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Stiftungs- und Vereinsrecht
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Steuerberater aus Leidenschaft – engagiert, zuverlässig und mit dem Blick fürs Detail. Ihr Partner für klare Lösungen und nachhaltigen Erfolg.

  • Persönliche und individuelle Beratung

  • Digitale Lösungen für mehr Effizienz

  • Ganzheitliche steuerliche Betreuung

  • Proaktive Informationen und Updates

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Stiftungen, Vereine und Trusts – Steuerberatung, Gemeinnützigkeit und Nachfolgeplanung

Stiftungen und Vereine – steuerliche Beratung, Strukturierung und Gemeinnützigkeit

Unsere Kanzlei begleitet Stiftungen, Vereine und gemeinnützige Organisationen in sämtlichen steuerlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fragen – von der Gründung über die laufende Verwaltung bis zur nachhaltigen Strukturierung. Wir unterstützen sowohl bestehende Einrichtungen als auch Privatpersonen, Unternehmen und die öffentliche Hand, die eine Stiftung oder einen Verein errichten oder fördern möchten.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der steuerlichen Gestaltung und laufenden Betreuung gemeinnütziger Körperschaften. Wir beraten bei der optimalen steuerlichen Strukturierung, der Einrichtung von Buchführung und Rechnungslegung, der Mittelverwendung im Einklang mit den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben sowie bei der steuerlichen Behandlung von Zuwendungen, Spenden und Sponsoring. Ebenso prüfen und begleiten wir Kooperationsmodelle, die im Rahmen von CSR-Projekten zwischen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen entstehen.

Zu unseren Mandantinnen und Mandanten zählen rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen, eingetragene Vereine, Verbände sowie Trägerorganisationen. Wir beraten zu Fragen der steuerlichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit, zur Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen, zur Ertrags- und Umsatzbesteuerung sowie zur ordnungsgemäßen Deklaration aller steuerrelevanten Vorgänge.

Bei Bedarf arbeiten wir eng mit Kooperationskanzleien im Stiftungs- und Vereinsrecht zusammen, die die rechtliche Gründung, Satzungsgestaltung oder Strukturänderung übernehmen. So entsteht eine nahtlose Verbindung zwischen rechtlicher und steuerlicher Beratung, die unseren Mandantinnen und Mandanten größtmögliche Sicherheit bietet.

Darüber hinaus unterstützen wir Stiftungen und Vereine bei Satzungsänderungen, Fusionen, Umstrukturierungen oder der Anpassung an neue gesetzliche Rahmenbedingungen. Unsere Expertise umfasst auch die steuerliche Begleitung von Vermögensanlagen und die Compliance-Beratung, um Risiken frühzeitig zu erkennen und steuerlich korrekt zu steuern.

Unser Ziel ist es, gemeinnütziges und privates Engagement steuerlich nachhaltig abzusichern. Mit unserer Erfahrung im Bereich Gemeinnützigkeitsrecht, Rechnungslegung, Steuerdeklaration und Prüfung schaffen wir klare Strukturen, Transparenz und langfristige Stabilität für gemeinnützige Organisationen und Stiftungen jeder Größe.

Familienstiftungen und Trusts – steuerliche Strukturierung und Begleitung von Begünstigten

Unsere Kanzlei berät Familienunternehmerinnen, Familienunternehmer und vermögende Privatpersonen bei der steuerlichen Planung und Umsetzung der Übertragung ihres Unternehmens oder Privatvermögens in eine oder mehrere Familienstiftungen. Ziel ist es, Vermögen langfristig zu sichern, generationenübergreifend zu strukturieren und steuerlich effizient zu gestalten.

Im Rahmen der Gründung und Strukturierung einer Familienstiftung ergeben sich regelmäßig komplexe steuerliche Fragestellungen – insbesondere im Ertragsteuer-, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Wir unterstützen bei der steueroptimalen Überführung von Unternehmensanteilen und Vermögenswerten, bei der Bewertung des übertragenen Vermögens und bei der Gestaltung der laufenden Besteuerung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung passender Governance-Strukturen, um eine ausgewogene und nachhaltige Vermögensverwaltung innerhalb der Stiftung sicherzustellen.

Da die rechtliche Umsetzung der Gründung und Satzungsgestaltung besondere Expertise erfordert, arbeiten wir eng mit spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien zusammen. Diese übernehmen die rechtssichere Ausarbeitung der Gründungsunterlagen und Governance-Dokumente, während wir die steuerliche Strukturierung und Begleitung verantworten. So entsteht eine ganzheitliche Lösung, die sowohl rechtlich als auch steuerlich optimal abgestimmt ist.

Unsere Beratung richtet sich außerdem an Begünstigte in- und ausländischer Familienstiftungen und Trusts. Wir begleiten sie bei der Erfüllung sämtlicher steuerlicher Deklarations- und Meldepflichten im Inland, insbesondere im Hinblick auf Zurechnungsbesteuerung (§§ 15–15b AStG), Erbschaftsteuer und die laufende Ertragsbesteuerung.

Typische Beratungsthemen sind:

  • steuerliche Behandlung von Ausschüttungen und Zuwendungen,

  • Auswirkungen von Stiftungsstrukturen auf Pflichtteils- und Nachfolgefragen,

  • steuerliche Konsequenzen bei Zuzug oder Wegzug von Begünstigten,

  • Planung zur Vermeidung oder Minderung des Besteuerungszugriffs durch geeignete Strukturierung.

 

Mit unserer Erfahrung in der steuerlichen Betreuung von Stiftungen, Trusts und Begünstigten bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich abgestimmt und steuerlich robust sind. Durch die enge Kooperation mit erfahrenen Partnerkanzleien stellen wir sicher, dass jede Gestaltung ganzheitlich geprüft und langfristig tragfähig umgesetzt wird.

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