt es zu keiner Einigung im Einspruchsverfahren, begleiten wir auch das finanzgerichtliche Klageverfahren. Dabei entwickeln wir eine tragfähige Prozessstrategie und arbeiten die maßgeblichen rechtlichen Argumente strukturiert heraus.
Ziel ist es, unberechtigte Steuerforderungen abzuwehren und eine rechtlich fundierte Klärung herbeizuführen. Durch eine konsequente und professionelle Verfahrensführung werden die Interessen des Unternehmens nachhaltig gewahrt.

Bloomfeld Steuerberatungs GmbH