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Steuerliche Probleme bei Personengesellschaften
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​Welche steuerlichen Probleme bei der Umstrukturierung von Personengesellschaften gibt es?

Die steuerliche Umstrukturierung von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft gilt als besonders anspruchsvoll – insbesondere im Vergleich zu Kapitalgesellschaften. Der Grund dafür liegt in der besonderen steuerlichen Struktur eines Mitunternehmeranteils, der sich regelmäßig aus drei Komponenten zusammensetzt:

 

  1. dem Anteil am Gesamthandsvermögen der Gesellschaft,

  2. dem Sonderbetriebsvermögen des einzelnen Gesellschafters,

  3. und ggf. einer Ergänzungsbilanz.

Gerade bei der Übertragung, Einbringung oder Umwandlung solcher Anteile – etwa im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder Neustrukturierung – sind diese Bestandteile steuerlich gesondert zu prüfen und korrekt zu behandeln.

⚠️ Typische steuerliche Fallstricke

Eine fehlerhafte oder unvollständige Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten kann erhebliche steuerliche Nachteile zur Folge haben. Besonders häufige Problemfelder sind:

  1. Verstöße gegen Sperrfristen (z. B. § 6 Abs. 5 EStG, § 22 UmwStG)

  2. fehlerhafte Bewertung von Sonderbetriebsvermögen

  3. Nichtbeachtung der Ergänzungsbilanz bei Übertragungen

  4. unerwartete Grunderwerbsteuerpflichten, insbesondere bei der Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Personengesellschaften (§ 1 Abs. 2a GrEStG)

  5. Umsatzsteuerliche Probleme, etwa bei unentgeltlichen Übertragungen


Besonders heikel sind Gestaltungen im Zusammenhang mit der Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft, wenn nicht alle steuerlichen Voraussetzungen für eine Buchwertfortführung erfüllt sind.

🧾 Steuerarten im Fokus bei Umstrukturierung von Personengesellschaften

 

Bei der steuerlichen Prüfung einer Umstrukturierung müssen mehrere Steuerarten gleichzeitig berücksichtigt werden:

  • Einkommensteuer / Körperschaftsteuer (z. B. bei Einbringung oder Teilentgeltlichkeit)

  • Umsatzsteuer (insbesondere bei unentgeltlicher Übertragung von Wirtschaftsgütern)

  • Grunderwerbsteuer (z. B. bei Grundstücken im Betriebsvermögen)

  • Umwandlungssteuerrecht (z. B. bei Formwechsel oder Einbringung nach § 24 UmwStG)

 

📌 Fazit: Fachkenntnis ist entscheidend

Die Komplexität ergibt sich nicht nur aus der Vielzahl relevanter Normen, sondern vor allem aus dem Zusammenspiel verschiedener steuerlicher Sphären innerhalb der Personengesellschaft. Ohne fundierte Kenntnis des Personengesellschaftsrechts, des Einkommensteuerrechts und des Umwandlungssteuerrechts ist eine rechts- und steuerkonforme Restrukturierung kaum möglich.

Bereits kleine Abweichungen – z. B. eine fehlerhafte Dokumentation oder ein falsches Timing – können erhebliche steuerliche Belastungen auslösen.

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